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   LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 56/14   

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LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 56/14 (https://dejure.org/2017,8309)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.01.2017 - L 4 KA 56/14 (https://dejure.org/2017,8309)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - L 4 KA 56/14 (https://dejure.org/2017,8309)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarzthonorar; Höhe des Regelleistungsvolumens; Verzicht auf die Einbeziehung des Geschlechts als Differenzierungskriterium bei der Bemessung eines RLV ; Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase

  • rechtsportal.de

    SGB V § 85 Abs. 4 ; SGB V § 87b Abs. 3 S. 6
    Vertragsarzthonorar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 56/14
    Das gesetzgeberische Ziel der RLV lag in der Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung ärztlicher Tätigkeit im Sinne des § 85 Abs. 4 Satz 6 SGB V (BSG vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2).

    Insbesondere lässt es sich mit dem Gesetzeszweck einer Honorarbegrenzung vereinbaren, dass die RLV gemäß Ziffer I.3.2.1 des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 22. September 2009 auf die Fallzahlen der Vorjahresquartale abstellen (BSG vom 17. Juli 2013, a.a.O. zum regelungsidentischen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 27./28. August 2008).

    Der Bewertungsausschuss (Urteil des BSG vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R Rn 36 bei juris) und die Partner der Gesamtverträge auf Landesebene (grundlegend BSG vom 09.12.2004, Az. B 6 KA 44/03 R, Rn 63 bei juris) haben hierbei einen grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum.

    Das BSG hat zu der Frage von Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass auch diesen Praxen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihren Umsatz zu steigern (Urteile vom 10. März 2004, B 6 KA3/03 R; 28. Januar 2009, Az. B 6 KA 5/08 R und 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).

    Dieses sogenannte "einjährige Moratorium" der ab 1. Januar 2009 geltenden RLV-Systematik hat das BSG bereits mit ausführlicher Begründung in mehreren Entscheidungen gebilligt (u.a. Urteil vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R, Rn 38 -41 bei juris).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 56/14
    Die Bewertung des Senats steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des BSG vom 15. August 2012, B 6 KA 38/11 R.

    Hierbei handelt es sich jedoch um eine reine Ordnungsfrist (BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R, Rn 26 bei juris), so dass diese Fristversäumnis nicht zur Unwirksamkeit der Zuweisung führte.

    Das in die Honorarabrechnung eingestellte RLV ist ein Teilelement der Berechnung seines Honoraranspruchs (BSG, Urteil vom 15. August 2012, B 6 KA 38/11 R), auch wenn das RLV nach § 87b Abs. 5 SGB V dem Vertragsarzt bereits vor Beginn des Quartals außerhalb der Honorarabrechnung in Form eines Verwaltungsaktes mitgeteilt wird.

    Zwar handelt es sich bei der RLV-Mitteilung um eine gesonderte Feststellung im Sinne der Entscheidung des BSG vom 15. August 2012, B 6 KA 38/11 R.

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 56/14
    Das BSG habe sich in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 4/13 R) bereits mit der Frage der Berücksichtigung des Morbiditätskriteriums Geschlecht befasst und entschieden, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss sich in seinem Beschluss vom 27./28. August 2008 in Teil F 3.2.2 in rechtmäßiger Weise gegen die Berücksichtigung dieses Merkmals entschieden habe.

    Mit Urteil vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 4/13 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 5) hat das BSG diese Vorgehensweise, die bereits im Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 27./28. August 2008 praktiziert wurde, als nicht beanstandungswürdig angesehen.

    Dies erklärt sich aus der Regionalisierung des KV-Systems und des Systems der Honorarbildung auf der Grundlage unterschiedlicher Gesamtvergütungen der Krankenkassen (BSG vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 4/13 R - Rn. 21ff bei juris), ferner aus dem Regelungsspielraum der Vertragspartner, denen es gestattet ist, regional unterschiedliche Schwerpunkte bei der Honorarverteilung und insbesondere der Ausgestaltung der RLV zu bilden.

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 56/14
    Es habe vielmehr in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2009 (B 6 KA 5/08) klargestellt, dass die allen Praxen mit unterdurchschnittlichen Umsätzen einzuräumende Möglichkeit, durch Umsatzsteigerung jedenfalls bis zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe aufzuschließen, nicht bedeute, dass diese Praxen von jeder Begrenzung des Honorarwachstums verschont werden müssten.

    Denn das BSG habe in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2009 (B 6 KA 5/08 R) auch festgestellt, dass der Fünf-Jahres-Zeitraum für unterdurchschnittlich abrechnende Altpraxen nicht statisch ab einem fixen Zeitpunkt beginne, sondern so lange fortbestehe, bis die Praxis den Durchschnittsumsatz erreicht habe.

    Das BSG hat zu der Frage von Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass auch diesen Praxen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihren Umsatz zu steigern (Urteile vom 10. März 2004, B 6 KA3/03 R; 28. Januar 2009, Az. B 6 KA 5/08 R und 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarbegrenzung - Abstaffelungsregelung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 56/14
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2015, Az. L 4 KA 39/13, für RLV-Mitteilungen der Beklagten entschieden hat, berührt die mangelnde Nachvollziehbarkeit nicht das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses bezieht sich nur auf den Entscheidungsausspruch eines Verwaltungsakts und unterscheidet sich damit von der Begründungspflicht im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB X (Engelmann in v. Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 33 Rn. 6; Siewert/Waschull in Diering/Timme, LPK-SGB X 4. Aufl. 2016, § 33 Rn. 2).

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen vom 20. Oktober 2015 (L 4 KA 2/13 und L 4 KA 39/13) entschieden, dass die Grenze von 30 % nicht fehlerhaft gezogen wurde.

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 56/14
    Der Bewertungsausschuss (Urteil des BSG vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R Rn 36 bei juris) und die Partner der Gesamtverträge auf Landesebene (grundlegend BSG vom 09.12.2004, Az. B 6 KA 44/03 R, Rn 63 bei juris) haben hierbei einen grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum.

    Diese Entscheidung ist von dem grundsätzlich weiten Gestaltungsspielraum der Partner der Gesamtverträge gedeckt (dazu BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 56/14
    Als Teilelement der Berechnung des Honoraranspruchs des Vertragsarztes unterliegt die RLV-Mitteilung denselben Grundsätzen der sachlich-rechnerischen Korrektur wie Honorarbescheide, um sicherzustellen, dass der Honoraranspruch des einzelnen Vertragsarztes mit den Honorarvereinbarungen im Einklang steht (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2016, Az. L 5 KA 1991/13 Rn 34).
  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 36/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 56/14
    Zu den bei der Bescheidung des Honoraranspruchs eines Vertragsarztes einzuhaltenden Regelwerken gehört auch die Honorarvereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung mit den Krankenkassen über die Höhe der Gesamtvergütung (BSG, Urteil vom 19. August 2015, Az. B 6 KA 36/14 R, Rn 20ff bei juris).
  • LSG Hessen, 02.04.2014 - L 4 KA 2/13

    Hälftige Entziehung der Kassenzulassung einer Psychotherapeutin wegen zu geringem

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 56/14
    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen vom 20. Oktober 2015 (L 4 KA 2/13 und L 4 KA 39/13) entschieden, dass die Grenze von 30 % nicht fehlerhaft gezogen wurde.
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 56/14
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2011, B 6 KA 17/10 R, zwar ausgeführt, dass ein Leistungsanteil am budgetierten Leistungsgeschehen der Praxis von 20 % ein sicherstellungsrelevanter Anteil sein könne.
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 12/05 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur eines rechtswidrig

  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 28/16 B
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Berechnung des arzt- bzw

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 13/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Vorgabe arztgruppenspezifischer

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 37/11 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

  • BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 21/17 R

    Angelegenheiten der Vertragsärzte

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 17. Januar 2017 (L 4 KA 56/14) insoweit aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 12. Februar 2014 (S 16 KA 1163/13) zurückgewiesen, als die Beklagte verpflichtet wird, über die Zuweisung des Regelleistungsvolumens des Klägers im Quartal I/2010 unter Beachtung der Geltung des für das Quartal I/2010 vorläufig zugewiesenen RLV in Höhe von 42 842, 78 Euro bis einschließlich 4.2.2010 erneut zu entscheiden.

    Die Kosten der Verfahren S 16 KA 1163/13 und L 4 KA 56/14 trägt die Klägerin zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4, die Kosten der Verfahren S 16 KA 1165/13 und L 4 KA 57/14 trägt die Klägerin.

    Das LSG hat die Urteile des SG Kiel vom 12.2.2014 betreffend die RLV-Zuweisung für die Quartale I/2010 und II/2010 auf die Berufungen der Beklagten vom 12.8.2014 unter den Aktenzeichen L 4 KA 56/14 und L 4 KA 57/14 aufgehoben, die Klagen jeweils abgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, die Urteile des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 17.1.2017 (Az L 4 KA 56/14 und L 4 KA 57/14) aufzuheben und die Berufung der Beklagten gegen die Urteile des SG Kiel vom 12.2.2014 (S 16 KA 1163/13 und S 16 KA 1165/13) zurückzuweisen.

    Danach hat die Klägerin die Kosten des unter dem Az L 4 KA 56/14 geführten Berufungsverfahrens und des vorangegangenen Klageverfahrens S 16 KA 1163/13 zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4 zu tragen, da sie jeweils teilweise unterlegen sind (§§ 154 Abs. 1, 153 Satz 1 VwGO) .

  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 1868/14

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Regelleistungsvolumen -

    Nach Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig-Holstein (Urteil vom 08.11.2016, - L 4 KA 44/14 -, Urteil vom 17.01.2017, - L 4 KA 56/14 -, beide in juris) stehe der gerichtlichen Prüfung von Praxisbesonderheiten und Härtefallgründen im Verfahren gegen den RLV-Zuweisungsbescheid und den Honorarbescheid nicht entgegen, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hierüber nicht in gesonderten Widerspruchsverfahren entschieden habe.
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