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   OLG Bamberg, 03.06.2020 - 8 U 356/19   

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OLG Bamberg, 03.06.2020 - 8 U 356/19 (https://dejure.org/2020,30260)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.06.2020 - 8 U 356/19 (https://dejure.org/2020,30260)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 8 U 356/19 (https://dejure.org/2020,30260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 544
    Verlängerungsoption und einvernehmliche Vertragsverlängerung im Mietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werden Optionsrechte durch Abschluss einer Zusatzvereinbarung beeinträchtigt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werden Optionsrechte durch Abschluss einer Zusatzvereinbarung beeinträchtigt? (IMR 2021, 18)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2020, 937
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bamberg, 11.11.2019 - 43 O 81/19

    Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.06.2020 - 8 U 356/19
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 11.11.2019, Az.: 43 O 81/19 Miet, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

    Das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 11.11.2019, Az.: 43 O 81/19 Miet, wird aufgehoben.

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.06.2020 - 8 U 356/19
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 266/03, NJW 2005, 1583, 1584).
  • BGH, 17.04.1996 - XII ZR 168/94

    Rechtliche Wirkung einer Verlängerung des Mietverhältnisses über 30 Jahre hinaus

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.06.2020 - 8 U 356/19
    Ob ein derartiger Kettenmietvertrag gegeben ist, kann aber im vorliegenden Fall offen bleiben, da bei einer Verlängerung des alten Mietvertrages die Frist des § 544 BGB erst von der Verlängerung oder dem Abschluss des neuen Vertrags an gerechnet wird (BGH, Urteil vom 17.04.1996, Az.: VII ZR 168/94, NJW 1996, 2028, 2029; Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 544 BGB, Rdnr. 5).
  • BGH, 08.02.1995 - XII ZR 42/93

    Einräumung eines Optionsrechts nach Ablauf der Mietzeit; Verbrauch der

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.06.2020 - 8 U 356/19
    Soll in einem derartigen Fall das Optionsrecht weiter fortbestehen, so bedarf dies einer unmissverständlichen Vereinbarung der Vertragsparteien (BGH, Urteil vom 08.02.1995, Az.: VII ZR 42/93, NJW-RR 1995, 714).
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