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LSG Bayern, 05.04.2005 - L 5 KR 15/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbrauch des Anspruchs auf gerichtliche Entscheidung über den Klagegegenstand durch Klagerücknahme; Unzulässigkeit der Klageerhebung auf Grund des identischen Begehrens der zuvor zurückgenommenen Klage; Feststellung des identischen Begehrens auf Grund der Wortgleichheit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 23.11.2004 - S 11 SF 5107/04
- LSG Bayern, 05.04.2005 - L 5 KR 15/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- SG Mannheim, 01.07.2003 - S 5 KR 61/03
Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2005 - L 5 KR 15/05
Die dagegen eingelegte Berufung (Bayer. Landessozialgericht L 5 KR 61/03) nahm hat die Klägerin mit Schreiben vom 25.09.2004 zurück.
- LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 3 AL 3918/11 Da indes im sozialgerichtlichen Verfahren andere Möglichkeiten der Überprüfung bestandskräftiger Bescheide bestehen, ist eine Vollstreckungsabwehrklage i.S.d. § 767 ZPO im sozialgerichtlichen Verfahren nicht zulässig (Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 05.04.2005 - L 5 KR 15/05 - und - L 5 KR 12/05 - veröffentlicht in juris).
- SG Oldenburg, 23.02.2006 - S 61 KR 268/02 Dies wird zum Teil mit der Begründung verneint, dass die Besonderheiten einer Vollstreckungsgegenklage aus den Spezialitäten des Zivilpro-zesses, insbesondere der dortigen Präklusionsvorschriften resultierten und diese Klage-art dementsprechend nicht in das durch den Amtsermittlungsgrundsatz geprägte sozial-gerichtliche Verfahren passe (vgl. Urteile des Bayrischen Landessozialgerichts vom 05.04.2005, L 5 KR 12/05 und L 5 KR 15/05).