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   OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 9 WF 48/07   

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https://dejure.org/2007,13656
OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 9 WF 48/07 (https://dejure.org/2007,13656)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2007 - 9 WF 48/07 (https://dejure.org/2007,13656)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2007 - 9 WF 48/07 (https://dejure.org/2007,13656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen einer Erhebung der sofortigen Beschwerde im eigenen Namen durch den Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners

  • Judicialis

    GKG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 66 Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 22 Abs. 1 S. 1
    Festsetzung von Gerichtskosten gegen den Prozessbevollmächtigten einer Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Oranienburg - 33 F 36/06
  • OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 9 WF 48/07

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 532
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 27.08.2002 - 1 WF 131/02

    PKH, Beiordnung, ortsansässiger Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 9 WF 48/07
    Soweit die eingeschränkte Beiordnung zudem im Zusammenhang mit den Gebühren des Rechtsanwalts steht, spricht dies bereits für die Erhebung der sofortigen Beschwerde im eigenen Namen des Prozessbevollmächtigten (vgl. auch OLG Frankfurt, OLG-Report 2002, 326, 327).
  • OLG Koblenz, 21.02.2005 - 14 W 108/05

    Verpflichtung zur Tragung der Gerichtskosten bei Klageerhebung ohne

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 9 WF 48/07
    Soweit die Partei von dem Antrag bzw. Rechtsmittel keine Kenntnis hatte und nicht in der Lage war, den Vorgang zu verhindern (BGH, MDR 1997, 198; OLG Koblenz, MDR 2005, 778).
  • BGH, 10.06.2021 - IX ZR 76/20

    Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die

    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei ist in aller Regel kein Antragsteller in diesem Sinne (OLG Brandenburg, JurBüro 2007, 659, 660).
  • OLG Koblenz, 04.01.2017 - 5 U 138/16

    Gerichtliche Dokumentenpauschale für den Ausdruck per Telefax übermittelter

    Ein Fall, in dem es einer abweichenden Beurteilung bedarf, etwa weil der Rechtsanwalt ohne Vollmacht oder in eigener Sache tätig geworden ist (vgl. hierzu Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl. 2016, Vorbem. § 91 ZPO Rn. 7 - 11; OLG Brandenburg JurBüro 2007, 659) oder er zum Übernahmeschuldner geworden ist (§ 29 Nr. 2 GKG), liegt nicht vor.
  • LSG Bayern, 02.05.2018 - L 12 SF 71/17

    Wirksamkeit der Vollmachterteilung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen

    Im Übrigen würde eine Haftung der Beschwerdegegner als Vertreter ohne Vertretungsmacht nur in Betracht kommen, soweit der Kläger von dem Rechtsstreit keine Kenntnis hatte und nicht in der Lage war, die Erhebung der Klage oder die Einlegung des Rechtsmittels zu verhindern (ständige Rechtsprechung des BGH, u.a. Beschlüsse vom 17.10.1996, Az. V ZR 275/95 und vom 4.5.2011, Az. IV ZR 247/10; so auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 1.3.2007, Az. 9 WF 48/07; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.2.2005, Az. 14 W 108/05).
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