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LSG Brandenburg, 03.09.2002 - L 2 RA 86/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhere Altersrente unter Berücksichtigung von Arbeitsentgelten trotz Übersteigens der Beitragsbemessungsgrenze; "Hochwertung" der Arbeitsverdienste mit den Werten nach Anlage 10 SGB VI; Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG; Ermittlung der Entgeltpunkte für Zeiten im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Neuruppin, 26.02.2002 - S 5 RA 31/00
- LSG Brandenburg, 03.09.2002 - L 2 RA 86/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus LSG Brandenburg, 03.09.2002 - L 2 RA 86/02
Mit Urteil vom 26. Februar 2002 hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen: Die Beklagte habe bei der Rentenberechnung des Klägers das geltende Recht zutreffend angewandt, dieses sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur so genannten Systementscheidung (1 BvR 32/95, 1 BvR 2105/95), dem sich die Kammer anschlösse, auch mit dem Grundgesetz vereinbar. - BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 195/77
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1315 ff. RVO
Auszug aus LSG Brandenburg, 03.09.2002 - L 2 RA 86/02
Gegenstand der Eigentumsgarantie sind somit nur die vom Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland begründeten Rechte (vgl. BVerfGE 71, 60, 80; 53, 164, 166). - BSG, 31.07.1997 - 4 RA 35/97
Systementscheidung für Bezugszeiten ab Januar 1997 verfassungsmäßig
Auszug aus LSG Brandenburg, 03.09.2002 - L 2 RA 86/02
Arbeitsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind schlechthin nicht versichert und scheiden daher als wertbildende Faktoren für die Rentenhöhe aus (vgl. Urteil des BSG vom 31. Juli 1997, 4 RA 35/97).