Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Drittes Kapitel - Organisation, Datenschutz und Datensicherheit (§§ 125 - 152) |
| Erster Abschnitt - Organisation (§§ 125 - 146) |
| Dritter Unterabschnitt - Zuständigkeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung (§§ 132 - 137) |
(1) Knappschaftliche Betriebe sind Betriebe, in denen Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden, Betriebe der Industrie der Steine und Erden jedoch nur dann, wenn sie überwiegend unterirdisch betrieben werden.
(2) Als knappschaftliche Betriebe gelten auch Versuchsgruben des Bergbaus.
(3) Knappschaftliche Betriebe sind auch Betriebsanstalten oder Gewerbeanlagen, die als Nebenbetriebe eines knappschaftlichen Betriebs mit diesem räumlich und betrieblich zusammenhängen.
(4) Knappschaftliche Arbeiten sind nachstehende Arbeiten, wenn sie räumlich und betrieblich mit einem Bergwerksbetrieb zusammenhängen, aber von einem anderen Unternehmer ausgeführt werden:
(5) Knappschaftliche Arbeiten stehen für die knappschaftliche Versicherung einem knappschaftlichen Betrieb gleich.
(6) Montagearbeiten unter Tage sind knappschaftliche Arbeiten im Sinne von Absatz 4 Nr. 1, wenn sie die Dauer von drei Monaten überschreiten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2008 | Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 19.12.2007 | |
| 08.11.2006 | Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.10.2006 |
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Rechtsprechung zu § 134 SGB VI
42 Entscheidungen zu § 134 SGB VI in unserer Datenbank:
- BSG, 19.12.2024 - B 5 R 8/24 R
Zuordnung von Beitragszeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung - Tätigkeit ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - L 18 R 761/20
Zurechnung rentenrechtlicher Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung; ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - L 18 R 761/20
- LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16
Zuordnung von Beschäftigungszeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung
- BSG, 16.06.2015 - B 13 R 24/14 R
Zuordnung einer nichtknappschaftlichen Tätigkeit in einem ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 16.06.2015 - B 13 R 23/14 R
Zuordnung einer nichtknappschaftlichen Tätigkeit in einem ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen, 25.08.2015 - L 4 KN 4/14
Zur Frage der Einordnung der Tätigkeit des Klägers in die allgemeine oder ...
Querverweise
Auf § 134 SGB VI verweisen folgende Vorschriften:
- Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
- Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
- Verfahren und Haftung bei der Beitragszahlung
- § 28e (Zahlungspflicht, Vorschuss)