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   LSG Bayern, 13.10.2015 - L 11 AS 382/15   

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https://dejure.org/2015,33343
LSG Bayern, 13.10.2015 - L 11 AS 382/15 (https://dejure.org/2015,33343)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.10.2015 - L 11 AS 382/15 (https://dejure.org/2015,33343)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - L 11 AS 382/15 (https://dejure.org/2015,33343)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Leistungsausschluss bei ungenehmigter Ortsabwesenheit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer eines Auslandsaufenthalts; Verlassen des zeit- und ortsnahen Bereichs; Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Leistungsausschluss bei ungenehmigter Ortsabwesenheit; Festlegung des zeit- und ...

  • rewis.io

    Leistungsausschluss bei ungenehmigter Ortsabwesenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Leistungsausschluss bei ungenehmigter Ortsabwesenheit; Festlegung des zeit- und ortsnahen Bereiches

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 15.12.2009 - L 10 AL 395/05

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsgrundsatz - Auslandswohnsitz -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2015 - L 11 AS 382/15
    Die maximale Entfernung beträgt dabei 75 Minuten für die Reisezeit mit den dem Leistungsberechtigten zur Verfügung stehenden Verkehrsmitteln auf der einfachen Strecke vom vorübergehenden Aufenthaltsort bis zum Beklagten (vgl Urteil des Senats vom 16.01.2013 - L 11 AS 583/10; BayLSG, Urteil vom 15.12.2009 - L 10 AL 395/05 - juris - mwN).
  • LSG Bayern, 16.01.2013 - L 11 AS 583/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2015 - L 11 AS 382/15
    Die maximale Entfernung beträgt dabei 75 Minuten für die Reisezeit mit den dem Leistungsberechtigten zur Verfügung stehenden Verkehrsmitteln auf der einfachen Strecke vom vorübergehenden Aufenthaltsort bis zum Beklagten (vgl Urteil des Senats vom 16.01.2013 - L 11 AS 583/10; BayLSG, Urteil vom 15.12.2009 - L 10 AL 395/05 - juris - mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 13 AS 116/14
    Nach § 7 Abs. 4a 1. Halbsatz SGB II i. d. F. des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 (BGBl. 2006 Bd. I, S. 1706) erhält derjenige keine Leistung nach dem SGB II, der sich - wie der Kläger im mehr als 550 km entfernten Wilhelmshaven (zur Definition des zeit- und ortsnahen Bereiches näher Bayerisches LSG, Urteil vom 13. Oktober 2015 - L 11 AS 382/15 -, juris Rn. 19) - ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) vom 23. Oktober 1997, geändert durch die Anordnung vom 16. November 2001, definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhält.
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