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   LSG Bayern, 30.06.2010 - L 16 SB 22/07   

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https://dejure.org/2010,20739
LSG Bayern, 30.06.2010 - L 16 SB 22/07 (https://dejure.org/2010,20739)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.06.2010 - L 16 SB 22/07 (https://dejure.org/2010,20739)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - L 16 SB 22/07 (https://dejure.org/2010,20739)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht - Bildung des Gesamt-GdB - leichte Gesundheitsstörungen mit einem Einzel-GdB von 10

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Bildung des Gesamt-GdB - Leichte Gesundheitsstörungen mit einem Einzel-GdB von 10

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung des Gesamtgrads der Behinderung (GdB) im Schwerbehindertenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 69 Abs. 3
    Bildung des Gesamt-GdB im Schwerbehindertenrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2010 - L 16 SB 22/07
    Darin erschöpft sich die Bedeutung der Einzel-GdB (BSG vom 10. September 1997, BSGE 81, 50 f.).

    Ein GdB wird nur für den Gesamtzustand der Behinderung festgestellt, nicht für einzelne Funktionsbeeinträchtigungen (BSG vom 10. September 1997, a.a.O.).

    Das SGB IX kennt nur einen Gesamtzustand der Behinderung, nicht mehrere, nebeneinander bestehende Behinderungen (BSG vom 10. September 1997, BSGE 81, 50 f.).

  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 6/93

    Feststellung des Gesamt-GdB

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2010 - L 16 SB 22/07
    Dies ist durch eine natürliche, wirklichkeitsorientierte, funktionale Betrachtung zu ermitteln, die auf medizinischen Erkenntnissen beruht (BSG vom 15. März 1979, BSGE 48, 82, 87).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2010 - L 16 SB 22/07
    Auch wenn es sich bei diesen Anhaltspunkten nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG um antizipierte Sachverständigengutachten handelt, sind sie im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu beachten, da erst sie trotz fehlender Normqualität durch gleiche Maßstäbe bei der Beurteilung verschiedener Behinderungen eine dem allgemeinen Gleichheitssatz entsprechende Rechtsanwendung möglich machen (BSG vom 23. Juni 1993, BSGE 72, 285 f.; BSG vom 18. September 2003, BSGE 91, 205 f.).
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2010 - L 16 SB 22/07
    Für eine isolierte Feststellung einer weiteren Behinderung fehlt es bereits am Rechtsschutzbedürfnis (BSG vom 24.06.1998, BSGE 82, 176 ff.).
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2010 - L 16 SB 22/07
    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass bei der bezüglich der Rücknahme des Bescheides vom 7. Juli 1998 einschlägigen Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 S. 1 SGG) auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, d.h. auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides, abzustellen ist (BSG vom 12. November 1996, BSGE 79, 223 f. m.w.N. der höchstrichterlichen Rechtsprechung).
  • BSG, 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R

    Beschädigtenrente, Erhöhungsverbot bei Gesamt-MdE/GdB Erhöhung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2010 - L 16 SB 22/07
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt, wie den Anhaltspunkten zu entnehmen ist (Nr. 19 Abs. 4) dieses Erhöhungsverbot ausnahmslos, wenn die weiteren, nur geringfügigen Funktionsstörungen sich unabhängig voneinander in verschiedenen Lebensbereichen auswirken (BSG vom 13. Dezember 2000, Breithaupt 2001, 376 f. = SGB 2001, 312 f.).
  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 12/00 R

    Einschätzung der MdE, Minderung um 95 vH für Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 30.06.2010 - L 16 SB 22/07
    Die hier vorzunehmende Schätzung (vgl. BSG vom 14. Februar 2001, BSGE 87, 289, 292) beginnt mit den am höchsten bewerteten Beeinträchtigungen (Ausgangs-GdB); für jede weitere - mit einem Einzel-GdB bewertete -Beeinträchtigung ist dann zu prüfen, ob das Ausmaß und die Schwere der Behinderung wachsen und welchen Umfang die Zunahme - ausgedrückt in einer Erhöhung des Ausgangs-GdB - hat, wobei mathematische Formeln, auch die Addition der Einzel-GdB, nicht statthaft sind.
  • SG Landshut, 31.07.2019 - S 3 SB 49/18

    Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX (Schwerbehindertenrecht)

    Die hier vorzunehmende Schätzung beginnt mit den am höchsten bewerteten Beeinträchtigungen (Ausgangs-GdB); für jede weitere - mit einem Einzel-GdB bewertete - Beeinträchtigung ist dann zu prüfen, ob das Ausmaß und die Schwere der Behinderung damit insgesamt wachsen und welchen Umfang die Zunahme - ausgedrückt in einer Erhöhung des Ausgangs-GdB's - hat, wobei die Anwendung mathematischer Formeln und auch die Addition der Einzel-GdB-Grade nicht statthaft ist (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30.06.2010, Az.: L 16 SB 22/07 Rn. 34 m. w. N. - juris).
  • SG Landshut, 11.03.2019 - S 15 SB 479/17

    Verfahren zur Feststellung der Behinderung

    Die hier vorzunehmende Schätzung beginnt mit den am höchsten bewerteten Beeinträchtigungen (Ausgangs-GdB); für jede weitere - mit einem Einzel-GdB bewertete - Beeinträchtigung ist dann zu prüfen, ob das Ausmaß und die Schwere der Behinderung damit insgesamt wachsen und welchen Umfang die Zunahme - ausgedrückt in einer Erhöhung des Ausgangs-GdB's hat - wobei mathematische Formeln auch die Addition der Einzel-GdB-Grade nicht statthaft ist (vgl. etwa im Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 30.06.2010, Az.: L 16 SB 22/07).
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