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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 (https://dejure.org/2009,2315)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 (https://dejure.org/2009,2315)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - L 11 KA 98/08 (https://dejure.org/2009,2315)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Erteilung einer Sonderbedarfszulassung bei vorherigem Antrag auf Teilnahme an der fachärztlichen internistischen Versorgung und Ablehnung durch Zulassungsgremien aufgrund fehlendem Bedarfs; Eingeschränkter überprüfbarer Beurteilungsspielraum der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (47)

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08
    Gegen diese Übertragung der Befugnis zur Normkonkretisierung bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, zumal der Gesetzgeber Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung präzise vorgegeben und damit die wesentlichen Fragen selbst entschieden hat (BSG, Urteile vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - in SozR 3-2500, § 101 Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R - in MedR 2005, 666).

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in BSGE 86, 242 ff.; 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.

    Diese geltenden Grundsätze sind auch maßgebend, wenn die Zulassung im Wege des Sonderbedarfs erfolgt (BSG vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - in SozR 3-2500 § 101 Nr. 1; Senatsurteil vom 21.01.1996 - L 11 Ka 143/95 - LSG NRW, Urteil vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 -).

    Das SG ist hierzu infolge des dem Beklagten eingeräumten Beurteilungsspielraums nicht befugt (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 -).

    Im Zusammenhang mit der Prüfung eines lokalen Versorgungsbedarfs ist es daher sachgerecht, die betreffenden Ärzte nach ihrem Leistungsangebot und ihrer Aufnahmekapazität zu befragen (für niedergelassene Ärzte jeweils: BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 11; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1).

    Zur Ermittlung der konkreten Bedarfssituation ist es regelmäßig geboten, die bereits niedergelassenen Ärzte nach ihrem Leistungsangebot und der Aufnahmekapazität ihrer Praxen zu befragen (vgl BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 6).

    Diese Befragung hat sich mit Rücksicht auf § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V entsprechend der Zielrichtung von Sonderbedarfszulassungen grundsätzlich auf die gesamte Breite eines medizinischen Versorgungsbereichs (hier: das Schwerpunktgebiet der Pneumologie) und nicht nur auf einzelne spezielle Leistungen zu erstrecken (vgl BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 6).

    Darüber hinaus kommt es nach dem Wortlaut der Nr. 24 Satz 1 Buchst b ÄBedarfsplRL in erster Linie auf die tatsächliche Versorgungssituation in dem betreffenden Planungsbereich an (so Schleswig-Holsteinisches LSG vom 8.7.1998 - L 4 Ka 15/98; vgl für Ermächtigungen BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 S 7 f; BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 17 und 18) , was nicht ausschließt, dass die sachkundigen Zulassungsgremien diesen Planungsbereich (entsprechend § 12 Abs. 3 Satz 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)) im Falle von Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete überschreiten und auch die an den untersuchten räumlichen Bereich angrenzenden Gebiete in ihre Überlegungen mit einbeziehen (vgl BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 6 zweiter Abs).

    Eigene Ermittlungen des Senats sind aus Rechtsgründen irrelevant (vgl. auch BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 -).

    "Weder aus dem Weiterbildungs- noch aus dem Zulassungsrecht noch aus den Ausführungen des BSG zur Sonderbedarfszulassung (BSG, Urteile vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - und vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -, die das Verhältnis einer Sonderbedarfszulassung zur Ermächtigung betreffen) ergibt sich eine Grundlage für die u.a. von der Klägerin postulierte Forderung, dass nur Arztgruppen zugelassen werden dürfen, die aufgrund vertragsärztlicher Tätigkeit eine sich wirtschaftlich tragende Praxis führen können.

    Das BSG begründet diese Passage im Urteil vom 28.06.2000 mit einer Bezugnahme auf das Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - (SozR 3-2500 § 101 Nr. 1).

    Soweit das BSG im Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - ausführt, dass ein in einem Planungsbereich bestehendes qualitatives Versorgungsdefizit nur dann die ausnahmsweise Besetzung eines zusätzlichen - prinzipiell hauptamtlich in ausreichendem zeitlichen Umfang zu betreuenden (vgl. § 20 Ärzte-ZV) - Vertragsarztsitzes rechtfertigen kann, wenn diese Maßnahmen zur Wahrung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung in einem kompletten Versorgungsbereich unerlässlich ist, vermag der Senat dem nicht beizutreten.

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08
    Gegen diese Übertragung der Befugnis zur Normkonkretisierung bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, zumal der Gesetzgeber Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung präzise vorgegeben und damit die wesentlichen Fragen selbst entschieden hat (BSG, Urteile vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - in SozR 3-2500, § 101 Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R - in MedR 2005, 666).

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in BSGE 86, 242 ff.; 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.

    Soweit aus der Entscheidung des 10. Senats des LSG NRW vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - hergeleitet werden kann, dass bestandskräftige Ermächtigungen dann unberücksichtigt bleiben, wenn sie mit offenkundig nicht mehr haltbaren Erwägungen erteilt werden (unklar BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - zur Erteilung von Ermächtigungen auf einer in ihren tatsächlichen Grundlagen fehlerhaften Verwaltungsentscheidung), erscheint die dem Krankenhausarzt Dr. C vom Zulassungsausschuss für Ärzte in der Sitzung vom 26.03.2008 erteilte und bis zum 31.03.2009 befristete Ermächtigung als problematisch.

    Dies schließt Leistungen durch ermächtigte Krankenhausärzte mit ein (Meschke in: Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, 2008, § 16b Rdn. 30 m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -).

    Im Zusammenhang mit der Prüfung eines lokalen Versorgungsbedarfs ist es daher sachgerecht, die betreffenden Ärzte nach ihrem Leistungsangebot und ihrer Aufnahmekapazität zu befragen (für niedergelassene Ärzte jeweils: BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 11; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1).

    "Weder aus dem Weiterbildungs- noch aus dem Zulassungsrecht noch aus den Ausführungen des BSG zur Sonderbedarfszulassung (BSG, Urteile vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - und vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -, die das Verhältnis einer Sonderbedarfszulassung zur Ermächtigung betreffen) ergibt sich eine Grundlage für die u.a. von der Klägerin postulierte Forderung, dass nur Arztgruppen zugelassen werden dürfen, die aufgrund vertragsärztlicher Tätigkeit eine sich wirtschaftlich tragende Praxis führen können.

    Soweit aus der Entscheidung des BSG vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - hergeleitet wird, dass der Bedarf den wirtschaftlichen Betrieb einer Vertragspraxis ermöglichen muss, anderenfalls nur eine Ermächtigung in Betracht kommt, folgt der Senat dem nicht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 10 KA 48/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08
    Die Zulassungsgremien haben nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich der Prüfung, ob und inwieweit ein Versorgungsbedarf besteht, sowohl im Hinblick auf Ermächtigungen (§ 116 SGB V) als auch für Zulassungen infolge eines Sonderbedarfs (§ 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V i.V.m. BedarfsplanungsRL-Ä) einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. schon BSG, Urteil vom 28.06.1998 - 6 RKa 37/95 -: eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum in Zulassungssachen hinsichtlich Versorgungslage und Bedarfsermittlung; vgl. auch BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - für Sonderbedarf; BSG, Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R - für Ermächtigungen; Urteile des LSG NRW vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 - betreffend Sonderbedarf und vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - betreffend Ausnahmegenehmigung nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V).

    Eigene Ermittlungen darf das Gericht nur insoweit durchführen, als es darum geht, die tatsächlichen Grundlagen der Behördenentscheidung zu überprüfen (vgl. BSG, Beschluss vom 30.10.1998 - B 6 KA 39/98 B - Senatsurteil vom 18.02.1998 - L 11 Ka 152/97 - vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 -), denn ein unzutreffender Sachverhalt führt zwangsläufig dazu, dass die nachfolgende Ausübung des Beurteilungsspielraums fehlerhaft ist (vgl. Jung in: Jansen, SGG, 3. Auflage, 2009, § 54 Rdn. 29 zu Ermessensentscheidungen).

    Diese geltenden Grundsätze sind auch maßgebend, wenn die Zulassung im Wege des Sonderbedarfs erfolgt (BSG vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - in SozR 3-2500 § 101 Nr. 1; Senatsurteil vom 21.01.1996 - L 11 Ka 143/95 - LSG NRW, Urteil vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 -).

    Zwar wird deren rechtlich zulässiges Leistungsangebot durch den Ermächtigungsbescheid fixiert Ob und inwieweit aber noch Aufnahmekapazitäten bestehen, lässt sich nur durch Befragungen und z.B. Auswertung von Anzahlstatistiken objektivieren (BSG a.a.O.; BSG, Urteile vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - und - B 6 KA 56/07 R - vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - ).

    Das BSG hat hierzu in ständiger Rechtsprechung und nochmals im Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - im Einklang mit dem zugrundeliegenden Urteil des 10. Senats vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - ausgeführt: "Bei der Entscheidung über Sonderbedarfszulassungen müssen sich die Zulassungsgremien ein möglichst genaues Bild der Versorgungslage im betroffenen Planungsbereich machen und ermitteln, welche Leistungen in welchem Umfang zur Wahrung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung im Sinne des § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V im Planungsbereich erforderlich sind, von den dort zugelassenen Ärzten aber nicht angeboten werden.

    Da der Beklagte hierzu keine Tatsachenfeststellungen getroffen und den Sachverhalt insoweit unvollständig ermittelt hat, ist es dem Senat nicht möglich, die Wertung "zumutbar" zu prüfen (hierzu BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - sowie LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 -).

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Facharzt für Innere

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08
    Die Zulassungsgremien haben nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich der Prüfung, ob und inwieweit ein Versorgungsbedarf besteht, sowohl im Hinblick auf Ermächtigungen (§ 116 SGB V) als auch für Zulassungen infolge eines Sonderbedarfs (§ 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V i.V.m. BedarfsplanungsRL-Ä) einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. schon BSG, Urteil vom 28.06.1998 - 6 RKa 37/95 -: eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum in Zulassungssachen hinsichtlich Versorgungslage und Bedarfsermittlung; vgl. auch BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - für Sonderbedarf; BSG, Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R - für Ermächtigungen; Urteile des LSG NRW vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 - betreffend Sonderbedarf und vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - betreffend Ausnahmegenehmigung nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V).

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in BSGE 86, 242 ff.; 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.

    Zwar wird deren rechtlich zulässiges Leistungsangebot durch den Ermächtigungsbescheid fixiert Ob und inwieweit aber noch Aufnahmekapazitäten bestehen, lässt sich nur durch Befragungen und z.B. Auswertung von Anzahlstatistiken objektivieren (BSG a.a.O.; BSG, Urteile vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - und - B 6 KA 56/07 R - vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - ).

    Das BSG hat hierzu in ständiger Rechtsprechung und nochmals im Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - im Einklang mit dem zugrundeliegenden Urteil des 10. Senats vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - ausgeführt: "Bei der Entscheidung über Sonderbedarfszulassungen müssen sich die Zulassungsgremien ein möglichst genaues Bild der Versorgungslage im betroffenen Planungsbereich machen und ermitteln, welche Leistungen in welchem Umfang zur Wahrung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung im Sinne des § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V im Planungsbereich erforderlich sind, von den dort zugelassenen Ärzten aber nicht angeboten werden.

    Da der Beklagte hierzu keine Tatsachenfeststellungen getroffen und den Sachverhalt insoweit unvollständig ermittelt hat, ist es dem Senat nicht möglich, die Wertung "zumutbar" zu prüfen (hierzu BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - sowie LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 10 KA 41/03

    Anspruch auf Zulassung als Internist mit der Schwerpunktbezeichnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08
    Die Zulassungsgremien haben nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich der Prüfung, ob und inwieweit ein Versorgungsbedarf besteht, sowohl im Hinblick auf Ermächtigungen (§ 116 SGB V) als auch für Zulassungen infolge eines Sonderbedarfs (§ 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V i.V.m. BedarfsplanungsRL-Ä) einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. schon BSG, Urteil vom 28.06.1998 - 6 RKa 37/95 -: eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum in Zulassungssachen hinsichtlich Versorgungslage und Bedarfsermittlung; vgl. auch BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - für Sonderbedarf; BSG, Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R - für Ermächtigungen; Urteile des LSG NRW vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 - betreffend Sonderbedarf und vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - betreffend Ausnahmegenehmigung nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V).

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in BSGE 86, 242 ff.; 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.

    Soweit aus der Entscheidung des 10. Senats des LSG NRW vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - hergeleitet werden kann, dass bestandskräftige Ermächtigungen dann unberücksichtigt bleiben, wenn sie mit offenkundig nicht mehr haltbaren Erwägungen erteilt werden (unklar BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - zur Erteilung von Ermächtigungen auf einer in ihren tatsächlichen Grundlagen fehlerhaften Verwaltungsentscheidung), erscheint die dem Krankenhausarzt Dr. C vom Zulassungsausschuss für Ärzte in der Sitzung vom 26.03.2008 erteilte und bis zum 31.03.2009 befristete Ermächtigung als problematisch.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1998 - L 11 Ka 152/97
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08
    Eigene Ermittlungen darf das Gericht nur insoweit durchführen, als es darum geht, die tatsächlichen Grundlagen der Behördenentscheidung zu überprüfen (vgl. BSG, Beschluss vom 30.10.1998 - B 6 KA 39/98 B - Senatsurteil vom 18.02.1998 - L 11 Ka 152/97 - vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 -), denn ein unzutreffender Sachverhalt führt zwangsläufig dazu, dass die nachfolgende Ausübung des Beurteilungsspielraums fehlerhaft ist (vgl. Jung in: Jansen, SGG, 3. Auflage, 2009, § 54 Rdn. 29 zu Ermessensentscheidungen).

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in BSGE 86, 242 ff.; 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.

    Ausreichend ist es nach dem Rechtsgedanken des § 35 Abs. 2 Nr. 2 SGB X, wenn die Auffassung der Behörde über die anzuwendende Vorschrift und deren Voraussetzungen den Beteiligten ohne weiteres erkennbar ist (vgl. Urteile des Senats vom 10.01.1996 - L 11 Ka 112/95 - und 18.02.1998 - L 11 Ka 152/97 - LSG NRW, Urteil vom 21.07.2004 - L 10 KA 5/02 - vgl. auch Pawlita a.a.O.; hierzu auch Engelmann in: von Wulffen, SGB X, 6. Auflage, 2008, § 35 Rdn 7).

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08
    Die Ermittlungen dürfen sich ferner auf die gesamte jeweilige Gruppe der Gebietsärzte beziehen, die nach dem einschlägigen Weiterbildungsrecht befugt sind, die Leistungen eines streitigen Teilgebiets zu erbringen (vgl bereits BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S 56 f in Bezug auf die Ermittlung des quantitativ-allgemeinen Bedarfs für Ermächtigungen).

    Hierfür ist es erforderlich, etwa die Anzahlstatistiken der in Frage kommenden Vertragsärzte beizuziehen, um festzustellen, inwieweit im Bereich des streitigen Sonderbedarfs von diesen Ärzten Leistungen erbracht werden (Schleswig-Holsteinisches LSG, ebenda; Plagemann, MedR 1998, 85, 87; zu diesem Verfahren vgl auch bereits etwa BSGE 73, 25, 30 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 30; BSG USK 84145).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08
    Die Sonderbedarfszulassung nach § 24 BedarfsplanungsRL-Ä stellt grundsätzlich kein Aliud gegenüber einer bedarfsunabhängigen Zulassung dar (Urteil des Senats vom 10.12.2008 - L 11 KA 47/08 -).

    Angesichts von Art. 12 Abs. 1 GG ist es allerdings allein Sache des Arztes zu beurteilen, ob ihm eine Sonderbedarfszulassung ein hinreichendes Auskommen sichert; ergänzend wird er ggf. Privatpatienten behandeln und u.U. an einem Krankenhaus arbeiten (zutreffend Meschke in: Bäune/Meschke/Rothfuß, a.a.O., § 16b Rdn. 22; vgl. auch Senatsurteil vom 10.12.2008 - L 11 KA 47/08 -).".

  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95

    Klagebefugnis eines niedergelassenen Zahnarztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08
    Die Zulassungsgremien haben nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich der Prüfung, ob und inwieweit ein Versorgungsbedarf besteht, sowohl im Hinblick auf Ermächtigungen (§ 116 SGB V) als auch für Zulassungen infolge eines Sonderbedarfs (§ 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V i.V.m. BedarfsplanungsRL-Ä) einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. schon BSG, Urteil vom 28.06.1998 - 6 RKa 37/95 -: eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum in Zulassungssachen hinsichtlich Versorgungslage und Bedarfsermittlung; vgl. auch BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - für Sonderbedarf; BSG, Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R - für Ermächtigungen; Urteile des LSG NRW vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 - betreffend Sonderbedarf und vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - betreffend Ausnahmegenehmigung nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V).

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in BSGE 86, 242 ff.; 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08
    Darüber hinaus kommt es nach dem Wortlaut der Nr. 24 Satz 1 Buchst b ÄBedarfsplRL in erster Linie auf die tatsächliche Versorgungssituation in dem betreffenden Planungsbereich an (so Schleswig-Holsteinisches LSG vom 8.7.1998 - L 4 Ka 15/98; vgl für Ermächtigungen BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 S 7 f; BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 17 und 18) , was nicht ausschließt, dass die sachkundigen Zulassungsgremien diesen Planungsbereich (entsprechend § 12 Abs. 3 Satz 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)) im Falle von Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete überschreiten und auch die an den untersuchten räumlichen Bereich angrenzenden Gebiete in ihre Überlegungen mit einbeziehen (vgl BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 6 zweiter Abs).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - L 10 KA 29/05

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 1/99 B

    Verfassungsmäßigkeit der vertragsärztlichen Bedarfsplanung

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 46/93

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - Planungsbereich - Bedarfsermittlung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2008 - L 11 KA 17/08

    Konkurrentenschutz unter Vertragsärzten in der vertragsärztlichen Versorgung,

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 90/03 B

    Gerichtliche Überprüfung einer Zulassungsentscheidung, lokaler Versorgungsbedarf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - L 11 KA 20/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2002 - L 5 KA 1247/02

    Feststellung des Versorgungsbedarfs in der vertragspsychotherapeutischen

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.1996 - L 5 Ka 2261/94
  • LSG Bayern, 14.02.2001 - L 12 KA 21/99
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - L 5 KA 3484/04

    Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung in der vertragspsychotherapeutischen

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - L 4 Ka 15/98
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 35/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - keine Bindung an

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 56/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Anforderungen an die

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - leitender Krankenhausarzt -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2008 - L 11 KA 38/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 42/93

    Ermächtigung zur Überweisung, soweit und solange eine ausreichende ärztliche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02

    Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung;

  • LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 36/05

    Vertragsärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 85/04

    Grundsätzlich keine einstweilige Anordnung bei gesetzlichem Verbot mit

  • SG Marburg, 06.03.2006 - S 12 KA 97/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung für ambulante Operationen

  • LSG Sachsen, 27.06.2007 - L 1 KA 25/05

    Übergang von einer Anfechtungsklage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage als

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.06.1997 - L 6 Ka 42/96
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachrangigkeit - Ermächtigung - Angebot -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99

    Sonderbedarfszulassung von Fachärzten für Reproduktionsmedizin; Notwendigkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 48/03

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 10 KA 6/04

    Berechtigung zur Erbringung von Gastroskopien im Rahmen der vertragsärztlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - L 11 (10) KA 16/05

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 30.10.1998 - B 6 KA 39/98 B

    Verfahrensfehler wegen Mißachtung des Beurteilungsspielraumes des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1996 - L 11 Ka 143/95

    Zulassung; Vertragsarzt; Zulassung; Beschränkung; Bedarf; Bedardfsplanung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das entspricht nicht den Anforderungen, die der 10. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - (bestätigt durch BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -) nochmals zusammengefasst hat (vgl. auch Urteil des Senats vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 -).

    Die Sonderbedarfszulassung nach § 24 BedarfsplanungsRL-Ä stellt grundsätzlich kein Aliud gegenüber einer bedarfsunabhängigen Zulassung dar (Urteile des Senats vom 10.12.2008 - L 11 KA 47/08 - und 10.02.2009 - L 11 KA 98/08 -).

    Ein lokaler Versorgungsbedarf liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn Vertragsärzte der maßgeblichen Arztgruppe sowohl in der nahe gelegenen Großstadt wie auch in einer anderen Stadt bzw. Gemeinde des jeweiligen Landkreises mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos erreicht werden können (Senatsurteile vom 10.02.2009 - L 11 KA 98/08 - und 13.08.2008 - L 11 KA 17/08 - vgl. BSG, Beschluss vom 09.06.1999 - B 6 KA 1/99 B -).

    Da der Antragsgegner das Widerspruchsvorbringen des Antragstellers insoweit nicht beschieden hat und der Senat gehindert ist, die hierzu notwendigen Feststellungen nachzuholen (hierzu Senatsurteil vom 10.02.2009 - L 11 KA 98/08 - m.w.N.), wäre die angefochtene Entscheidung auch insoweit im Hauptsacheverfahren aufzuheben und der Antragsgegner zur Neubescheidung zu verurteilen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - L 11 KA 12/14

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung im Wege des Sonderbedarfs

    Es ist nicht befugt, an der Stelle des Beklagten die Voraussetzungen einer Sonderbedarfszulassung selbst zu prüfen (BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 -).

    Denn dem Beklagten steht bei der Prüfung des Sonderbedarfs ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs zu (std. Rspr., vgl. zusammenfassend m.w.N. Senat, Beschluss vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 -).

    Diese geltenden Grundsätze sind auch maßgebend, wenn die Zulassung im Wege des Sonderbedarfs erfolgt (BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - Senat, Urteile vom 10.12.2008 - L 11 KA 47/08 - und 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2020 - L 11 KA 75/18

    Antrag auf Sonderbedarfzulassung für Psychotherapeuten - Was sind die

    Für das Rechtsschutzziel der Klägerin (vgl. §§ 153 Abs. 1, 123 SGG) ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in Gestalt der Bescheidungsklage statthaft (Senat, Urteil vom 11. Februar 2009 - L 11 KA 98/08 - Frehse, in: Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, 3. Aufl. 2017, § 21 Rn. 38).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat bereits angeschlossen (etwa Senat, Urteil vom 11. Februar 2009 - L 11 KA 98/08 - Senat, Urteil vom 16. März 2016 - L 11 KA 12/14 - Senat, Urteil vom 23. Dezember 2015 - L 11 KA 104/14 - jeweils juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auf die Berufung der Klägerin ist der Beklagte zur Neubescheidung verurteilt worden (Senatsurteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 -).

    Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf die Gerichtsakte, den Inhalt der Streitakten L 11 KA 98/08 (betreffend Sonderbedarfzulassung) und S 19 KA 8/07 (SG Duisburg) sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 95/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist die letzte Verwaltungsentscheidung (vgl. Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Hat die Behörde ersichtlich kein Ermessen ausgeübt, weil sie - wie hier - irrtümlich von einer gebundenen Entscheidung ausgegangen ist, kann dies nicht nach § 41 Abs. 2 SGB X geheilt werden, denn die Ermessensentscheidung ist gegenüber der gebundenen Entscheidung materiell-rechtlich ein aliud (Schütze, a.a.O., Rdn. 12 m.w.N.; einschränkend Seewald in Kasseler Kommentar, SGB X, § 41 Rdn. 25; offengelassen im Senatsurteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das Gericht prüft, ob der Beurteilung ein vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, kein Verfahrensfehler begangen wurde, die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten sind, kein Verstoß gegen höherrangiges Recht (insbesondere Grundrechte) vorliegt, die Subsumtionserwägungen in der Begründung des Verwaltungsakts verdeutlicht sind, sodass eine zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar ist, ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden und ob allgemeine oder besondere Wertmaßstäbe, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (zur Sonderbedarfszulassung: Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2011 - L 11 KA 106/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das Gericht prüft, ob der Beurteilung ein vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, kein Verfahrensfehler begangen wurde, die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten sind, kein Verstoß gegen höherrangiges Recht (insbesondere Grundrechte) vorliegt, die Subsumtionserwägungen in der Begründung des Verwaltungsakts verdeutlicht sind, sodass eine zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar ist, ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden und ob allgemeine oder besondere Wertmaßstäbe, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (zur Sonderbedarfszulassung: Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das Gericht prüft, ob der Beurteilung ein vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, kein Verfahrensfehler begangen wurde, die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten sind, kein Verstoß gegen höherrangiges Recht (insbesondere Grundrechte) vorliegt, die Subsumtionserwägungen in der Begründung des Verwaltungsakts verdeutlicht sind, sodass eine zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar ist, ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden und ob allgemeine oder besondere Wertmaßstäbe, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (zur Sonderbedarfszulassung: Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2021 - L 11 KA 27/20

    Kein Anspruch auf gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat bereits angeschlossen (etwa Senat, Urteil vom 11. Februar 2009 - L 11 KA 98/08 - Senat, Urteil vom 16. März 2016 - L 11 KA 12/14 - Senat, Urteil vom 23. Dezember 2015 - L 11 KA 104/14 -: Senat, Urteil vom 4. März 2020 - L 11 KA 75/18 -, jeweils juris).
  • SG Marburg, 15.01.2020 - S 12 KA 230/18

    1. Nach der unterschiedlichen Gestaltung der Planungsbereiche ist für die Prüfung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - L 11 KA 51/18

    Anspruch eines Vertragsarztes auf Anstellungsgenehmigung für einen Vertragsarzt

  • LSG Sachsen, 30.07.2009 - L 1 B 786/08 KA-ER

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Sonderbedarfszulassung für die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - L 11 KA 144/11
  • SG Aachen, 05.11.2010 - S 7 KA 3/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • VG Münster, 23.06.2010 - 9 K 65/09

    Zugehörigkeit der Durchführung "großer rekonstruktiver Gefäßeingriffe" zum

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