Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - L 3 BA 1/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,56480
LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - L 3 BA 1/18 (https://dejure.org/2018,56480)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.03.2018 - L 3 BA 1/18 (https://dejure.org/2018,56480)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. März 2018 - L 3 BA 1/18 (https://dejure.org/2018,56480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,56480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7a Abs 1 S 2 SGB 4, § 7a Abs 1 S 3 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Kapitalbeteiligung - Stimmrechtsbindungsvereinbarung - Rechtsmacht - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht als mitarbeitender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - L 3 BA 1/18
    Damit sei der Sachverhalt nicht mit demjenigen vergleichbar, der Gegenstand der (zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig veröffentlichten) Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. November 2015 (- B 12 KR 2/14 R, B 12 KR 13/14 R und B 12 KR 10/14 R -) gewesen sei.

    Dass der Kläger vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB) befreit ist, spricht - wie das BSG bezogen auf Geschäftsführer wiederholt entschieden hat - nicht zwingend für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, juris, RdNr. 18 m.w.N.).

    Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung ist dabei, ob die rechtliche Möglichkeit besteht, als beherrschender oder zumindest mit einer Sperrminorität ausgestatteter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht genehme Weisungen jederzeit abzuwenden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, juris, RdNr. 24 m.w.N.).

    Die Frage, ob Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage (überhaupt) für die Entscheidung über den sozialversicherungsrechtlichen Status bedeutsam sind, und - falls ja - mit welchem Indizcharakter und welcher Gewichtung im Rahmen der insoweit zu treffenden Abwägung aller Umstände, beurteilt sich ohne strikte "Parallelwertung" allein im vorliegend thematisch einschlägigen - sozialversicherungsrechtlichen - Kontext des § 7 Abs. 1 SGB IV (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, juris, RdNr. 27).

    Nur im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Minderheitenrechte können deshalb für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Gesamtbildes ihrer Tätigkeit verlässlich bedeutsam sein, soweit daraus eine Selbstständigkeit hergeleitet werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, juris, RdNr. 32 m.w.N.).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - L 3 BA 1/18
    Damit sei der Sachverhalt nicht mit demjenigen vergleichbar, der Gegenstand der (zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig veröffentlichten) Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. November 2015 (- B 12 KR 2/14 R, B 12 KR 13/14 R und B 12 KR 10/14 R -) gewesen sei.

    Gegen das ihr am 28. Dezember 2015 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 27. Januar 2016 Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt eingelegt und darauf abgestellt, dass die Rechtsauffassung des Sozialgerichts nicht mit der Rechtsprechung des BSG, insbesondere in dem Urteil vom 11. November 2015 (- B 12 KR 13/14 R -, juris), vereinbar sei.

    Im Übrigen werde der Senat nicht umhin können, sich an der Entscheidung des BSG vom 11. November 2015 (- B 12 KR 13/14 R -, juris) auszurichten.

    Nach der Rechtsprechung des BGH führen solche außerhalb des Gesellschaftsvertrages auf Dauer eingegangenen schuldrechtlichen Abstimmungsverpflichtungen unter wechselseitiger Beteiligung aller Gesellschafter an der Stimmbindungsvereinbarung regelmäßig zu einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705ff. BGB), weil mit der koordinierten Ausübung der Stimmrechte ein gemeinsamer Zweck verfolgt wird (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 13/14 R -, juris, RdNr. 31 m.w.N.).

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 235/05

    Unzulässigkeit einer bedingt eingelegten Berufung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - L 3 BA 1/18
    Entsprechende Prozesshandlungen sind bedingungsfeindlich und können nicht von einer Vorprüfung eines Mitglieds eines Spruchkörpers oder des Spruchkörpers in seiner Gesamtheit abhängig gemacht werden (vgl. zu einer unter einer Bedingung eingelegten Berufung: Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 235/05 -, juris, RdNr. 10; Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, a.a.O., § 90 RdNr. 4a).

    Eine fristwahrende Einlegung bei einem anderen Gericht nach § 91 Abs. 1 SGG setzt voraus, dass diesem unbedingt und unmissverständlich mitgeteilt wird, dass die Klageerhebung bei dem zuständigen Gericht gewollt ist (vgl. zu einem nicht zur Fristwahrung geeigneten bedingt eingelegten Rechtsmittel: BGH, Beschluss vom 14. März 2007, a.a.O., RdNr. 14).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - L 3 BA 1/18
    Ungeachtet des Umstandes, dass das BSG die sogenannte Kopf- und Seele-Rechtsprechung inzwischen aufgegeben hat (vgl. Urteil des BSG vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, juris RdNr. 29 m.w.N.), sind für die Geschäftsführerstellung des Klägers keine tätigkeitsbezogenen Gründe für die Stimmrechtsbindung erkennbar.
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - L 3 BA 1/18
    Auf der Grundlage des festgestellten (wahren) Inhalts der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, juris, RdNr. 16 f., m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht