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OLG Brandenburg, 02.03.2011 - 9 UF 148/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen des Fehlens der Zustimmung des gewählten Zielversorgungsträgers
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen des Fehlens der Zustimmung des gewählten Zielversorgungsträgers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1231
Wird zitiert von ...
- KG, 12.02.2014 - 17 UF 155/13
Versorgungsausgleich: Nachholung der Wahlrechtsausübung des …
Der Fall, der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss vom 2. März 2011 - 9 UF 148/10 -, FamRZ 2011, 1231 [bei juris Rz. 12]) zugrunde lag, ist dagegen bereits vom Sachverhalt nicht vergleichbar; dort hatte der gewählte Zielversorgungsträger das Einverständnis mit der vorgesehenen Teilung nämlich ausdrücklich versagt, so dass bereits aus diesem Grund die externe Teilung nach Maßgabe von § 15 Abs. 5 VersAusglG durchzuführen war.