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   LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2014 - L 8 SO 41/13 B ER   

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https://dejure.org/2014,15005
LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2014 - L 8 SO 41/13 B ER (https://dejure.org/2014,15005)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.02.2014 - L 8 SO 41/13 B ER (https://dejure.org/2014,15005)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - L 8 SO 41/13 B ER (https://dejure.org/2014,15005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 33 Abs 1 S 1 Alt 1 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 Alt 3 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 13 Abs 3a S 1 SGB 5, § 13 Abs 3a S 5 SGB 5
    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - ärztliche Verordnung eines behindertengerechten Fahrrades - Erforderlichkeit der Ausstattung mit einem Behindertendreirad - keine Auflistung im Hilfsmittelverzeichnis - Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Versorgung mit einem Therapie-Dreirad durch die Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2014 - L 8 SO 41/13
    Nicht entscheidend für den Versorgungsanspruch ist, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) gelistet ist, denn es handelt sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine abschließende Regelung i.S. einer Positivliste (BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 5/10 R - in SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 und juris Rn 11).

    Dabei kommt nur solchen Maßnahmen zur körperlichen Mobilisation ein Bezug zur ärztlich verantworteten Krankenbehandlung i.S. von § 27 SGB V zu, die in einem engen Zusammenhang zu einer andauernden, auf einem ärztlichen Therapieplan beruhenden Behandlung durch ärztliche oder ärztlich angeleitete Leistungserbringer stehen und für die gezielte Versorgung i.S. der Behandlungsziele des § 27 SGB V als erforderlich anzusehen sind (BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 5/10 R -, a.a.O., juris, Rn 21).

    Der Gesetzgeber hat diese ständige Rechtsprechung des BSG zur Hilfsmittelversorgung durch die Regelung in § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX ausdrücklich gesetzlich bestätigt (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 5/10 R - a.a.O., juris Rn 13 ff).

    Es sind deshalb nur solche Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die dem Grundbedürfnis dienen, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und diese zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010, B 3 KR 5/10 R a.a.O., Rn 14).

    Denn das (Drei-)Radfahren als spezielle Art der Fortbewegung mit den damit verbundenen Effekten hinsichtlich Geschwindigkeit und sportlicher Betätigung ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des BSG vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 5/10 R- a.a.O., juris Rn 15 mit weiteren Nachweisen), der sich der Senat anschließt, nicht als Grundbedürfnis des täglichen Lebens anerkannt worden.

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2014 - L 8 SO 41/13
    Zur Bindungswirkung der ärztlichen Verordnung für die Entscheidung der Krankenkasse werde auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 23. Juli 2002 - B 3 KR 66/01 - Bezug genommen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 9 KR 392/10

    Anspruch des Versicherten mit einem Therapie-Dreirad

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2014 - L 8 SO 41/13
    Auch für Erwachsene gelten Therapie-Dreiräder als Hilfsmittel (vgl. Urteil des BSG vom 30. Januar 2001 - B 3 KR 6/00 R -, juris Rn 11; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 9 KR 392/10 -, juris Rn 20).
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R

    Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2014 - L 8 SO 41/13
    Auch für Erwachsene gelten Therapie-Dreiräder als Hilfsmittel (vgl. Urteil des BSG vom 30. Januar 2001 - B 3 KR 6/00 R -, juris Rn 11; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 9 KR 392/10 -, juris Rn 20).
  • SG Dessau-Roßlau, 28.04.2017 - S 10 SO 6/14

    Voraussetzungen der Versorgung eines Gehbehinderten mit einem Therapie-Dreirad

    Nach den verbindlichen Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinien (Hilfsmittel-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses ist das Hilfsmittel in der ärztlichen Verordnung so eindeutig wie möglich zu bezeichnen und es sind alle für die individuelle Versorgung oder Therapie erforderlichen Einzelangaben zu machen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 Hilfsmittel-RL; vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.02.2014 - L 8 SO 41/13 B ER).

    Im Rahmen der Versichertengemeinschaft hat der Gesetzgeber mit Einführung des § 13 Abs. 3a SGB V das Ziel verfolgt, im Interesse des Versicherten ihm zu einer schnellen Entscheidung zu verhelfen (BT-Drs. 17/10488, Seite 9; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.02.2014 - L 8 SO 41/13 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2014 - L 1 KR 358/14

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Klage auf Gewährung

    Der Senat nimmt in vollem Umfang auf die in jeder Hinsicht zutreffenden Ausführungen des SG Bezug und macht sich diese nach Prüfung zu eigen (§ 142 Abs. 2 Satz 3 SGG; zum Therapie-Dreirad vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.02.2014, L 8 SO 41/13 B ER, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2013 - L 8 SO 353/13
    Zur Durchführung dieses Verfahrens bewilligte der erkennende Senat dem Kläger auf dessen Beschwerde Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 14. August 2013 (L 8 SO 41/13 B ER).
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