Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16 B ER, L 9 SO 692/16 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2008
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16 B ER, L 9 SO 692/16 B (https://dejure.org/2017,2008)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.02.2017 - L 9 SO 691/16 B ER, L 9 SO 692/16 B (https://dejure.org/2017,2008)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - L 9 SO 691/16 B ER, L 9 SO 692/16 B (https://dejure.org/2017,2008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-XII-Leistungen; Verpflichtungserklärung zur Tragung der Unterhaltskosten für einen Ausländer; Regresspflicht des Erklärenden; Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII bei Vorliegen einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Abs. 1 AufenthG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII bei Vorliegen einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Abs. 1 AufenthG

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII bei Vorliegen einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Abs. 1 AufenthG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 10.16

    Verpflichtungsgeber haftet für die Lebensunterhaltskosten von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16
    Zwar ist der Antragsgegnerin zuzugeben, dass die Verpflichtungserklärung des Herrn Ibrahim trotz des geänderten Aufenthaltstitels der Antragsteller (§ 25 Abs. 2 statt 23 Abs. 1 AufenthG) weiterhin fortwirkt, weil auch unter Geltung der bis zum 05.08.2016 gültigen Fassung des § 68 Abs. 1 AufenthG die nach der Flüchtlingsanerkennung erteilten Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25 Abs. 2 AufenthG nicht zu einem "anderen Aufenthaltszweck" erteilt worden sind (so BVerwG, Urt. v. 26.01.2017 - 1 C 10.16 - Pressemitteilung Nr. 3/2017).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16
    Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. BSG, Beschl. v. 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16
    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des Ersten Senats v. 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12 -, juris Rn. 10, 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16
    Der hiervon abweichenden Rechtsprechung des 6. und 7. Senats des LSG NRW folgt der Senat nicht (vgl. nur die Beschlüsse des Senats vom 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER -, juris Rn. 2, vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B -, juris Rn. 25, vom 25.05.2016 - L 9 SO 210/16 B ER -, juris Rn. 11 und vom 22.06.2016 - L 9 SO 261/16 B ER, L 9 SO 262/16 B - n.v.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - L 9 SO 210/16

    Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII ; EU-Ausländer; Verfestigter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16
    Der hiervon abweichenden Rechtsprechung des 6. und 7. Senats des LSG NRW folgt der Senat nicht (vgl. nur die Beschlüsse des Senats vom 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER -, juris Rn. 2, vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B -, juris Rn. 25, vom 25.05.2016 - L 9 SO 210/16 B ER -, juris Rn. 11 und vom 22.06.2016 - L 9 SO 261/16 B ER, L 9 SO 262/16 B - n.v.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - L 9 SO 333/12

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16
    Der hiervon abweichenden Rechtsprechung des 6. und 7. Senats des LSG NRW folgt der Senat nicht (vgl. nur die Beschlüsse des Senats vom 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER -, juris Rn. 2, vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B -, juris Rn. 25, vom 25.05.2016 - L 9 SO 210/16 B ER -, juris Rn. 11 und vom 22.06.2016 - L 9 SO 261/16 B ER, L 9 SO 262/16 B - n.v.).
  • SG Detmold, 02.04.2015 - S 2 SO 102/15

    Gewährung von Grundsicherungsleistungen im Wege des Eilrechtsschutzes nach dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16
    Vielmehr soll sich diejenige öffentliche Stelle, die öffentliche Mittel aufgewendet hat, diese gerade vom Verpflichtungsgeber erstatten lassen, § 68 Abs. 2 Satz 3 AufenthG (zutr. SG Detmold, Beschl. v. 02.04.2015 - S 2 SO 102/15 ER -, juris Rn. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16

    Übernahme von Heimkosten als Hilfe zur Pflege

    Ist dies jedoch objektiv nicht der Fall, fehlt es dem Leistungsberechtigten an bereiten Mitteln, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zu einem entsprechenden Leistungsanspruch gegen den Sozialhilfeträger führen (Senat, Beschl. v. 02.02.2007 - L 9 SO 691/16 B ER, L 9 SO 692/16 B -, juris Rn. 7 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2017 - L 8 SO 130/17

    Sozialhilfe für Ausländer; Ausländer; Bedürftigkeit; bereite Mittel;

    Damit dürfen Leistungen gegenüber Hilfebedürftigen wie den Antragstellern nicht allein unter Hinweis auf das bloße Bestehen der Verpflichtungserklärung ausgeschlossen werden, sondern nur, wenn die Antragsteller ihren Bedarf tatsächlich decken können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2017 - L 9 SO 691/16 B ER - juris Rn. 7 f).
  • VG Würzburg, 29.04.2019 - W 8 K 19.30609

    Verpflichtungserklärung und Prozesskostenhilfe im Asylprozess

    Des Weiteren ist nicht ersichtlich, dass die Klägerin als Schwester einen durchsetzbaren zivilrechtlichen Anspruch gegen ihren Bruder als leicht realisierbares bereites Mittel hat, der auch die Tragung der Anwaltskosten im Asylprozess umfasst (vgl. LSG NRW, B.v. 2.2.2017 - L 9 SO 691/16 B ER, L 9 SO 692/16 - Asylmagazin 2017, 315 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht