Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2014 - L 29 AS 2838/14 B ER RG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40848
LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2014 - L 29 AS 2838/14 B ER RG (https://dejure.org/2014,40848)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.11.2014 - L 29 AS 2838/14 B ER RG (https://dejure.org/2014,40848)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. November 2014 - L 29 AS 2838/14 B ER RG (https://dejure.org/2014,40848)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,40848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 178a SGG
    Anhörungsrüge - rechtliches Gehör - Hinweispflichten des Gerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerügter Gehörverstoß im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde; Fortführung des sozialgerichtlichen Verfahrens auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2014 - L 29 AS 2838/14
    Dem im Grundgesetz verankerten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist Genüge getan, wenn der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991, 1 BvR 1383/90, m.w.N., zitiert nach juris).

    Lediglich wenn das Gericht Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht, bedarf es eines entsprechenden Hinweises (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991, 1 BvR 1383/90).

  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2014 - L 29 AS 2838/14
    Das Bundessozialgericht (BSG - Beschluss vom 09. Februar 2005, Az.: B 10 KG 9/04 B - zitiert nach juris) hat im Zusammenhang mit einem gerügten Gehörverstoß im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde (§ 160 a Abs. 2 S. 3 SGG) ausgeführt, es müsse vorgetragen werden, welchen erheblichen Vortrag das Gericht nicht zur Kenntnis genommen hat oder welches Vorbringen von ihm verhindert worden ist und inwiefern das Urteil darauf beruhen kann (vgl. BSG - Beschluss vom 18. Februar 1980 - 10 BV 109/79 = SozR 1500 § 160a Nr. 36 und Urteil vom 16. Oktober 1991 - 11 RAr 23/91 = BSGE 69, 280 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5).
  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91

    Erstattungsanspruch nach § 128a AFG bei Verzicht auf ein vertragliches

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2014 - L 29 AS 2838/14
    Das Bundessozialgericht (BSG - Beschluss vom 09. Februar 2005, Az.: B 10 KG 9/04 B - zitiert nach juris) hat im Zusammenhang mit einem gerügten Gehörverstoß im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde (§ 160 a Abs. 2 S. 3 SGG) ausgeführt, es müsse vorgetragen werden, welchen erheblichen Vortrag das Gericht nicht zur Kenntnis genommen hat oder welches Vorbringen von ihm verhindert worden ist und inwiefern das Urteil darauf beruhen kann (vgl. BSG - Beschluss vom 18. Februar 1980 - 10 BV 109/79 = SozR 1500 § 160a Nr. 36 und Urteil vom 16. Oktober 1991 - 11 RAr 23/91 = BSGE 69, 280 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5).
  • BSG, 05.10.1998 - B 13 RJ 285/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2014 - L 29 AS 2838/14
    Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Rüge sei darüber hinaus, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles Zumutbare getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BSG - Beschluss vom 5. Oktober 1998 - B 13 RJ 285/97 B; vgl. zur Darlegungslast a. Hintz/Lowe, SGG, § 178a Rz. 20f m.w.N.).
  • BSG, 09.02.2005 - B 10 KG 9/04 B

    Besorgnis der Befangenheit, Verletzung des Anspruchs auf rechtlichen Gehör

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2014 - L 29 AS 2838/14
    Das Bundessozialgericht (BSG - Beschluss vom 09. Februar 2005, Az.: B 10 KG 9/04 B - zitiert nach juris) hat im Zusammenhang mit einem gerügten Gehörverstoß im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde (§ 160 a Abs. 2 S. 3 SGG) ausgeführt, es müsse vorgetragen werden, welchen erheblichen Vortrag das Gericht nicht zur Kenntnis genommen hat oder welches Vorbringen von ihm verhindert worden ist und inwiefern das Urteil darauf beruhen kann (vgl. BSG - Beschluss vom 18. Februar 1980 - 10 BV 109/79 = SozR 1500 § 160a Nr. 36 und Urteil vom 16. Oktober 1991 - 11 RAr 23/91 = BSGE 69, 280 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5).
  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung der Berufsgenossenschaft über die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2014 - L 29 AS 2838/14
    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG - u. a. Beschluss vom 12. Juli 2007, 1 BvR 1616/03, m.w.N., zitiert nach juris) sich eine allgemeine Hinweispflicht der Gerichte aus der Verfassung nicht ergibt und die Gerichte insbesondere weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf Ihre Rechtsauffassung verpflichtet sind.
  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2014 - L 29 AS 2838/14
    Zur Rechtsanwendung ist allerdings anzumerken, dass der Europäische Gerichtshof zwischenzeitlich mit Urteil vom 11. November 2014 in der Rechtssache C-333/13 - Dano (zitiert nach juris) die Rechtsansicht des erkennenden Senates und damit die Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelung des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II bestätigt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht