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   LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2009 - L 5 B 94/08 AS ER   

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https://dejure.org/2009,18394
LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2009 - L 5 B 94/08 AS ER (https://dejure.org/2009,18394)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.01.2009 - L 5 B 94/08 AS ER (https://dejure.org/2009,18394)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - L 5 B 94/08 AS ER (https://dejure.org/2009,18394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt bzgl. der Leistungen zur Grundsicherung von Arbeitsuchenden; Geltung der Grundsätze des Anscheinsbeweises im Bereich des Zugangsnachweises bei fehlendem Rücklauf eines Briefes; Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung wegen der Nichtannahme einer Arbeitsgelegenheit, Nachweis des Zuganges der Einstellungszusage, Weigerung im Rahmen des Sanktionstatbestandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2009 - L 5 B 94/08
    Auch wenn nach der Lebenserfahrung die weitaus größte Anzahl der abgesandten Briefe beim Empfänger ankommt, ist damit lediglich eine mehr oder minder hohe Wahrscheinlichkeit für den Zugang einer Briefsendung gegeben, ein Nachweis eines bestrittenen Zugangs kann in der Aufgabe zu Post nicht gesehen werden (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 26. Juli 2007, B 13 R 4/06 R, m.w.N., juris).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2009 - L 5 B 94/08
    Das Gesetz unterstellt den Sofortvollzug keineswegs als stets, sondern nur als im Regelfall geboten und verlagert somit die konkrete Interessenbewertung auf Antrag des Antragstellers in das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17. September 2001, 4 VR 19/01, NZV 2002, 51, 52 unter Bezug auf BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994, 4 VR 1.94, BVerwGE 96, 239 ff, jeweils zu § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der bis 31. Dezember 1996 gültigen Fassung, der wortgleich zu § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG ist).
  • BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2009 - L 5 B 94/08
    So besteht keine Vermutung für den Zugang des formlos mit der Post übersandten Schreibens; Postsendungen können verloren gehen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 15. Mai 1991, 1 BvR 1441/90, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2009 - L 5 B 94/08
    Das Gesetz unterstellt den Sofortvollzug keineswegs als stets, sondern nur als im Regelfall geboten und verlagert somit die konkrete Interessenbewertung auf Antrag des Antragstellers in das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17. September 2001, 4 VR 19/01, NZV 2002, 51, 52 unter Bezug auf BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994, 4 VR 1.94, BVerwGE 96, 239 ff, jeweils zu § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der bis 31. Dezember 1996 gültigen Fassung, der wortgleich zu § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG ist).
  • LSG Bayern, 14.05.2009 - L 8 AS 215/09

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Eilverfahren -

    Das Gesetz unterstellt - wie § 86 b Abs. 1 S. 1 SGG zeigt - den Sofortvollzug keineswegs als stets geboten, es verlagert lediglich die erforderliche konkrete Interessenbewertung in das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und macht dies von einem Antrag des Antragstellers abhängig (LSG Sachsen-Anhalt vom 12.01.2009, L 5 B 94/08 AS ER juris Rn 25 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • LSG Bayern, 23.12.2009 - L 8 AS 815/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - fehlende

    9 Wie der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 14.05.2009 (Az.: L 8 AS 215/09 B ER) ausgeführt hat, unterstellt das Gesetz - wie § 86 b Abs. 1 S. 1 SGG zeigt - den Sofortvollzug keineswegs als stets geboten, es verlagert lediglich die erforderliche konkrete Interessenbewertung in das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und macht dies von einem Antrag des Antragstellers abhängig (LSG Sachsen-Anhalt vom 12.01.2009, L 5 B 94/08 AS ER juris Rn 25 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 7 AS 464/11

    Über ergänzende Sach oder geldwerte Leistungen war auch nach § 31 Absatz 3 Satz 6

    Eine Weigerung liegt dann vor, wenn sich der Hilfebedürftige vorsätzlich ausdrücklich oder stillschweigend nicht an die durch das Gesetz auferlegte Pflicht hält (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.01.2009, L 5 B 94/08 AS ER).
  • SG Karlsruhe, 12.12.2017 - S 12 AS 3946/16

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Verhinderung der Anbahnung eines

    "Weigern" bedeutet die regelmäßig vorsätzliche ausdrückliche oder stillschweigende, schriftlich, mündlich oder in anderer Weise dem Leistungsträger oder dem Arbeitgeber zum Ausdruck gebrachte fehlende Bereitschaft, sich an die durch das Gesetz auferlegte Pflicht zu halten (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.01.2009, Az.: L 5 B 94/08 AS ER).
  • VG Bayreuth, 29.04.2010 - B 3 K 08.30084

    Syrien; Gefährdung von Rückkehrern; Rücknahmeabkommen; individuelle

    Auch nach Inkrafttreten des Deutsch-Syrischen Rückführungsabkommens bestehen bislang keine tragfähigen Anhaltspunkte für eine generelle Gefährdung aller kurdischen Volkszugehörigen bei ihrer Rückführung (VG Osnabrück, Beschluss vom 19.11.2009, Az. 5 B 114/09, , RdNr. 19 unter Relativierung des Beschlusses vom 07.10.2009, Az. 5 B 94/08, letzterer in Abdruck in der Gerichtsakte Blatt 80 ff.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2009 - L 5 B 445/07
    Daraus folgt zugleich, dass im Rahmen der hier vorzunehmenden Interessenabwägung die Anforderungen an das Aussetzungsinteresse der Beschwerdegegnerin umso höher sind, je höher die Erfolgsaussichten der Beschwerdeführer sind (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., Rz. 12c ff., Beschluss des erkennenden Senats vom 12. Januar 2009, L 5 B 94/08 AS ER, nicht veröffentlicht).
  • SG Stade, 07.12.2012 - S 6 AS 905/12
    Auch wenn nach der Lebenserfahrung die weitaus größte Anzahl der abgesandten Briefe beim Empfänger ankommt, ist damit lediglich eine mehr oder minder große Wahrscheinlichkeit für den Zugang einer Briefsendung gegeben, ein Nachweis eines bestrittenen Zugangs kann in der Aufgabe zur Post nicht gesehen werden (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 2007 -B 132 R 4/06 R m.w.N.; zitiert nach LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2009 - L 5 B 94/08 AS ER).
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