Rechtsprechung
OLG Bamberg, 03.06.2020 - 8 U 356/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
BGB § 544
Verlängerungsoption und einvernehmliche Vertragsverlängerung im Mietvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Werden Optionsrechte durch Abschluss einer Zusatzvereinbarung beeinträchtigt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Werden Optionsrechte durch Abschluss einer Zusatzvereinbarung beeinträchtigt? (IMR 2021, 18)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZMR 2020, 937
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Bamberg, 11.11.2019 - 43 O 81/19
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe
Auszug aus OLG Bamberg, 03.06.2020 - 8 U 356/19
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 11.11.2019, Az.: 43 O 81/19 Miet, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.Das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 11.11.2019, Az.: 43 O 81/19 Miet, wird aufgehoben.
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus OLG Bamberg, 03.06.2020 - 8 U 356/19
Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 266/03, NJW 2005, 1583, 1584). - BGH, 17.04.1996 - XII ZR 168/94
Rechtliche Wirkung einer Verlängerung des Mietverhältnisses über 30 Jahre hinaus
Auszug aus OLG Bamberg, 03.06.2020 - 8 U 356/19
Ob ein derartiger Kettenmietvertrag gegeben ist, kann aber im vorliegenden Fall offen bleiben, da bei einer Verlängerung des alten Mietvertrages die Frist des § 544 BGB erst von der Verlängerung oder dem Abschluss des neuen Vertrags an gerechnet wird (BGH, Urteil vom 17.04.1996, Az.: VII ZR 168/94, NJW 1996, 2028, 2029;… Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 544 BGB, Rdnr. 5). - BGH, 08.02.1995 - XII ZR 42/93
Einräumung eines Optionsrechts nach Ablauf der Mietzeit; Verbrauch der …
Auszug aus OLG Bamberg, 03.06.2020 - 8 U 356/19
Soll in einem derartigen Fall das Optionsrecht weiter fortbestehen, so bedarf dies einer unmissverständlichen Vereinbarung der Vertragsparteien (BGH, Urteil vom 08.02.1995, Az.: VII ZR 42/93, NJW-RR 1995, 714).