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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07 SO ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07 SO ER (https://dejure.org/2007,14980)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.10.2007 - L 23 B 146/07 SO ER (https://dejure.org/2007,14980)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - L 23 B 146/07 SO ER (https://dejure.org/2007,14980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Realisierbarkeit eines Schenkungsrückforderungsanspruches als Voraussetzung für einen Nachrang von Sozialhilfe gegenüber diesem Rückforderungsanspruch; Anspruch eines Schenkers auf Rückübertragung eines zur Bedarfsdeckung erforderlichen Geschenkteils als Folge einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Oldenburg, 10.09.2003 - 13 B 3126/03

    Vorsätzliche Verminderung des eigenen Vermögens und Anspruch auf Hilfe zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07
    Unabhängig davon, ob es dem Gericht im Rahmen des § 86b Abs. 2 SGG möglich ist, eine Leistungseinschränkung vorzunehmen, auf die die Behörde ihr Vorgehen bisher nicht gestützt hat und die Leistung unabhängig von einem der Behörde zustehendem Ermessensspielraum bestimmen kann (vgl. zu dieser Problematik im Rahmen des § 123 Verwaltungsgerichtsordnung: Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. August 2003 - 12 CE 03.840, 12 CE 03.1205; VG Oldenburg, Beschluss vom 10. September 2003 - 13 B 3126/03 - jeweils veröffentlicht in JURIS) soll nach dieser Vorschrift die Leistung bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden bei Leistungsberechtigten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen vermindert haben in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen.

    Dieses Verhalten dürfte auch als ein leichtfertiges oder unlauteres Verhalten qualifiziert werden können (vgl. insoweit Streichsbier in Grube/Warendorf, SGB XII, Sozialhilfe, Kommentar 2005, § 26 Rdnr. 7; VGH Mannheim, FEVS 49, 311, FEVS 23, 73, 77; VG Oldenburg, Beschluss vom 10. September 2003 a.a.O.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 37.88

    Überleitung eines Rückforderungsanspruchs nach § 528 BGB auf den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07
    Ist der eingetretene Notbedarf - hier der monatlich durch eigene Einkünfte nicht gedeckte Bedarf an Hilfe zum Lebensunterhalt - geringer als der Wert des Geschenks, so kann deshalb nur ein zur Bedarfsdeckung jeweils erforderlicher Teil herausverlangt werden (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992, BVerwGE 90, 245, 247 ff., m.w.N. aus der Rechtsprechung des BGH).
  • OVG Hamburg, 05.04.1995 - Bs IV 21/95

    Sozialhilferecht: Rückforderungsanspruch des Schenkers als Mittel der Selbsthilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07
    Es wäre mit dem Nachranggrundsatz nicht zu vereinbaren, wenn der Einzelne sich ohne Rücksicht auf die Möglichkeit, seinen Bedarf von dritter Seite zu befriedigen, an den Träger der Sozialhilfe mit der Bitte um Hilfe wenden könnte, um diesem auch dann die Durchsetzung seiner Ansprüche zu überlassen, wenn er selbst bei rechtzeitigem Tätigwerden eine Deckung seines Bedarfs hätte erreichen können (OVG Hamburg, Beschluss vom 5. April 1995, FamRZ 1995, 1453f.; 28. April 1989, FEVS 39, 148, 149; Beschluss vom 22. Februar 1995 - Bs IV 256/94 -, JURIS).
  • VGH Hessen, 31.08.1992 - 9 TG 1104/92

    Nachrang der Sozialhilfe: Selbsthilfe durch Realisierung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07
    Insoweit ist die Realisierung von Leistungsverpflichtungen Dritter eine Möglichkeit der Selbsthilfe, deren Einsatz vom Sozialhilfeträger gefordert werden kann, bevor ein Anspruch auf Sozialhilfe entsteht (OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Februar 1995, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 31. August 1992, NVwZ-RR 1993 S. 307).
  • VGH Bayern, 06.08.2003 - 12 CE 03.840

    Sozialhilfe, Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach gekürzten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07
    Unabhängig davon, ob es dem Gericht im Rahmen des § 86b Abs. 2 SGG möglich ist, eine Leistungseinschränkung vorzunehmen, auf die die Behörde ihr Vorgehen bisher nicht gestützt hat und die Leistung unabhängig von einem der Behörde zustehendem Ermessensspielraum bestimmen kann (vgl. zu dieser Problematik im Rahmen des § 123 Verwaltungsgerichtsordnung: Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. August 2003 - 12 CE 03.840, 12 CE 03.1205; VG Oldenburg, Beschluss vom 10. September 2003 - 13 B 3126/03 - jeweils veröffentlicht in JURIS) soll nach dieser Vorschrift die Leistung bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden bei Leistungsberechtigten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen vermindert haben in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen.
  • OVG Hamburg, 14.09.1990 - Bf IV 26/89

    Sozialhilfe; Direkter Vorsatz; Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07
    Durch diese Formulierung wird direkter Vorsatz verlangt, so dass derjenige, der sein Einkommen oder Vermögen verringert, den Erfolg seines Handelns - nämlich die Schaffung der Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe - bewusst erstrebt oder bezweckt haben muss ( OVG Hamburg, Urteil vom 14. September 1990 - Bf IV 26/89 - FEVS 41, 288, 297; Conradis in LPK, Kommentar zum SGB XII, § 26 Rn 9; Streichsbier a.a.O.).Diese Voraussetzungen liegen nicht vor.
  • VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 2533/98

    Einschränkung der Sozialhilfe bei zielgerichteter Vermögensminderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07
    Es genügt daher, wenn sich der Leistungsempfänger bei der Einkommens- und Vermögensminderung maßgeblich davon hat leiten lassen, auf diese Weise die Voraussetzungen für staatliche Hilfeleistungen zu schaffen (vgl. VG Karlsruhe Urteil vom 13. Juli 2001 - 8 K 2533/98 - JURIS, m.w.N.; OVG Hamburg a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1998 - 7 S 2309/97

    Einzelfall ungerechtfertigter Leistungskürzung wegen schuldhafter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07
    Dieses Verhalten dürfte auch als ein leichtfertiges oder unlauteres Verhalten qualifiziert werden können (vgl. insoweit Streichsbier in Grube/Warendorf, SGB XII, Sozialhilfe, Kommentar 2005, § 26 Rdnr. 7; VGH Mannheim, FEVS 49, 311, FEVS 23, 73, 77; VG Oldenburg, Beschluss vom 10. September 2003 a.a.O.).
  • SG Duisburg, 13.11.2007 - S 10 AS 160/07

    Voraussetzungen eines Rückforderungsanspruchs nach Vollzug einer Schenkung und

    Zu derartigen Leistungsverpflichtungen Dritter zählt grundsätzlich auch der Rückforderungsanspruch des Schenkers gegen den Beschenkten wegen Verarmung nach § 528 Abs. 1 BGB (vgl. Bay LSG vom 24.10.2006 - Az. L 7 B 719/06 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 10.10.2007 - Az. L 23 B 146/07 SO ER zu § 2 SGB XII; Bay VGH vom 28.10.1999 - Az. 12 CE 96.1718 zu § 2 BSHG; OVG Hamburg vom 05.04.1995 - Az.: Bs IV 21/95 zu § 2 BSHG).

    Ein Rechtsanspruch auf Leistungen durch einen Dritten steht der Bedürftigkeit jedoch nur dann entgegen, wenn der Anspruch rechtzeitig durchzusetzen ist, d.h. wenn seine Verwirklichung umgehend möglich scheint und die gegenwärtige Notlage dadurch tatsächlich behoben werden kann (BVerwG vom 12.10.1993 - Az. 5 C 38/92 zu § 2 BSHG; Bay VGH vom 28.10.1999 - Az. 12 CE 96.1718 zu § 2 BSHG; LSG Berlin-Brandenburg vom 10.10.2007 - Az. L 23 B 146/07 SO ER).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2008 - L 15 B 32/08

    Fehlender Krankenversicherungsschutz; Möglichkeit der privaten

    Insoweit unterscheidet sich eine etwaige "Obliegenheit zur Vorsorge" auch von der Fallkonstellation in dem vom Antragsgegner zu seinen Gunsten herangezogenen Beschluss des 23. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2007 - L 23 B 146/07 SO ER -, in dem lediglich zu erörtern war, ob der Antragsteller darauf verwiesen werden konnte, einen ihm unmittelbar zustehenden Anspruch auf Rückübertragung einer Schenkung zu verwirklichen (hierzu bereits OVG Hamburg FEVS 46, 386; Bayerischer VGH FEVS 52, 357).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.06.2012 - L 7 SO 181/12
    Die "Absicht" im Sinne der genannten Sanktionsnorm erfordert ein zielgerichtetes Handeln im Sinne eines direkten Vorsatzes, bedingter Vorsatz oder gar nur grobe Fahrlässigkeit genügen - im Gegensatz zur Kostenersatzregelung des § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB XII - mithin nicht (soweit ersichtlich einhellige Meinung; vgl. nur BSGE 100, 131 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 3 (jeweils Rdnrn. 23 ff.); BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - (juris; Rdnr. 25); LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - L 23 B 146/07 SO ER - (juris); Conradis in LPK-SGB XII, 9. Auflage, § 26 Rdnr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2012 - L 8 SO 162/09
    Auch ein Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 BGB wegen Verarmung des Schenkers zählt zum Vermögen (Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 2009 - L 8 SO 168/09 B ER - und vom 11. Dezember 2008 - L 8 SO 189/08 ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - L 23 B 146/07 SO ER -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. September 2007 - L 9 SO 19/06 -, juris; Hohm in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage, § 90 Rn 11 mwN; offen gelassen: BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 21/08 R -, juris, Rn 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2012 - L 8 SO 357/11
    In diese Richtung zielen auch die Ausführungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg aus seinem Beschluss vom 10.10.2007 (L 23 B 146/07 SO ER, juris):.
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