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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.01.2014 - L 16 R 906/12   

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https://dejure.org/2014,504
LSG Berlin-Brandenburg, 06.01.2014 - L 16 R 906/12 (https://dejure.org/2014,504)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2014 - L 16 R 906/12 (https://dejure.org/2014,504)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2014 - L 16 R 906/12 (https://dejure.org/2014,504)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 43 SGB 6, § 240 SGB 6, § 240 Abs 1 S 1 SGB 6, § 50 Abs 1 SGB 6, § 51 Abs 1 SGB 6
    Gesetzliche Rentenversicherung - Rente wegen voller Erwerbsminderung (EM) - teilweiser EM - teilweiser EM bei Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit auf allgemeinen Arbeitsmarkt - Pflicht zur Benennung einer Verweisungstätigkeit bei Summierung von Leistungseinschränkungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 43 SGB 6, § 240 SGB 6
    Rente wegen voller Erwerbsminderung (EM) - teilweiser EM - teilweiser EM bei Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit auf allgemeinen Arbeitsmarkt - Summierung von Leistungseinschränkungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenversicherung; Erwerbsminderung; Berufsunfähigkeit; Leistungseinschränkungen; Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43; SGB VI § 240
    Rentenversicherung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gewährung von Erwerbsminderungsrente kann wegen Einsetzbarkeit auf dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen sein

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Gewährung von Erwerbsminderungsrente kann wegen Einsetzbarkeit auf dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen sein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.01.2014 - L 16 R 906/12
    Denn die vorliegenden Leistungseinschränkungen, im Wesentlichen der Ausschluss von Nacht- und Wechselschicht, von Arbeiten unter Zeitdruck und im Akkord und von Arbeiten in ständigen Zwangshaltungen und mit erhöhter Stressbelastung bzw unter Publikumsverkehr zählen nicht zu den ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen und schon gar nicht zu den schweren spezifischen Leistungsbehinderungen (vgl dazu die auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats ergangenen Beschlüsse des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1 bis 4/95 - GS 2/95 = SozR - 3600 § 44 Nr. 8).

    So konnte und kann die Klägerin mit dem ihr verbliebenen Leistungsvermögen etwa noch leichte Büro- oder Montier- und Sortiertätigkeiten verrichten (vgl BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 25).

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.01.2014 - L 16 R 906/12
    Die Klägerin war und ist in der Lage, täglich viermal eine Fußstrecke von mehr als 500 Metern in mindestens 20 Minuten zurückzulegen und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen (vgl zum Ganzen: BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 51/04 R = SozR 4-2600 § 43 Nr. 8 mwN).
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.01.2014 - L 16 R 906/12
    Dabei begründet lediglich die "Summierung" - notwendig also eine Mehrheit von wenigstens zwei ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen als tauglichen Summanden (vgl BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R = SozR 4-2600 § 43 Nr. 18) - die Benennungspflicht, nicht aber bereits das Zusammentreffen einer - potenziell - ungewöhnlichen mit einer oder mehrerer "gewöhnlicher" Leistungseinschränkungen (vgl BSG aaO).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.01.2014 - L 16 R 906/12
    Damit ist die Klägerin, ohne dass eine konkrete Verweisungstätigkeit zu benennen wäre, ohnehin auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbar, da sie im Rahmen des Mehrstufenschemas des BSG (vgl etwa Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 5/04 R - juris) allenfalls dem unteren Anlernbereich zuzuordnen ist (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 S 72 f mwN).
  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82

    Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.01.2014 - L 16 R 906/12
    Das Gleiche gilt hinsichtlich der geistigen Fähigkeiten der Klägerin, die keine nennenswerten Schwierigkeiten zumindest hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen, dem Ausbildungs- und Intelligenzniveau der Klägerin entsprechenden Arbeitsplatz mit einfachen geistigen Arbeiten erkennen lassen; nur eine besondere Einschränkung der Anpassungs- und Umstellungsfähigkeit, die vorliegend nicht erkennbar ist, könnte aber eine spezifische schwere Leistungsbehinderung darstellen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 104, 117).
  • BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R

    Berufsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - schwere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.01.2014 - L 16 R 906/12
    Bei Beachtung dieser qualitativen Leistungseinschränkungen bestand und besteht aber weder eine spezifische Leistungsbehinderung noch lag oder liegt eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vor (vgl BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5/4 RA 58/97 R - juris), die eine Pflicht zur Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zur Folge gehabt hätte.
  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 43/99 R

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht bei Alkoholerkrankung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.01.2014 - L 16 R 906/12
    Das ist idR die zuletzt versicherungspflichtig ausgeübte Beschäftigung (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 130, 164; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R - juris).
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