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   LSG Hamburg, 07.11.2018 - L 2 AL 19/18   

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https://dejure.org/2018,37867
LSG Hamburg, 07.11.2018 - L 2 AL 19/18 (https://dejure.org/2018,37867)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 07.11.2018 - L 2 AL 19/18 (https://dejure.org/2018,37867)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 07. November 2018 - L 2 AL 19/18 (https://dejure.org/2018,37867)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 49/86

    Verletztengeld aufgrund der Wiedererkrankung - Anspruch auf Übergangsgeld während

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.11.2018 - L 2 AL 19/18
    Im Übrigen gehe die Auffassung des Sozialgerichts fehl, wonach die Beklagte einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Beigeladenen geltend machen könnte, denn ein solcher setze voraus, dass Sozialleistungen rechtmäßig erbracht worden seien (Hinweis auf BSG, Urteil vom 27. August 1987 - 2 RU 49/86).

    Dies gilt schon deshalb, weil Erstattungsansprüche nach §§ 102 ff. SGB X nur bestehen können, soweit die ursprüngliche Sozialleistung rechtmäßig erbracht wurde (BSG, Urteil vom 27. August 1987 - 2 RU 49/86, BSGE 62, 118; Böttiger in: die Diering/Timme, SGB X, 4. Aufl. 2016, vor §§ 102 bis 114 Rn. 24 m.w.N.), was vorliegend gerade - auch nach Auffassung des Sozialgerichts - nicht der Fall war.

  • SG Hamburg, 19.08.2020 - S 44 AL 285/18
    Dementsprechend hat auch das LSG Hamburg entschieden, dass im Falle der Unbilligkeit der Erstattungsforderung eine Korrektur ausschließlich im Rahmen des Einziehungsverfahrens durch (Teil-) Erlass der Forderung nach § 76 SGB IV in Betracht kommt (LSG Hamburg, Urteil vom 7.11.2018 - L 2 AL 19/18 - Rz. 33 und vom 15.10.2018 - L 2 AL 21/18 - Rz. 27, zitiert nach juris).

    Die Beklagte wird das zuvor beschriebene Dilemma bei der neu zu treffenden Entscheidung über den Erlass unter Berücksichtigung der Entscheidungen des LSG Hamburg (Urteile vom 7.11.2018 - L 2 AL 19/18 - Rz. 33 und vom 15.10.2018 - L 2 AL 21/18 - Rz. 27, juris) zu beachten haben.

  • SG Hamburg, 19.06.2019 - S 44 AL 496/17
    Bei der Frage der Erstattung ist ausschließlich das zweiseitige Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten zu betrachten (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 7.11.2018 - L 2 AL 19/18 - Rz. 29, juris).

    Insoweit wird aus den zuvor genannten Gründen Bezug genommen auf die Entscheidungsgründe des LSG Hamburg in seinem Urteil vom 7.11.2018 (a.a.O.), denen sich die erkennende Kammer nach eigener Prüfung anschließt (L 2 AL 19/18, Rz. 29 - 32, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2019 - L 8 AL 3793/18
    Bei der Prüfung der Beschäftigungslosigkeit sind Arbeitszeiten aus parallel bestehenden Beschäftigungen zusammenzurechnen (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 07. November 2018 - L 2 AL 19/18 -, juris; Öndül in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2. Aufl. 2019, § 138 SGB III, Rn. 43.1, Lüdtke/Steinecke in LPK - SGB 111, 3. Aufl. § 138 SGB III Rn. 20).
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