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   LSG Sachsen, 29.01.2019 - L 9 KR 67/17   

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LSG Sachsen, 29.01.2019 - L 9 KR 67/17 (https://dejure.org/2019,5195)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29.01.2019 - L 9 KR 67/17 (https://dejure.org/2019,5195)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - L 9 KR 67/17 (https://dejure.org/2019,5195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erhebung der Beiträge in der Krankenversicherung der Landwirte; Ermittlung des für die Einstufung in Beitragsklassen maß...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Erhebung der Beiträge in der Krankenversicherung der Landwirte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 911
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 31.07.1980 - 11 RK 7/79

    Satzung - Landwirtschaftliche Krankenkasse - Beitragsklasse - Einheitswert -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.01.2019 - L 9 KR 67/17
    Mit § 40 Abs. 1 Satz 2 KVLG-1989 ist die grundlegende und zulässige Entscheidung des Gesetzgeber verbunden, dass für die Beitragsbemessung in der Krankenversicherung der Landwirte nicht das tatsächlich individuell erzielte Einkommen zugrunde zu legen ist, sondern die abstrakte Ertragskraft des Unternehmens (BSG, Urteil vom 29.02.2012 - B 12 KR 7/10 R - juris Rn. 18; ebenso schon BSG, Urteil vom 31.07.1980 - 11 RK 7/79 - juris Rn. 25) bzw. ein abstrakter Bodenbewirtschaftungsmaßstab (vgl. Volbers/Müller, Krankenversicherung der Landwirte, 4. Aufl., S. 101).

    Ein isolierter Verstoß hiergegen kann deshalb nicht vorliegen, weil das Sozialstaatsprinzip dem einzelnen gegen den Staat keinen Anspruch auf Regelung eines Lebenssachverhalts in einem für ihn günstigen Sinne gibt (BSG, Urteil vom 31. Juli 1980 - 11 RK 7/79 -, BSGE 50, 179-184, SozR 5420 § 65 Nr. 4, Rn. 29, juris).

    Aus Vereinfachungsgründen insoweit nur erhebliche Abweichungen um den Faktor von 20 Prozent zuzulassen, ist rechtlich nicht zu beanstanden (zur 20-Prozent-Grenze: BSG, Urteil vom 31. Juli 1980 - 11 RK 7/79 -, BSGE 50, 179-184, SozR 5420 § 65 Nr. 4, Rn. 28, juris).

  • LSG Sachsen, 18.12.2018 - L 1 KR 19/14

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.01.2019 - L 9 KR 67/17
    Der Senat schließ sich insoweit den Ausführungen des 1. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts im Urteil vom 18. Dezember 2018 - L 1 KR 19/14 -, Rn. 54 - 62, juris an und macht sie sich zu eigen.

    Ebenfalls ist unbedenklich, dass diese Korrektur nur auf Antrag erfolgt; es ist dem landwirtschaftlichen Unternehmer zuzumuten, eine Vergleichsberechnung selbst durchzuführen (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2018 - L 1 KR 19/14 -, Rn. 81, juris).

    Unbilligkeiten, die mit der Beitragsbemessung im Einzelfall einhergehen, können im Übrigen durch eine Entscheidung nach § 76 SGB IV berücksichtigt werden (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2018 - L 1 KR 19/14 -, Rn. 82, juris).

  • BVerfG, 12.09.2007 - 1 BvR 58/06
    Auszug aus LSG Sachsen, 29.01.2019 - L 9 KR 67/17
    Vielmehr sind gerade Versicherungsträger, die in ihrer Satzung die Beitragsbemessung regeln, berechtigt, den Bedürfnissen einer Massenverwaltung ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG durch weitgehende Typisierungen Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 12.09.2007 - 1 BvR 58/06 - juris Rn. 12 m.w.N.) bzw. generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen (z.B. BSG, Urteil vom 28.05.2015 - B 12 KR 15/13 R - juris Rn. 39).

    Die Herstellung von Beitragsgerechtigkeit ist zwar ein legitimes gesetzgeberisches Ziel, jedoch ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet, hierbei ein Optimum anzustreben (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. September 2007 - 1 BvR 58/06 -, Rn. 12, juris).

    Bei einer den Bedürfnissen einer Massenverwaltung entsprechend notwendigen typisierenden Regelung müssen gewisse Härten und Ungerechtigkeiten durch die Pauschalierung hingenommen werden (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1969 - 1 BvR 669/64 -, BVerfGE 26, 265-281, Rn. 27, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. September 2007 - 1 BvR 58/06 -, Rn. 12, juris).

  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 1/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Jahreseinkommen - Gewinn aus

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.01.2019 - L 9 KR 67/17
    Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 08.10.1998, B 10 LW 1/97 R) habe vielmehr Satzungsregelungen, die die tatsächlichen Einkommen der landwirtschaftlichen Unternehmer unberücksichtigt ließen, ausdrücklich gebilligt.

    Die Daten aus den Anlagen zur AELV beruhen auf repräsentativen Stichproben mit einer ausreichenden Zahl von Testbetrieben und einer anerkannten mathematischen Berechnungsmethode, bei der "Ausreißerergebnisse" ausgeschlossen werden (vgl. BSG, Urteil vom 8. Oktober 1998 - B 10 LW 1/97 R -, SozR 3-5868 § 32 Nr. 1, Rn. 38, juris).

    Der Gesetzgeber hat sich für eine Ermittlungsmethode entschieden, die ein taugliches Mittel zur Klärung der finanziellen Leistungsfähigkeit darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 08. Oktober 1998 - B 10 LW 1/97 R -, SozR 3-5868 § 32 Nr. 1, Rn. 35, juris).

  • BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 7/10 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Beitragsbemessung - Berücksichtigung nur von

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.01.2019 - L 9 KR 67/17
    Mit § 40 Abs. 1 Satz 2 KVLG-1989 ist die grundlegende und zulässige Entscheidung des Gesetzgeber verbunden, dass für die Beitragsbemessung in der Krankenversicherung der Landwirte nicht das tatsächlich individuell erzielte Einkommen zugrunde zu legen ist, sondern die abstrakte Ertragskraft des Unternehmens (BSG, Urteil vom 29.02.2012 - B 12 KR 7/10 R - juris Rn. 18; ebenso schon BSG, Urteil vom 31.07.1980 - 11 RK 7/79 - juris Rn. 25) bzw. ein abstrakter Bodenbewirtschaftungsmaßstab (vgl. Volbers/Müller, Krankenversicherung der Landwirte, 4. Aufl., S. 101).

    Damit ist die Beklagte auch keinesfalls verpflichtet, den zweckmäßigsten, vernünftigsten oder gerechtesten Beitragsbemessungsmaßstab zu ermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 29. Februar 2012 - B 12 KR 7/10 R -, BSGE 110, 151-160, SozR 4-5420 § 40 Nr. 1, Rn. 17, juris).

  • BVerfG, 10.05.2004 - 1 BvR 368/99

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 32 ALG

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.01.2019 - L 9 KR 67/17
    Die Einkommensermittlung nach Beziehungswerten ist sachgerecht (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Mai 2004 - 1 BvR 368/99 -, Rn. 7, juris).

    Der Gesetzgeber darf hier aber pauschalieren und typisieren, weil die Einkommensermittlung ein aufwändiges Massengeschäft ist, das die Kassen nicht bewältigen könnten, wenn sie nicht auf die in der AELV enthaltenen statistisch ermittelten Beziehungswerte zurückgreifen könnten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Mai 2004 - 1 BvR 368/99 -, Rn. 8, juris).

  • LSG Thüringen, 24.07.2012 - L 6 KR 460/09

    Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.01.2019 - L 9 KR 67/17
    Schon bei den nicht in der Land- und Forstwirtschaft tätigen hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen gilt, dass die Krankenversicherungsbeiträge gemäß § 240 Abs. 4 SGB V selbst dann nach einer Mindestbemessungsgrundlage berechnet werden, wenn im für die Beitragsbemessung maßgeblichen Zeitraum die tatsächlichen Einkünfte negativ waren (z.B. Thüringer LSG, Urteil vom 24.07.2012 - L 6 KR 460/09 - juris Rn. 25).

    Vielmehr wird damit auch der Besonderheit Rechnung getragen, dass eine Solidargemeinschaft selbstständiger Unternehmer betroffen ist (Schmidt, Soziale Sicherheit in der Landwirtschaft, 2007, 103 [105]), in der es ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG als unangemessen angesehen werden darf, wenn das von jedem zu tragende Unternehmerrisiko im Falle der wirtschaftlichen Erfolglosigkeit - also unzureichenden oder gar negativen Einkünften aus landwirtschaftlicher Tätigkeit - bei der Beitragsbemessung auf andere Versicherte übertragen wird (vergleichbar auch nochmals Thüringer LSG, Urteil vom 24.07.2012 - L 6 KR 460/09 - juris Rn. 25).

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.01.2019 - L 9 KR 67/17
    Bei einer den Bedürfnissen einer Massenverwaltung entsprechend notwendigen typisierenden Regelung müssen gewisse Härten und Ungerechtigkeiten durch die Pauschalierung hingenommen werden (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1969 - 1 BvR 669/64 -, BVerfGE 26, 265-281, Rn. 27, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. September 2007 - 1 BvR 58/06 -, Rn. 12, juris).
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.01.2019 - L 9 KR 67/17
    Vielmehr besteht ein erheblicher - schon in der gesetzlichen Regelung angelegter - Gestaltungsspielraum der Beklagten, der nur durch höherrangiges Recht, insbesondere den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, nach dem sachliche und plausible Gründe für die jeweilige Ausgestaltung bestehen müssen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1991 - 2 RU 62/89 -, BSGE 68, 111-119, SozR 3-2200 § 809 Nr. 1, Rn. 19, juris, m.w.N.), begrenzt ist.
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.01.2019 - L 9 KR 67/17
    Er verstieß damit nicht gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, der ohnehin nur für Rechtsverordnungen gilt, aber auch nicht gegen die Pflicht, das "Wesentliche" im Hinblick auf die Ermächtigung zu einem Grundrechtseingriff in einem Gesetz selbst zu regeln und nicht der Verwaltung zu überlassen (zur sog. Wesentlichkeitstheorie BVerfG, Beschluss vom 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - juris Rn. 85).Die in diesem Zusammenhang wesentlichen Regelungen ergeben sich aus dem vergleichsweise dichten Normgefüge der §§ 38 ff. KVLG-1989.
  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

  • BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 15/13 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Patchworkfamilie -

  • LSG Hessen, 17.11.2022 - L 1 KR 378/21

    Beitragsrecht

    Mit § 40 Abs. 1 Satz 2 KVLG (1989) ist die grundlegende und zulässige Entscheidung des Gesetzgeber verbunden, dass für die Beitragsbemessung in der Krankenversicherung der Landwirte nicht das tatsächlich individuell erzielte Einkommen zugrunde zu legen ist, sondern die abstrakte Ertragskraft des Unternehmens (BSG, Urteil vom 29. Februar 2012 - B 12 KR 7/10 R - juris Rn. 18 und Urteil vom 31. Juli 1980 - 11 RK 7/79 - juris Rn. 25) bzw. ein abstrakter Bodenbewirtschaftungsmaßstab (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 29. Januar 2019, L 9 KR 67/17, juris Rn. 36 mwN).

    Dementsprechend stellt auch die Einkommensermittlung nach einem abstrakten Maßstab eine zulässige Pauschalierung dar (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 29. Januar 2019, L 9 KR 67/17, juris Rn. 38 mwN).

    Dieser Wert ist gerechtfertigt und nicht willkürlich (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 29. Januar 2019, L 9 KR 67/17, juris Rn. 58 mwN).

  • SG Aachen, 21.11.2019 - S 15 KR 92/19
    Auch diese Satzungsbestimmungen verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 29.01.2019 - L 9 KR 67/17 -, juris).

    Der Maßstab "korrigierter Flächenwert" ist gerechtfertigt und somit nicht willkürlich (Sächsisches LSG, Urteil vom 29.01.2019 - L 9 KR 67/17 - a.a.O.).

    Der Gesetzgeber hat sich für eine Ermittlungsmethode entschieden, die ein taugliches Mittel zur Klärung der finanziellen Leistungsfähigkeit darstellt (zu den Einzelheiten vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 29.01.2019 - L 9 KR 67/17 - a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2021 - L 11 KR 2320/19

    Krankenversicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Vorrang - Witwe -

    Im Übrigen erweise sich die Beitragsbemessung nach dem korrigierten Flächenwert als sachgerecht und verstoße nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG, vgl hierzu Sächsisches LSG 29.01.2019, L 9 KR 67/17 mwN).
  • LSG Hamburg, 23.02.2023 - L 1 KR 62/21

    Krankenversicherung der Landwirte als Pflichtversicherung - landwirtschaftlicher

    Das Gericht schließt sich insoweit dem Sächsischen Landessozialgericht an, dass dies in mehreren Entscheidungen (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2018 - L 1 KR 19/14; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Januar 2019 - L 9 KR 67/17) ausführlich begründet hat.
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