Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44807
LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16 (https://dejure.org/2018,44807)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13.11.2018 - L 4 KN 130/16 (https://dejure.org/2018,44807)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13. November 2018 - L 4 KN 130/16 (https://dejure.org/2018,44807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung von Beschäftigungszeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung; Anforderungen an die Anerkennung sog. Katalogarbeiten im Sinne von § 134 Abs. 4 SGB VI; Keine Berücksichtigung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung von Beschäftigungszeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 23/14 R

    Zuordnung einer nichtknappschaftlichen Tätigkeit in einem

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16
    Nach Rücknahme der Revision im Verfahren B 5 R 22/14 R und der Zurückweisungen der Revisionen durch das Bundessozialgericht mit Urteilen vom 16.6.2015 in den Verfahren B 13 R 23/14 R und B 13 R 24/14 R hat der Senat den Rechtsstreit wieder aufgenommen.

    Zu der Frage, ob es sich bei der Y ... X ... GmbH um einen knappschaftlichen Betrieb handelt, wird im Übrigen zur Vermeidung von weiteren Wiederholungen Bezug genommen auf die Ausführungen des BSG in den Urteilen vom 16.6.2015 (B 13 R 23/14, juris Rn. 18-24 und B 13 R 24/14 R, juris Rn. 16 - 22).

    Die Y ... X ... GmbH agierte als ein am Sanierungsprozess beteiligter Partner der K ... (vgl. Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH - MBV - [Hrsg.]: Zwei Jahrzehnte Braunkohlesanierung - Eine Zwischenbilanz, Senftenberg 2010, S. 10, 27 ff., 34 ff., 84) (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 13 R 23/14 R -, juris Rn. 23).

    Selbst wenn der technische Fortschritt und der Einsatz technischer Hilfsmittel kräftesparende Erleichterungen mit sich gebracht haben, bestehen die besonderen Risiken im Bergbau und die damit einhergehenden Gefahren für die Gesundheit nach wie vor (BSG, Urteil vom 16.6.2015 - B 13 R 23/14 R, juris Rn. 28 f. und B 13 R 24/14 R, juris Rn. 26 f.).

    Auch wenn sich die Verhältnisse im Bergbau insoweit geändert haben, als die menschliche Arbeit von vielfältigen Geräten und Maschinen unterstützt wird, verbleiben doch unverändert die besonderen Gefahren und die Abnutzungen des Bergbaus bestimmend für die Zuordnung (vgl. dazu bereits oben und BSG, Urteil vom 16.6.2015 - B 13 R 23/14, juris Rn. 28 f. und B 13 R 24/14 R, juris Rn. 27), so dass es an der für eine analoge Anwendung erforderlichen planwidrigen und ausfüllungsbedürftigen Gesetzeslücke mangelt (wie hier LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.1.2016 - L 6 R 161/13, juris Rn. 40).

  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 24/14 R

    Zuordnung einer nichtknappschaftlichen Tätigkeit in einem

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16
    Nach Rücknahme der Revision im Verfahren B 5 R 22/14 R und der Zurückweisungen der Revisionen durch das Bundessozialgericht mit Urteilen vom 16.6.2015 in den Verfahren B 13 R 23/14 R und B 13 R 24/14 R hat der Senat den Rechtsstreit wieder aufgenommen.

    Zu der Frage, ob es sich bei der Y ... X ... GmbH um einen knappschaftlichen Betrieb handelt, wird im Übrigen zur Vermeidung von weiteren Wiederholungen Bezug genommen auf die Ausführungen des BSG in den Urteilen vom 16.6.2015 (B 13 R 23/14, juris Rn. 18-24 und B 13 R 24/14 R, juris Rn. 16 - 22).

    Selbst wenn der technische Fortschritt und der Einsatz technischer Hilfsmittel kräftesparende Erleichterungen mit sich gebracht haben, bestehen die besonderen Risiken im Bergbau und die damit einhergehenden Gefahren für die Gesundheit nach wie vor (BSG, Urteil vom 16.6.2015 - B 13 R 23/14 R, juris Rn. 28 f. und B 13 R 24/14 R, juris Rn. 26 f.).

    Auch wenn sich die Verhältnisse im Bergbau insoweit geändert haben, als die menschliche Arbeit von vielfältigen Geräten und Maschinen unterstützt wird, verbleiben doch unverändert die besonderen Gefahren und die Abnutzungen des Bergbaus bestimmend für die Zuordnung (vgl. dazu bereits oben und BSG, Urteil vom 16.6.2015 - B 13 R 23/14, juris Rn. 28 f. und B 13 R 24/14 R, juris Rn. 27), so dass es an der für eine analoge Anwendung erforderlichen planwidrigen und ausfüllungsbedürftigen Gesetzeslücke mangelt (wie hier LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.1.2016 - L 6 R 161/13, juris Rn. 40).

  • BSG, 30.06.1998 - B 8 KN 10/96 R

    Knappschaftliche Versicherung - bergbaulicher Betrieb - knappschaftliche Arbeiten

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16
    Die Kammer stütze ihre Auffassung auf die Ausführungen des Bundessozialgerichts im Urteil vom 30.6.1998 (B 8 KN 10/96 R).

    Selbst bei den im Katalog der Nr. 2 bis 11 genannten Arbeiten, die nicht unter Tage stattfinden, muss es sich um solche handeln, die ebenso kräftezehrend und gesundheitsgefährdend sind wie Tätigkeiten unter Tage (vgl. BSG, Urteil vom 30.6.1998 - B 8 KN 10/96 R, juris, Rn. 29).

    Der Kläger kann auch keine günstigere Rechtsfolge aus der Besitzschutzregelung des § 273 SGB VI herleiten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30.6.1998 - B 8 KN 10/96 R, juris).

    Es erscheint unbillig, dem Kläger außergerichtliche Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (vgl. bereits BSG, Urteil vom 30.6.1998, B 8 KN 10/96 R, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2016 - L 6 R 161/13

    Knappschaftliche Arbeiten - freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16
    Vielmehr bestimmt etwa der bei der Prüfung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Wartezeit von 25 Jahren bei der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 40 SGB VI) nach § 51 Abs. 2 SGB VI heranzuziehende § 61 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV, dass ständigen Arbeiten unter Tage Arbeiten als Mitglied des Betriebsrats gleichgestellt werden, wenn die Versicherten bisher ständige Arbeiten unter Tage oder nach Nummer 1 und 2 gleichgestellte Arbeiten ausgeübt haben und im Anschluss daran wegen der Betriebsratstätigkeit von diesen Arbeiten freigestellt worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 29.6.1977 - 5 RKn 8/77, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.1.2016 - L 6 R 161/13, juris Rn. 35; vgl. zu weiteren knappschaftlichen Sonderregelungen bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern: BSG, Urteil vom 13.3.1964 - 5 RKn 7/62, Urteil vom 23.11.1976 - 5 RKn 33/75, jeweils juris).

    Demgemäß bestimmt sich die Frage nach der Zuordnung zur Knappschaftsversicherung allein nach den einschlägigen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, d.h. nach § 133 SGB VI bzw. § 134 Abs. 4 bis 6 SGB VI und damit nach der tatsächlich ausgeübten Beschäftigung (so auch LSG Berlin-N ..., Urteil vom 27.1.2016 - L 6 R 161/13, juris Rn. 39).

    Auch wenn sich die Verhältnisse im Bergbau insoweit geändert haben, als die menschliche Arbeit von vielfältigen Geräten und Maschinen unterstützt wird, verbleiben doch unverändert die besonderen Gefahren und die Abnutzungen des Bergbaus bestimmend für die Zuordnung (vgl. dazu bereits oben und BSG, Urteil vom 16.6.2015 - B 13 R 23/14, juris Rn. 28 f. und B 13 R 24/14 R, juris Rn. 27), so dass es an der für eine analoge Anwendung erforderlichen planwidrigen und ausfüllungsbedürftigen Gesetzeslücke mangelt (wie hier LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.1.2016 - L 6 R 161/13, juris Rn. 40).

  • BSG, 12.11.2003 - B 8 KN 2/03 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - Ausübung einer der jeweiligen

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16
    Bis zum 31.12.2007 konnte diese vorkonstitutionelle Regelung zumindest als Auslegungshilfe herangezogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 12.11.2003 - B 8 KN 2/03 R; BSG, Urteil vom 10.9.1981 - 5a/5 RKn 19/79; BSG, Urteil vom 1.7.1969 - 5 RKn 18/66).

    Nach der Rechtsprechung des BSG zu den Katalogarbeiten von Nr. 1 bis Nr. 11 (von § 134 Abs. 4 Satz 1 SGB VI bzw. § 138 Abs. 4 Satz 1 SGB VI a.F. i.V.m. der VO 1933) muss es sich um körperlich belastende und den spezifischen Gefahren des Bergbaus ausgesetzte Arbeiten handeln, die den besonderen Schutz der knappschaftlichen Rentenversicherung rechtfertigen (BSG, Urteil vom 12.11.2003 - B 8 KN 2/03 R, juris, Rn. 43).

  • BSG, 01.07.1969 - 5 RKn 18/66
    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16
    Bis zum 31.12.2007 konnte diese vorkonstitutionelle Regelung zumindest als Auslegungshilfe herangezogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 12.11.2003 - B 8 KN 2/03 R; BSG, Urteil vom 10.9.1981 - 5a/5 RKn 19/79; BSG, Urteil vom 1.7.1969 - 5 RKn 18/66).

    Tätigkeiten, die ebenso wie die der eigentlichen unter Tage Beschäftigten der Zeche den besonderen Gefahren und Abnutzungen des Bergbaus unterliegen, sollten daher unter dem erhöhten Schutz der knappschaftlichen Versicherung stehen (vgl. BSG Urteil vom 1.7.1969 - 5 RKn 18/66, juris).

  • BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76

    Betriebsratstätigkeit - Kein Einfluß auf berufliches Betroffensein

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16
    Das Benachteiligungsverbot für Betriebsratsmitglieder gelte auch bei Erlangung des sozialrechtlichen Berufsschutzes (vgl. LSG Bremen, Urteil vom 29.4.1980 - L 1 J 44/77 - BSG, Urteil vom 23.11.1977 - 9 RV 72/76).

    Auch in der Entscheidung des BSG vom 23.11.1977 (9 RV 72/76) sei im Zusammenhang mit § 30 Abs. 2 BVG festgestellt worden, dass eine besondere berufliche Betroffenheit nicht deshalb auszuschließen sei, weil der Betreffende als Mitglied des Betriebsrates von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt worden wäre.

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16
    Eine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende analoge Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften ist im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip und die Rechtssicherheit nur unter klar umgrenzten Voraussetzungen zulässig (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 3.4.1990 - 1 BvR 1186/89, juris).
  • LSG Sachsen, 25.08.2015 - L 4 KN 4/14

    Zur Frage der Einordnung der Tätigkeit des Klägers in die allgemeine oder

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16
    Eine besondere Gefahrenlage des Bergbaus liegt dabei nicht nur im Untertageabbau der Steinkohleflöze vor, sondern ist auch bei dem Abbau im Tagebau der Braunkohlevorkommen festzustellen (vgl. dazu ausführlich Sächsisches LSG, Urteil vom 25.8.2015 - L 4 KN 4/14, juris Rn. 63).
  • BSG, 10.09.1981 - 5a/5 RKn 19/79

    Knappschaftliche Versicherungspflicht - Überwachungsverein - Kontrollen der

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16
    Bis zum 31.12.2007 konnte diese vorkonstitutionelle Regelung zumindest als Auslegungshilfe herangezogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 12.11.2003 - B 8 KN 2/03 R; BSG, Urteil vom 10.9.1981 - 5a/5 RKn 19/79; BSG, Urteil vom 1.7.1969 - 5 RKn 18/66).
  • BSG, 23.11.1976 - 5 RKn 33/75

    Tätigkeit eines Hauers - Wirtschaftliche Betätigung - Betriebsratsmitglied -

  • BSG, 29.06.1977 - 5 RKn 8/77

    Anspruch auf Zahlung einer Bergmannsrente - Erfüllung der verminderten

  • BSG, 13.03.1964 - 5 RKn 7/62
  • LSG Bremen, 29.04.1980 - L 1 J 44/77
  • BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 3/09 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Diabetes mellitus - Teilhabe -

  • LSG Sachsen, 03.06.2014 - L 4 KN 809/12
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht