Rechtsprechung
OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 288/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Sicherheitsauslaufbereich für Turniere und Trainingsspiele; Sturz über Werbeträger bei Tennisspiel; Sicherheitsauslaufbereich hinter den Linien; Beschaffenheit des Werbeträgers aus massivem Eisen; Verletzung der ...
- Judicialis
ZPO §§ 3 ff.; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1; ; GKG § 12; ; GKG § 14; ; GKG § 25
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Haftung für Tennisunfall wegen Aufstellens eines Werbeträgers entsprechend den Regeln des Tennisverbandes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1
Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Tennisunfall aufgrund Verkehrssicherungspflichtverletzung - Anrechnung eines Mitverschuldens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Tennisspieler fällt über Werbeträger - Sportverein stellte ihn entsprechend den Regeln des Tennisverbandes auf
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 17.11.2000 - 3 O 543/00
- OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 288/00
- BGH, 27.05.2003 - VI ZR 323/02
Papierfundstellen
- VersR 2004, 484
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09
Dokumentierung eines gerichtlichen Hinweises; Haftungsverteilung bei Kollision …
Das OLG Bamberg hat im Jahr 2002 (VersR 2004, 484 , Hacks/Ring/Böhm, a. a. O., 27. Aufl., Nr. 522) für eine komplizierte Radiuskopffraktur am rechten Ellenbogen, bei der der Geschädigte nach 6 Monaten noch Einschränkungen beim Beugen und Strecken des Armes hatte und die Wahrscheinlichkeit weiterer Unfallfolgen bestand, einen Betrag von 3.000 Euro bei voller Einstandspflicht des Schädigers ausgeurteilt. - LG Hamburg, 23.01.2015 - 331 O 15/13
Kollision zwischen einem in Grundstückseinfahrt einbiegenden Fahrzeug und Fahrrad
Das OLG Bamberg hat im Jahr 2002 (VersR 2004, 484, Hacks/Ring/Böhm, a. a. O., 27. Aufl., Nr. 522) für eine komplizierte Radiuskopffraktur am rechten Ellenbogen, bei der der Geschädigte nach 6 Monaten noch Einschränkungen beim Beugen und Strecken des Armes hatte und die Wahrscheinlichkeit weiterer Unfallfolgen bestand, einen Betrag von 3.000 EUR bei voller Einstandspflicht des Schädigers ausgeurteilt.