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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 37/02   

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https://dejure.org/2004,16956
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 37/02 (https://dejure.org/2004,16956)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.03.2004 - L 3 KA 37/02 (https://dejure.org/2004,16956)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. März 2004 - L 3 KA 37/02 (https://dejure.org/2004,16956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Genehmigung eines Entlastungsassistenten bei Dauerbedarf oder zeitlich unabsehbarer Bedarfslage in einem überversorgten Planungsbereich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 131 Abs. 1 S. 3 SGG; § 39 Abs. 2 SGB X; § 98 Abs. 2 Nr. 13 SGB V; § 32 Abs. 1 Zahnärzte-ZV; § 32 Abs. 2 Zahnärzte-ZV; § 32 Abs. 3 Zahnärzte-ZV
    Genehmigung eines Entlastungsassistenten für eine zahnärztliche Praxis wegen krankheitsbedingter eingeschränkter Tätigkeit; Zulässige Umstellung der ursprünglichen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung des Verwaltungsaktes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung eines Entlastungsassistenten für eine zahnärztliche Praxis wegen krankheitsbedingter eingeschränkter Tätigkeit; Zulässige Umstellung der ursprünglichen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung des Verwaltungsaktes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.11.1958 - 6 RKa 21/57
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 37/02
    Die Genehmigung eines Entlastungsassistenten darf nicht deshalb versagt werden, weil der (Zahn-)Arzt in einem Planungsbereich zugelassen ist, für den Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung bestehen (Anschluss an BSGE 8, 256).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Sozialgerichte (BSGE 8, 256, 261; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 1997 - L 5 KA 41/96), wobei das BSG zur Begründung überzeugend darauf verwiesen hat, dass sich vom Standpunkt der Versicherten und ihrer ausreichenden ärztlichen Versorgung das Bedürfnis für die Beschäftigung eines Assistenten nicht verneinen lasse, solange der Inhaber eines Vertragsarztsitzes seine vertragsärztliche Tätigkeit nicht voll ausüben könne (in diesem Sinne auch Hencke in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Lsbls - Juli 2003 -, § 98 Rdnr 35).

    25 Auch insoweit ist jedoch in der Rechtsprechung unstrittig, dass es sich hierbei nur um vorübergehende Umstände handeln kann (BSGE 8, 256, 260; Thüringer LSG, Beschluss vom 09. September 1999 - L 4 KA 388/99 ER - Schleswig Holsteinisches LSG, Beschluss vom 07. Mai 2001 - L 6 B 28/01 KA ER -).

    Diese Entscheidung ist gerichtlich voll überprüfbar (im Ergebnis ebenso: BSGE 8, 256 ff; aA: LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21. August 1997 - L 5 Ka 41/96).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.08.1997 - L 5 Ka 41/96
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 37/02
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Sozialgerichte (BSGE 8, 256, 261; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 1997 - L 5 KA 41/96), wobei das BSG zur Begründung überzeugend darauf verwiesen hat, dass sich vom Standpunkt der Versicherten und ihrer ausreichenden ärztlichen Versorgung das Bedürfnis für die Beschäftigung eines Assistenten nicht verneinen lasse, solange der Inhaber eines Vertragsarztsitzes seine vertragsärztliche Tätigkeit nicht voll ausüben könne (in diesem Sinne auch Hencke in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Lsbls - Juli 2003 -, § 98 Rdnr 35).

    Diese Entscheidung ist gerichtlich voll überprüfbar (im Ergebnis ebenso: BSGE 8, 256 ff; aA: LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21. August 1997 - L 5 Ka 41/96).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 37/02
    Denn es liegen keine Anhaltspunkte für eine besondere Komplexität der geregelten Materie oder für ähnliche Gesichtspunkte vor, die die Einräumung eines Beurteilungsspielraums der KZV rechtfertigen würden (vgl. hierzu BVerfGE 84, 34, 50).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 37/02
    Das hierfür notwendige Fortsetzungsfeststellungsinteresse liegt vor, wenn sich die ursprünglich entscheidungserhebliche Rechtsfrage mit einiger Wahrscheinlichkeit bei Folgeentscheidungen erneut stellen wird (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 37/02
    Da die Zahnärztin I. nach Angaben des Klägers in dieser Zeit nicht als Assistentin in seiner Praxis tätig gewesen ist und die getroffene Regelung deshalb keine Wirkung mehr entfalten kann, ist der ursprüngliche Verwaltungsakt gemäß § 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) durch Zeitablauf erledigt (vgl zur ähnlichen Konstellation bei befristet erteilten Ermächtigungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung: BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.05.2001 - L 6 B 28/01

    Betreuung eines Kindes: Entlastungsassistent - Begrenzung rechtens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 37/02
    25 Auch insoweit ist jedoch in der Rechtsprechung unstrittig, dass es sich hierbei nur um vorübergehende Umstände handeln kann (BSGE 8, 256, 260; Thüringer LSG, Beschluss vom 09. September 1999 - L 4 KA 388/99 ER - Schleswig Holsteinisches LSG, Beschluss vom 07. Mai 2001 - L 6 B 28/01 KA ER -).
  • LSG Thüringen, 09.09.1999 - L 4 KA 388/99
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 37/02
    25 Auch insoweit ist jedoch in der Rechtsprechung unstrittig, dass es sich hierbei nur um vorübergehende Umstände handeln kann (BSGE 8, 256, 260; Thüringer LSG, Beschluss vom 09. September 1999 - L 4 KA 388/99 ER - Schleswig Holsteinisches LSG, Beschluss vom 07. Mai 2001 - L 6 B 28/01 KA ER -).
  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 15/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beschäftigung eines Vertreters oder

    Unstreitig darf es sich nur um einen vorübergehenden, nicht aber um einen zeitlich unabsehbaren oder gar auf Dauer angelegten Bedarf handeln (vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.2.1996 - L 5 Ka 1790/95 - MedR 1996, 315; Thüringer LSG Beschluss vom 9.9.1999 - L 4 KA 388/99 ER - juris RdNr 27; Schleswig-Holsteinisches LSG Beschluss vom 7.5.2001 - L 6 B 28/01 KA ER - juris RdNr 21; LSG Niedersachsen-Bremen Urteile vom 31.3.2004 - L 3 KA 37/02 - juris RdNr 25 und vom 26.5.2010 - L 3 KA 69/09 - juris RdNr 18; Bedei in Liebold/Zalewski, Kassenarztrecht, 6. Aufl, Stand September 2020, E 32-80; Harwart/Thome in Schallen, Zulassungsverordnung, 9. Aufl 2018, § 32 Ärzte-ZV RdNr 63: keine Vertretung "ad infinitum"; Ladurner, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2017, § 32 Ärzte-ZV RdNr 43; Pawlita, jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 95 RdNr 799.1; vgl auch BSG Urteil vom 29.10.1963 - 6 RKa 7/61 - BSGE 20, 52, 54 = SozR Nr. 3 zu § 368c RVO = juris RdNr 20 "nur ... vorübergehende Bedürfnisse des Kassenzahnarztes nach Entlastung") .

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die Entlastungsassistenz lediglich eine vorübergehende Lösung ermöglichen soll, wie dies bei sämtlichen in § 32 Ärzte-ZV angesprochenen Gründen der Fall ist, sei es, weil der Vertretungs- oder Assistenzbedarf tatsächlich von vorneherein nur für eine kurze Zeit auftritt (etwa im Rahmen einer Wehrübung oder einer Fortbildung), sei es, weil der Vertragsarzt Zeit braucht, sich auf eine neue Situation einzustellen, wie etwa bei einer schwereren (möglicherweise dauerhaften) Erkrankung (vgl LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 31.3.2004 - L 3 KA 37/02 - juris zu dauerhaft die Berufstätigkeit einschränkenden Wirbelsäulenbeschwerden) , bei einer länger andauernden Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oder eben bei der Erziehung von Kindern.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 3 KA 31/20

    Genehmigung einer Entlastungsassistentin zur Betreuung eines Kindes;

    Bereits ein Zeitraum von 4 bis 5 Jahren ist vom erkennenden Senat in diesem Zusammenhang als nicht mehr "vorübergehend" gewertet worden (Urteil vom 31. März 2004 - L 3 KA 37/02 - juris) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 69/09

    Die Kassenärztliche Vereinigung darf bei Feststellung eines Dauerbedarfs keine

    Auch zur Ermöglichung einer berufspolitischen Tätigkeit des Vertragsarztes darf die Kassenärztliche Vereinigung die Genehmigung eines Entlastungsassistenten nicht erteilen, wenn insoweit ein Dauerbedarf oder eine unabsehbare Bedarfslage gegeben ist (Anschluss an Senatsurteil vom 31. März 2004 - L 3 KA 37/02 - juris).

    Auch insoweit ist jedoch in der Rechtsprechung unstrittig, dass es sich hierbei nur um vorübergehende Umstände handeln kann ( vgl. hierzu und zum Folgenden das Urteil des erkennenden Senats vom 31. März 2004 - L 3 KA 37/02 - juris; außerdem BSGE 8, 256, 260; Thüringer LSG, Beschluss vom 9. September 1999 - L 4 KA 388/99 ER - juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 7. Mai 2001 - L 6 B 28/01 KA ER - juris).

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