Rechtsprechung
LSG Bayern, 13.12.2017 - L 11 AS 866/17 ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- BAYERN | RECHT
SGG § 177, § 193
Erfolgloser Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Erfolgloser Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 177 ; SGG § 193
Arbeitslosengeld; Leistungen; Sicherung des Lebensunterhaltes - rechtsportal.de
SGG § 86b
Anspruch auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 06.12.2017 - S 8 AS 1046/17
- LSG Bayern, 13.12.2017 - L 11 AS 866/17 ER
- LSG Bayern, 13.12.2017 - L 11 AS 827/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Bayern, 13.12.2017 - L 11 AS 825/17
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Arbeitslosengeld II -Alg II
Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2017 - L 11 AS 866/17
Streitig ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens L 11 AS 825/17 B ein Schreiben des Sozialgerichts Nürnberg (SG) an den Antragsteller mit der Bitte um Stellungnahme.Hiergegen hat der Antragsteller Beschwerde zum Bayer. Landessozialgericht (LSG) erhoben (L 11 AS 825/17 B).
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens L 11 AS 825/17 B hat der Antragsteller einstweiligen Rechtsschutz begehrt.
Im Rahmen des hier vorliegenden Hauptsacheverfahrens (L 11 AS 825/17 B) ist allein über die Beschwerde gegen das Schreiben des SG vom 03.11.2017 zu entscheiden gewesen.
- SG Nürnberg, 06.12.2017 - S 8 AS 1046/17
Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe - Nachweis zu persönlichen und …
Auszug aus LSG Bayern, 13.12.2017 - L 11 AS 866/17
Es handelte sich um einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes allein im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens, nicht um einen (bis zur Einlegung der Beschwerde) an das SG zu richtenden Antrag im Rahmen der Entscheidung des SG über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes für die Zeit ab 01.10.2017 (S 8 AS 1046/17 ER).