Rechtsprechung
LSG Hessen, 29.09.2000 - L 10 AL 927/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 103 Abs 1 S 1 Nr 3 AFG, § 1 S 1 AufenthAnO, § 2 Abs 2 SGB 1, § 3 Abs 2 Nr 4 SGB 1
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - postalische Erreichbarkeit - Sicherstellung - Obliegenheitsverletzung - entferntes Namensschild - Überprüfung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung gem. § 103 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bei wiederholt fehlender Erreichbarkeit; Voraussetzungen eines festen Wohn- und Aufenthaltsort i.R.e. Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Begründung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 07.05.1998 - S 12 AL 671/95
- LSG Hessen, 29.09.2000 - L 10 AL 927/98
- BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 100/00 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R
Verfügbarkeit des Arbeitslosen durch postalische Erreichbarkeit
Auszug aus LSG Hessen, 29.09.2000 - L 10 AL 927/98
Schließlich sieht sich die Beklagte durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. März 2000 -- B 7 AL 8/99 R- bestätigt.Lebt ein Arbeitsloser mit anderen Personen in einer Wohnung, so trifft ihn die sich aus dem Versicherungsverhältnis herleitende Obliegenheit, durch klarstellende Hinweise oder Zusätze zu der Anschrift dafür Sorge zu tragen, dass der Postbedienstete ohne weitere Nachfrage die Postzugangseinrichtung für diese Anschrift auffinden kann (Urteil des BSG vom 2. März 2000 -- B 7 AL 8/99 R).