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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07 KA ER   

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https://dejure.org/2008,17119
LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07 KA ER (https://dejure.org/2008,17119)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2008 - L 7 B 149/07 KA ER (https://dejure.org/2008,17119)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - L 7 B 149/07 KA ER (https://dejure.org/2008,17119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Möglichkeit eines Erlasses von einstweiligen Verfügungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der in den § 935 Zivilprozessordnung (ZPO) und § 940 ZPO bezeichneten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 69; SGG § 86b Abs. 2; UWG § 12 Abs. 2
    Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bei Rechtsstreit zwischen Krankenkasse und Zahnarzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 183
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07
    In einem solchen Fall ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).

    Entscheidend ist, dass die Prüfung eingehend genug ist, um den Antragsteller vor erheblichen und unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07
    In einem solchen Fall ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).

    Entscheidend ist, dass die Prüfung eingehend genug ist, um den Antragsteller vor erheblichen und unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).

  • LSG Berlin, 22.06.2004 - L 9 B 10/04

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Unentgeltliche Herausgabe und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07
    (vgl. zu Vorstehendem LSG Berlin, Beschluss vom 22. Juni 2004, - L 9 B 10/04 KR ER -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 09.07.1991 - 1 BvR 986/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07
    Vielmehr sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antragsteller im Hauptsacheverfahren aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, seinen Rechtsbehelfen im Hauptsacheverfahren aber der Erfolg zu versagen wäre (st. Rspr.: vgl. BVerfGE 84, 286 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07
    Je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtspositionen zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, NVwZ 2004, S. 1112 ).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07
    Bei dieser Sachlage ist auch unter Berücksichtigung der Grundrechte des Antragstellers aus Art. 3 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG weder ein eiliges Regelungsbedürfnis noch ein im Rahmen der Folgenabwägung zu beachtendes gewichtiges Interesse des Antragstellers zu erkennen, denen gegenüber der verfassungsrechtlich besonders geschützten finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. BVerfGE 68, 193 ff. ), der auch die angegriffenen Maßnahmen dienen, der Vorrang eingeräumt werden müsste.
  • BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07
    Dass die fachgerichtliche Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren damit weniger eingehend bleibt als im Hauptsacheverfahren und deshalb ein anderes Ergebnis haben kann, ist kennzeichnend für das Eilverfahren und auch verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, 1 BvR 2298/04, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07
    Je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtspositionen zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, NVwZ 2004, S. 1112 ).
  • LSG Berlin, 10.04.2002 - L 7 B 10/02
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07
    Die Vorschrift, die sich ausdrücklich auf im UWG bezeichnete Unterlassungsansprüche bezieht, findet nach § 69 Sozialgesetzbuch/Fünftes Buch (SGB V) auf die Rechtsbeziehungen der Zahnärzte zu den Krankenkassen keine Anwendung (so schon LSG Berlin, 7. Senat, Beschluss vom 10. April 2002, - L 7 B 10/02 KA ER -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07
    (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01

    Zur Auslagenerstattung bei Beseitigung des angegriffenen Aktes durch die

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