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   OLG Brandenburg, 02.11.2017 - 12 U 241/16   

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https://dejure.org/2017,43592
OLG Brandenburg, 02.11.2017 - 12 U 241/16 (https://dejure.org/2017,43592)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.11.2017 - 12 U 241/16 (https://dejure.org/2017,43592)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. November 2017 - 12 U 241/16 (https://dejure.org/2017,43592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Kapitalanlage in einem Schiffsfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Kapitalanlage in einem Schiffsfonds

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Kapitalanlage in einem Schiffsfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht äußert sich zu der Beweiskraft von unterzeichneten Beratungsprotokollen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schiffsfonds, Haftung des Kapitalanlagevermittlers, Anlagevermittler, Anlageberater, Vertreterprivileg, Haftung des Anlageberaters, Pflichtlektüre des Anlageberaters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2018, 65
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 197/12

    Steuerberaterhaftung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mandanten auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2017 - 12 U 241/16
    Ausreichend ist, dass nach der Lebenserfahrung und gewöhnlichen Verlauf der Dinge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein erst künftig aus dem Rechtsverhältnis erwachsener Schaden angenommen werden kann, während ein Feststellungsinteresse für einen künftigen Anspruch regelmäßig dann nicht besteht, wenn der Eintritt irgendeines Schadens noch ungewiss ist (vgl. BGH NJW-RR 2015, 626, Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.2015 - IV ZR 36/14

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2017 - 12 U 241/16
    Die Klägerin muss die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts daher substanziiert dartun (vgl. BGH NJW 2015, 1683, Rn. 15).
  • BGH, 16.03.2017 - III ZR 489/16

    Haftung des Treuhandkommanditisten: Pflicht zur Aufklärung des Kapitalanlegers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2017 - 12 U 241/16
    Im Übrigen kann es als Mittel der Aufklärung genügen, wenn dem Interessenten ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und der Prospekt so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen wird, dass sein Inhalt von dem Interessenten noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2017 - III ZR 489/16 - Rn. 19; BGH NJW-RR 2014, 1075 Rn. 9; BGH WM 2014, 118 Rn. 12 m.w.N.; Edelmann a.a.O., Rn. 23).
  • BGH, 08.04.2014 - XI ZR 341/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Widersprüchliches Verhalten des Schadenersatz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2017 - 12 U 241/16
    Vielmehr schuldete der Beklagte zu 1. in diesem Fall lediglich die richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH MDR 2014, 735).
  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12

    Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2017 - 12 U 241/16
    Im Übrigen kann es als Mittel der Aufklärung genügen, wenn dem Interessenten ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und der Prospekt so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen wird, dass sein Inhalt von dem Interessenten noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2017 - III ZR 489/16 - Rn. 19; BGH NJW-RR 2014, 1075 Rn. 9; BGH WM 2014, 118 Rn. 12 m.w.N.; Edelmann a.a.O., Rn. 23).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2017 - 12 U 241/16
    Im Übrigen kann es als Mittel der Aufklärung genügen, wenn dem Interessenten ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und der Prospekt so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen wird, dass sein Inhalt von dem Interessenten noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2017 - III ZR 489/16 - Rn. 19; BGH NJW-RR 2014, 1075 Rn. 9; BGH WM 2014, 118 Rn. 12 m.w.N.; Edelmann a.a.O., Rn. 23).
  • BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2017 - 12 U 241/16
    Zudem dürfte es sich im Streitfall um ein unternehmensbezogenes Geschäft gehandelt haben, bei dem die Beteiligten davon ausgehen, dass der Vertrag mit dem Inhaber des Unternehmens zustande kommt, selbst wenn der Vertragspartner den Handelnden für den Unternehmensinhaber hält (vgl. BGHZ 62, 216, 220; BGHZ 64, 11, 15; BGHZ 92, 259, 268; Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 164, Rn. 2).
  • OLG Naumburg, 20.09.1996 - 6 U 82/96

    Betriebsinhaber als Vertragspartner bei unternehmensbezogenen Geschäften

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2017 - 12 U 241/16
    In einem solchen Fall kann den Beklagten zu 1. auch persönlich eine Rechtsscheinhaftung treffen (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 1997, 1324).
  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11

    Gehilfenhaftung bei unerlaubter Kapitalanlagevermittlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2017 - 12 U 241/16
    Demgegenüber hat der Anlagevermittler in der Regel für eine bestimmte Kapitalanlage im Interesse des Kapitalsuchenden und auch mit Rücksicht auf eine ihm von diesem versprochene Provision den Vertrieb übernommen, wobei der Kapitalanleger von dem Anlagevermittler in erster Linie eine Auskunftserteilung über die tatsächlichen Umstände der ins Auge gefassten Anlageform erwartet (vgl. BGH NJW 2012, 3177 Rn. 15; Edelmann in Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl., § 3 Rn. 4 ff).
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 14/10

    Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorliegen einer sog.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2017 - 12 U 241/16
    Darüber hinaus muss die Beratung objektgerecht sein, d. h. der Anlageberater muss den Kunden über alle diejenigen tatsächlichen Umstände informieren, die für den Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind, und ihn über die Eigenschaften und Risiken unterrichten, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (vgl. BGH WM 2012, 1474 Rn. 27; Edelmann a.a.O., Rn. 20).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

  • BGH, 18.03.1974 - II ZR 167/72

    Wirkung des Vertreterhandelns bei Verstoß gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz;

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 03.02.1975 - II ZR 128/73

    Anwendung der Auslegungsregel bei möglichem Handeln im fremden Namen

  • OLG Braunschweig, 04.02.2021 - 4 U 7/21

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen geltend gemachter

    Die Würdigung der insoweit schon nicht ergiebigen Aussage des vom Kläger benannten Zeugen K. rechtfertigt im Kontext mit der persönlichen Anhörung und dem Beratungsprotokoll (vgl. nur OLG Brandenburg, Urteil vom 02.11.2017 - 12 U 241/16 - juris, Rn. 24) keinen Anlass zu Zweifeln.
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