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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - L 22 R 45/11   

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https://dejure.org/2012,11124
LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - L 22 R 45/11 (https://dejure.org/2012,11124)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2012 - L 22 R 45/11 (https://dejure.org/2012,11124)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2012 - L 22 R 45/11 (https://dejure.org/2012,11124)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - L 22 R 45/11
    Mit Schreiben vom 22. Februar 2002 beantragte der Kläger unter Hinweis auf den am 14. Februar 2002 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 21. November 2001 - 1 BvR 1318/94 u. a. die Nachzahlung des Dienstbeschädigungsausgleiches für die Zeit vom 01. August 1991 bis 31. Dezember 1996.

    Daran ändert das vom Kläger genannte "Musterverfahren", das mit der Verfassungsbeschwerde gegen das weitere Urteil des BSG vom 10. Mai 1994 - RA 49/93 geführt wurde und mit dem Beschluss des BVerfG vom 21. November 2001 - 1 BvR 1318/94 u. a. endete, nichts.

    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (Beschluss des BVerfG vom 21. November 2001 - 1 BvR 1318/94 u. a. m. w. N.).

    Dies folgt unmittelbar aus dem Beschluss des BVerfG vom 21. November 2001 - 1 BvR 1318/94 u. a., denn darin wird ausgeführt, dass die auf der Grundlage der verfassungswidrigen Vorschriften ergangenen und im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Entscheidung bereits bestandskräftigen Bescheide von der Entscheidung für die Zeit vor der Bekanntgabe unberührt bleiben und der Gesetzgeber von Verfassungs wegen (also insbesondere aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG) nicht verpflichtet ist, die Wirkung dieser Entscheidung auch auf bereits bestandskräftige Bescheide zu erstrecken (unter Hinweis auf BVerfGE 100, 1, 58).

  • BSG, 10.05.1994 - 4 RA 8/93

    Entziehung einer Dienstbeschädigungsteilrente - Beschäftigung im engeren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - L 22 R 45/11
    Die dagegen eingelegte Revision wies das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 10. Mai 1994 - 4 RA 8/93 zurück.

    Den dagegen eingelegten Widerspruch, mit dem der Kläger geltend machte, dieser Bescheid sei rechtsunwirksam, nicht bestandskräftig und nicht unanfechtbar, da er, der Widerspruchsbescheid vom 12. November 1991 und die Urteile vom 23. Dezember 1992 und 10. Mai 1994 auf rechtswidrigen gesetzlichen Grundlagen erfolgten, wies die Wehrbereichsverwaltung Ost mit Widerspruchsbescheid vom 06. März 2007 zurück: Mit der Zurückweisung der Revision durch das Urteil des BSG vom 10. Mai 1994 - 4 RA 8/93 sei der Bescheid vom 25. Juli 1991 bestandskräftig, das heißt unanfechtbar, geworden.

    Insofern komme auch für den Kläger eine Rücknahme der ihn betreffenden Bescheide nicht mehr in Betracht, da diese nach Erlass des Urteils des BSG vom 10. Mai 1994 - 4 RA 8/93 unanfechtbar geworden seien, denn eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil habe der Kläger nicht eingelegt.

  • BSG, 10.05.1994 - 4 RA 49/93

    Anspruch auf eine Dienstbeschädigungsrente ab 1.8.1991

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - L 22 R 45/11
    Er ist der Ansicht gewesen, der Bescheid vom 25. Juli 1991 sei nicht bestandskräftig geworden, weil sich die Verfassungsbeschwerde des Deutschen Bundeswehrverbandes gegen das Urteil des BSG vom 10. Mai 1994 - 4 RA 49/93 als Musterprozess auch zu seinen Gunsten auswirken müsse.

    Mit der Anrufung des BVerfG durch den Deutschen Bundeswehrverband ausgehend vom Urteil des BSG zum Musterprozess vom 10. Mai 1994 - 4 RA 49/93 sei den Mitgliedern dieses Verbandes, die einen Prozess vor den Sozialgerichten führten, empfohlen worden, diesen bis zur Entscheidung des BVerfG zum Ruhen zu bringen.

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - L 22 R 45/11
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BVerfG (vgl. auch BVerfGE 37, 217, 263 unter Hinweis auf BVerfGE 20, 230, 236; BVerfGE 98, 365, 402/403).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - L 22 R 45/11
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BVerfG (vgl. auch BVerfGE 37, 217, 263 unter Hinweis auf BVerfGE 20, 230, 236; BVerfGE 98, 365, 402/403).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - L 22 R 45/11
    Dies folgt unmittelbar aus dem Beschluss des BVerfG vom 21. November 2001 - 1 BvR 1318/94 u. a., denn darin wird ausgeführt, dass die auf der Grundlage der verfassungswidrigen Vorschriften ergangenen und im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Entscheidung bereits bestandskräftigen Bescheide von der Entscheidung für die Zeit vor der Bekanntgabe unberührt bleiben und der Gesetzgeber von Verfassungs wegen (also insbesondere aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG) nicht verpflichtet ist, die Wirkung dieser Entscheidung auch auf bereits bestandskräftige Bescheide zu erstrecken (unter Hinweis auf BVerfGE 100, 1, 58).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - L 22 R 45/11
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BVerfG (vgl. auch BVerfGE 37, 217, 263 unter Hinweis auf BVerfGE 20, 230, 236; BVerfGE 98, 365, 402/403).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - L 22 R 45/11
    Immer Vorrang habe jedoch in Anwendung des Rechtsgedankens des § 79 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) der konkrete Ausspruch des BVerfG über die Wirkung seiner Entscheidung (Hinweis auf BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. April 2010 - L 13 VS 48/07).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 13 VS 48/07

    Dienstbeschädigungsausgleich

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - L 22 R 45/11
    Immer Vorrang habe jedoch in Anwendung des Rechtsgedankens des § 79 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) der konkrete Ausspruch des BVerfG über die Wirkung seiner Entscheidung (Hinweis auf BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. April 2010 - L 13 VS 48/07).
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