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   OLG Bamberg, 21.02.2023 - 4 U 222/22   

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https://dejure.org/2023,5071
OLG Bamberg, 21.02.2023 - 4 U 222/22 (https://dejure.org/2023,5071)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.02.2023 - 4 U 222/22 (https://dejure.org/2023,5071)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Februar 2023 - 4 U 222/22 (https://dejure.org/2023,5071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 630h Abs. 1; BGB § 630h Abs. 4
    Haftung einer Tagespflegeeinrichtung - Frage einer Beweiserleichterung bei einem Sturz während eines begleiteten Spaziergangs

  • rewis.io

    Haftung einer Tagespflegeeinrichtung - Frage einer Beweiserleichterung bei einem Sturz während eines begleiteten Spaziergangs

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftung einer Tagespflegeeinrichtung beim Sturz einer betreuten Person während eines begleiteten Spaziergangs

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung einer Tagespflegeeinrichtung: Beweiserleichterung bei einem Sturz während eines ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Beweiserleichterung bei Sturz einer Seniorin bei durch Praktikantin begleiteten Spaziergang außerhalb der Tagespflegeeinrichtung - Beweiserleichterungen des § 630 h Abs. 1 und 4 BGB

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1229
  • MDR 2023, 700
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Bamberg, 17.08.2022 - 23 O 215/20

    Klage einer Alleinerbin auf Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld aufgrund

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.02.2023 - 4 U 222/22
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 17.08.2022, Az. 23 O 215/20 Hei, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und den Berufungsstreitwert auf 33.766,80 EUR festzusetzen.

    Das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 17.08.2022 (Az.: 23 O 215/20 Hei) wird aufgehoben.

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.02.2023 - 4 U 222/22
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 158, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3480 ff.).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 8 U 172/16

    Zur Frage, wann ein Physiotherapeut für den Sturz einer Patientin während der

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.02.2023 - 4 U 222/22
    So hat das OLG Frankfurt für den Fall der Durchführung einer Gangschule durch einen Physiotherapeuten entschieden (Urteil v. 29.8.2017 - 8 U 172/16, BeckRS 2017, 141852, Rz. 15, 16), dass bei krankengymnastischen Übungen die Behandlung im Gegensatz zu pflegerischen Maßnahmen oder beim Transport des Patienten typischerweise gerade in der Anweisung und Anleitung zu aktiver Bewegung besteht, bei welcher Geschicklichkeit, Mitarbeit und Konzentration des Patienten gefordert sind, so dass der Ablauf von den Unwägbarkeiten des menschlichen Organismus geprägt ist und von der Therapeutin nicht voll beherrscht werden kann.
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.02.2023 - 4 U 222/22
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 158, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3480 ff.).
  • BGH, 16.08.2016 - VI ZR 634/15

    Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.02.2023 - 4 U 222/22
    Denn die Vorgänge im lebenden Organismus können auch vom besten Arzt (bzw. hier der Pflegekraft) nicht immer so beherrscht werden, dass schon der ausbleibende Erfolg oder auch ein Fehlschlag auf eine fehlerhafte Behandlung hindeuten würden (BGH, Beschluss vom 16.8.2016 - VI ZR 634/15, NJW-RR 2016, 1360 Rn. 6).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.02.2023 - 4 U 222/22
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 158, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3480 ff.).
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