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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 2 U 262/06   

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https://dejure.org/2010,14655
LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 2 U 262/06 (https://dejure.org/2010,14655)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2010 - L 2 U 262/06 (https://dejure.org/2010,14655)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2010 - L 2 U 262/06 (https://dejure.org/2010,14655)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 96 SGG vom 01.01.1975, § 56 SGB 7, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10
    Gesetzliche Unfallversicherung - Anfechtungsklage gegen einen Rentenentziehungsbescheid - maßgebender Zeitpunkt für die gerichtliche Nachprüfung bei nachträglicher Änderung der Verhältnisse - Einbeziehung von Abänderungsbescheiden in das Berufungsverfahren nach altem ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 2 U 262/06
    Steht die unfallbedingte Leistungseinbuße fest, so ist zu bewerten, wie sie sich im allgemeinen Erwerbsleben auswirkt (BSG, z. B. Urteil vom 27. Juni 2000, Az.: B 2 U 14/99 R, SozR 3-2200 § 581 Nr. 7; Urteil vom 02. Mai 2001, Az.: B 2 U 24/00 R SozR 3-2200 § 581 Nr. 8).

    Dabei sind die medizinischen und sonstigen Erfahrungssätze ebenso zu beachten wie die Gesamtumstände des Einzelfalles (vgl. BSG, Urteil vom 02. Mai 2001, Az.: B 2 U 24/00, SozR 3-2200 § 581 Nr. 8).

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 2 U 262/06
    Eine solche hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSGE 19, 52; 32, 203, 209; 45, 285, 287) liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die für den wesentlichen Ursachenzusammenhang sprechenden so stark überwiegen, dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann und ernstliche Zweifel ausscheiden.

    Beweisrechtlich ist zu beachten, dass der Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss und dass es keine Beweisregel gibt, wonach bei fehlender Alternativursache die naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist (BSG SozR Nr. 41 zu § 128 SGG; BSG SozR Nr. 20 zu § 542 RVO a. F.; BSGE 19, 52, 56; BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67).

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 2 U 262/06
    Steht die unfallbedingte Leistungseinbuße fest, so ist zu bewerten, wie sie sich im allgemeinen Erwerbsleben auswirkt (BSG, z. B. Urteil vom 27. Juni 2000, Az.: B 2 U 14/99 R, SozR 3-2200 § 581 Nr. 7; Urteil vom 02. Mai 2001, Az.: B 2 U 24/00 R SozR 3-2200 § 581 Nr. 8).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 2 U 262/06
    Beweisrechtlich ist zu beachten, dass der Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss und dass es keine Beweisregel gibt, wonach bei fehlender Alternativursache die naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist (BSG SozR Nr. 41 zu § 128 SGG; BSG SozR Nr. 20 zu § 542 RVO a. F.; BSGE 19, 52, 56; BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 2 U 262/06
    Eine solche hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSGE 19, 52; 32, 203, 209; 45, 285, 287) liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die für den wesentlichen Ursachenzusammenhang sprechenden so stark überwiegen, dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann und ernstliche Zweifel ausscheiden.
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 2 U 262/06
    Maßgebend ist bei der Anfechtungsklage grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zu dem Zeitpunkt, in dem der angefochtene Verwaltungsakt erlassen worden ist, so dass es in der Regel auf die Verhältnisse zur Zeit des Erlasses des Bescheides ankommt (BSG, Urteil vom 20. April 1993, Aktenzeichen 2 RU 52/92, zitiert nach juris.de).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 2 U 262/06
    Eine solche hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSGE 19, 52; 32, 203, 209; 45, 285, 287) liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die für den wesentlichen Ursachenzusammenhang sprechenden so stark überwiegen, dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann und ernstliche Zweifel ausscheiden.
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B

    Anwendung von § 96 Abs. 1 SGG bei Verwaltungsakten, die das streitige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 2 U 262/06
    § 96 Abs. 1 SGG in der zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides anwendbaren Fassung ("Wird nach Klageerhebung der Verwaltungsakt durch einen neuen abgeändert oder ersetzt, so wird auch der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens"), wurde dann entsprechend angewendet, wenn der neue Verwaltungsakt zwar nicht den selben Streitgegenstand betraf, aber im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses erging und einen weiteren Zeitraum erfasste; in diesen Fällen wurde ein die Anwendung des § 96 SGG rechtfertigender innerer Zusammenhang zwischen älterem und neuem Bescheid auf jeden Fall dann angenommen, wenn der nachgehende Bescheid aus den gleichen Gründen wie der Erstbescheid angefochten wurde (BSG, Beschluss vom 26. März 1998, Aktenzeichen B 11 AL 11/98 B, m.w.N., zitiert nach juris.de).
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