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   OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12   

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https://dejure.org/2012,38033
OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12 (https://dejure.org/2012,38033)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12 (https://dejure.org/2012,38033)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. September 2012 - 2 Ss OWi 834/12 (https://dejure.org/2012,38033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ein vom Betroffenen gebuchter und bereits angetretener Kurzurlaub im benachbarten Ausland steht dem Erlass eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht ausnahmslos entgegen. Im Einzelfall kann es dem Betroffenen unbeschadet der damit verbundenen Unannehmlichkeiten ...

  • verkehrslexikon.de

    Urlaubsreise als Entschuldigung für das Ausbleiben im Hauptverhandlungstermin

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bußgeldverfahren; Einspruchsverwerfung wegen unentschuldigten Ausbleibens von der Hauptverhandlun infolge eines Kurzurlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einspruchsverwerfung wegen unentschuldigten Ausbleibens von der Hauptverhandlung infolge eines Kurzurlaubs

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Gerichtsverfahren: Anwesenheitspflicht trotz Kurzurlaub

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 1 Ss 19/08

    Einspruch, Verwerfung, Urlaub, Entschuldigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12
    Im Einzelfall kann es dem Betroffenen unbeschadet der damit verbundenen Unannehmlichkeiten auch zumutbar sein, einen Kurzurlaub im benachbarten Ausland einen Tag früher als geplant zu beenden, um sein Erscheinen in der Hauptverhandlung zu ermöglichen (Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2008 - 1 Ss 19/08 [bei juris]).

    Hinzu kommt, dass sich auch die finanziellen Auswirkungen einer vorzeitigen Beendigung des Kurzurlaubs für den Betroffenen bei einem Übernachtungspreis von 125 EUR in Grenzen gehalten hätten (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2008 - 1 Ss 19/08 [bei juris] = VRR 2008, 393 f. [Burhoff]).

  • BayObLG, 13.10.1980 - 1 ObOWi 371/80

    Ausbleiben; Entschuldigung; Richter; Entscheidung; Verwerfungsurteil; Darlegung;

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12
    Dies ist rechtsfehlerhaft (BayObLG NStZ-RR 1999, 187; VRS 61, 48; OLG Köln VRS 1993, 186; OLG Jena VRS 1994, 350; Göhler-Sertz OWiG 16. Aufl. § 74 Rn. 34).
  • BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98

    Darlegung der Entschuldigungsgründe für das Ausbleiben des Betroffenen im

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12
    Andernfalls kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht beurteilen, ob diese Umstände vollständig und rechtsfehlerfrei gewürdigt worden sind (vgl. BayObLG NZV 1999, 139/140).
  • BayObLG, 05.01.1999 - 2 ObOWi 700/98

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12
    Dies ist rechtsfehlerhaft (BayObLG NStZ-RR 1999, 187; VRS 61, 48; OLG Köln VRS 1993, 186; OLG Jena VRS 1994, 350; Göhler-Sertz OWiG 16. Aufl. § 74 Rn. 34).
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12
    Die rechtliche Überprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts hat sich im Rahmen der Sachrüge auf das Vorliegen von Verfahrenshindernissen zu beschränken (BGHSt 21, 242; 46, 230), für die vorliegend keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.
  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12
    Die rechtliche Überprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts hat sich im Rahmen der Sachrüge auf das Vorliegen von Verfahrenshindernissen zu beschränken (BGHSt 21, 242; 46, 230), für die vorliegend keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.
  • OLG Bamberg, 26.02.2008 - 3 Ss 118/07

    Hauptverhandlung: Auslegung des Begriffs der "genügenden

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12
    Eine Entschuldigung ist nur dann genügend, wenn die im Einzelfall abzuwägenden Belange des Betroffenen einerseits und seine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung andererseits den Entschuldigungsgrund als triftig erscheinen lassen, d.h. wenn dem Betroffenen unter den gegebenen Umständen und in Anbetracht der Bedeutung der Sache ein Erscheinen billigerweise nicht zumutbar war und ihm infolgedessen wegen seines Fernbleibens auch nicht der Vorwurf schuldhafter Pflichtverletzung gemacht werden kann (OLG Bamberg DAR 2008, 217).
  • KG, 20.07.1993 - 3 Ws (B) 411/93
    Auszug aus OLG Bamberg, 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12
    Darauf, dass das Gericht über seinen kurzfristig durch seinen Verteidiger gestellten Antrag auf Terminsaufhebung noch vor der Hauptverhandlung entscheidet und diesem statt gibt, durfte der Betroffene vor diesem Hintergrund jedenfalls nicht vertrauen (vgl. KG, Beschluss vom 20.07.1993 - 2 Ss OWi 80/93 = NZV 1993, 453 = VRS 85, 449 f.).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2020 - 1 OWi 2 SsBs 57/20

    Entschuldigung im Bußgeldverfahren wegen Studienaufenthalt in USA

    Allerdings kann ein lange vor dem Termin gebuchter oder zumindest reservierter Auslandsurlaub die Annahme einer genügenden Entschuldigung rechtfertigen, sofern eine Abkürzung oder Unterbrechung des Auslandsaufenthalts unter Abwägung sämtlicher Umstände im Einzelfall unzumutbar erscheint (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.11.2011 - 32 Ss 130/11, BeckRS 2011, 26738; OLG Bamberg, Beschluss vom 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12, juris Rn. 28).
  • LG Heilbronn, 09.02.2017 - 8 Qs 2/17

    Einspruchsverwerfung im gerichtlichen Bußgeldverfahren wegen Nichterscheinens des

    Überdies wäre der Wiedereinsetzungsantrag - seine Zulässigkeit unterstellt - auch keinesfalls begründet gewesen, da der Betroffene auf die Erwartung seines Verteidigers der Hauptverhandlungstermin werde aufgehoben bereits grundsätzlich nicht vertrauen durfte (OLG Bamberg, Beschluss vom 07. September 2012 - 2 Ss OWi 834/12 -, juris; LG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2011 - 506 Qs 55/11 -, juris).
  • OLG Bamberg, 25.10.2018 - 3 Ss OWi 1368/18

    Verfahren wegen fahrlässiger Abstandsunterschreitung

    Mit ihr kann nur das Fehlen einer Verfahrensvoraussetzung oder das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses gerügt werden, da das Urteil nach § 74 II OWiG als reines Prozessurteil keine Feststellungen materiell-rechtlicher Art zur Schuld- und Rechtsfolgenfrage enthält (vgl. nur Göhler-Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 74 Rn. 48a f. m.w.N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 07.09.2012 - 2 Ss OWi 834/12 [bei juris] = OLGSt OWiG § 74 Nr. 22).
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