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   LSG Bayern, 14.12.2016 - L 2 P 32/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51894
LSG Bayern, 14.12.2016 - L 2 P 32/16 (https://dejure.org/2016,51894)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.12.2016 - L 2 P 32/16 (https://dejure.org/2016,51894)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - L 2 P 32/16 (https://dejure.org/2016,51894)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflegeversicherung; Leistungshalbierung aufgrund eines konkurrierenden Beihilfeanspruchs; Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung; Verfassungskonformität

  • rewis.io

    Gesetzliche Pflegeversicherung: Leistungshalbierung wegen Beihilfeberechtigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Pflegeleistungen nach dem SGB XI ; Rechtmäßigkeit einer Leistungshalbierung aufgrund eines konkurrierenden Beihilfeanspruchs von Hinterbliebenen eines Beamten

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Pflegeleistungen nach dem SGB XI

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungs- und Beitragshalbierung für Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.11.1997 - 12 RP 1/97

    Bemessung der Pflegeversicherungsbeiträge einer Rentnerin

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 2 P 32/16
    Die Klägerin hat ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, ob ihre Leistungen gemäß § 28 Abs. 2 SGB XI wegen des Beihilfeanspruchs halbiert werden (siehe BSG, Urteil vom 06.11.1997 Az. 12 RP 1/97, Rdnr. 13).

    Ebenso wenig kann sich die Klägerin darauf berufen, dass das Bundessozialgericht (BSG) mit drei Urteilen vom 06.11.1997 (Az. 12 RP 4/96, 12 RP 1/97 und 12 RP 5/96) für Personen, die neben ihrer Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung über keinen eigenen Beihilfeanspruch verfügen, sondern lediglich als berücksichtigungsfähige Angehörige der Beihilfeberechtigten zählen, entschieden hat, dass diese nicht der Leistungs- und Beitragshalbierung nach § 28 Abs. 2 und § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB XI unterliegen.

    Über eine solche Konstellation hat das BSG ausdrücklich nicht entschieden (vergleiche BSG, Urteil vom 06.11.1997 Az. 12 RP 1/97, Rdnr. 25).

  • BSG, 06.11.1997 - 12 RP 4/96

    Bemessung der Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 2 P 32/16
    Ebenso wenig kann sich die Klägerin darauf berufen, dass das Bundessozialgericht (BSG) mit drei Urteilen vom 06.11.1997 (Az. 12 RP 4/96, 12 RP 1/97 und 12 RP 5/96) für Personen, die neben ihrer Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung über keinen eigenen Beihilfeanspruch verfügen, sondern lediglich als berücksichtigungsfähige Angehörige der Beihilfeberechtigten zählen, entschieden hat, dass diese nicht der Leistungs- und Beitragshalbierung nach § 28 Abs. 2 und § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB XI unterliegen.
  • BSG, 06.11.1997 - 12 RP 5/96

    Keine Anwendung der Halbierungsregelung auf eigenständig krankenversicherte, bei

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 2 P 32/16
    Ebenso wenig kann sich die Klägerin darauf berufen, dass das Bundessozialgericht (BSG) mit drei Urteilen vom 06.11.1997 (Az. 12 RP 4/96, 12 RP 1/97 und 12 RP 5/96) für Personen, die neben ihrer Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung über keinen eigenen Beihilfeanspruch verfügen, sondern lediglich als berücksichtigungsfähige Angehörige der Beihilfeberechtigten zählen, entschieden hat, dass diese nicht der Leistungs- und Beitragshalbierung nach § 28 Abs. 2 und § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB XI unterliegen.
  • BSG, 13.09.2017 - B 12 P 1/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige

    Bayerisches LSG 14.12.2016 - L 2 P 32/16.
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