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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 435/07   

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https://dejure.org/2010,14316
LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 435/07 (https://dejure.org/2010,14316)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2010 - L 4 R 435/07 (https://dejure.org/2010,14316)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - L 4 R 435/07 (https://dejure.org/2010,14316)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 AAÜG, § 5 Abs 1 AAÜG, § 8 AAÜG, Anl 1 Nr 1 AAÜG, § 1 ZAVtIV
    Gesetzliche Rentenversicherung - Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB Berlin - VEB Generalauftragnehmer Lagerbau Berlin - Hauptzweck des Betriebes - Rekonstruktionsvorhaben - Generalauftragnehmer

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 AAÜG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    VEB Handels-Invest Berlin als volkseigener Betrieb des Bauwesens i.S.d. Zweiten Durchführungsbestimmung (vom 24.5.1951) zur Verordnung über die Zusatzversorgung der technischen Intelligenz vom 17.8.1950 (2. DB/AVITech)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AAÜG § 1 Abs. 1; AAÜG § 8
    VEB Handels-Invest Berlin als volkseigener Betrieb des Bauwesens im Sinne der 2. DB/AVITech

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 435/07
    Hauptzweck eines von der Versorgungsordnung erfassten Betriebs musste daher die industrielle (serienmäßig wiederkehrende) Fertigung, Herstellung, Anfertigung, Fabrikation von Sachgütern bzw. die Errichtung (Massenproduktion) von baulichen Anlagen sein (BSG, Urteile vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 14/03 R, und vom 8. Juni 2004, B 4 RA 57/03 R, beide zitiert nach juris).

    Denn in der DDR sollten die Baukapazitäten für die Massenproduktion im Bauwesen in großen Bau- und Montagekombinaten konzentriert werden (vgl. Bundessozialgericht, Urt. v. 8. Juni 2004 - B 4 RA 57/03, juris).

    Denn zum einen waren diese Anerkenntnisse abgegeben worden, bevor die maßgeblichen Entscheidungen des Bundessozialgerichts - insbesondere das Urteil vom 8. Juni 2004 (B 4 RA 57/03 R) - ergangen waren.

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 435/07
    Solche Anwartschaften hatten Personen, die am 30. Juni 1990 Inhaber einer Versorgungszusage waren oder eine solche früher gehabt hatten (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG), für die sich dies aus einer einzelvertraglichen Regelung ergab, oder die nach den abstrakt-generellen Regelungen der Versorgungssysteme am 30. Juni 1990 zwingend einzubeziehen waren, weil sie die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Versorgungszusage erfüllten und diese auch nicht von einer Ermessensentscheidung einer dazu berufenen Stelle der DDR abhängig war (vgl. das Urteil des BSG vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 14/03 R, juris).

    Hauptzweck eines von der Versorgungsordnung erfassten Betriebs musste daher die industrielle (serienmäßig wiederkehrende) Fertigung, Herstellung, Anfertigung, Fabrikation von Sachgütern bzw. die Errichtung (Massenproduktion) von baulichen Anlagen sein (BSG, Urteile vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 14/03 R, und vom 8. Juni 2004, B 4 RA 57/03 R, beide zitiert nach juris).

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 435/07
    Ob nämlich außerhalb des von den Texten der Versorgungsordnungen und der einschlägigen Durchführungsbestimmungen vorgegebenen Rahmens liegende Umstände die Aussicht auf die Erteilung einer Versorgungszusage als berechtigt erscheinen lassen konnten, lässt sich heute mangels einer gesicherten Beurteilungsgrundlage nicht willkürfrei entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 117/00 R, juris).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 435/07
    Wie die Versorgungsordnungen und die Durchführungsbestimmungen durch Stellen der DDR ausgelegt und angewandt wurden, muss insoweit ohne Belang sein, denn anderenfalls bestünde die Möglichkeit einer normativen Verfestigung willkürlicher Vorgehensweisen (vgl. die Urteile des BSG vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R und vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R, beide juris).
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 435/07
    Wie die Versorgungsordnungen und die Durchführungsbestimmungen durch Stellen der DDR ausgelegt und angewandt wurden, muss insoweit ohne Belang sein, denn anderenfalls bestünde die Möglichkeit einer normativen Verfestigung willkürlicher Vorgehensweisen (vgl. die Urteile des BSG vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R und vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R, beide juris).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 435/07
    § 1 Abs. 2 2. DB enthält damit eine Klarstellung, dass der volkseigene Betrieb ein volkseigener Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens gewesen sein muss (BSG, Urteil vom 10. April 2002, B 4 RA 10/02 R, a. a. O.).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 42/01 R

    Zusätzliche zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplomingenieur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 435/07
    Dabei ist die Bedeutung der Texte ausschließlich nach objektiven Auslegungskriterien des Bundesrechts, insbesondere unter Beachtung des Gleichheitssatzes (Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes [GG]) und unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der Vorschrift des § 5 AAÜG zu bestimmen (vgl. dazu das Urteil des BSG vom 9. April 2002, B 4 RA 42/01 R, juris).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 435/07
    Die Versorgungsordnung begrenzte den Anwendungsbereich auf volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R, juris).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 435/07
    Vielmehr hat nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Träger der Zusatzversorgung insbesondere die Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem bindend für den Träger der Rentenversicherung festzustellen (vgl. nur Bundessozialgericht, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R, juris).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 7/06 R

    Zusatzversorgungssystem - Feststellung von Daten nach dem AAÜG durch den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 435/07
    Da kein weiteres Verfahren gegen den Träger der Rentenversicherung auf die Gewährung einer höheren Rente anhängig ist, steht der Zulässigkeit auch nicht die Ankündigung des 4. Senats des Bundessozialgerichts in dem Urteil vom 23. August 2007 (B 4 RS 7/06 R) entgegen.
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 39/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 3 R 385/07

    Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der

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