Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 4 U 128/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28254
OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 4 U 128/17 (https://dejure.org/2019,28254)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.09.2019 - 4 U 128/17 (https://dejure.org/2019,28254)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. September 2019 - 4 U 128/17 (https://dejure.org/2019,28254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,28254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 150/11

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Beweislastverteilung bei Berufung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 4 U 128/17
    Diese zu Lasten des Leistungsempfängers abweichende Beweislastverteilung beruht auf dem Zweck der gemäß § 518 Abs. 1 BGB für einen Schenkungsvertrag erforderlichen notariellen Beurkundung, unter anderem eine sichere Beweisgrundlage für solche ohne Gegenleistung vereinbarten Vertragsbeziehungen sicherzustellen (BGH, Urteil vom 11.03.2014 - X ZR 150/11, Rn. 12 ff., juris).
  • BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 36/87

    Heilung des Formmangels einer Schenkung von Todes wegen; Auslegung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 4 U 128/17
    Dies ist bei einer nicht vor dem Tod des Schenkers vollzogenen Schenkung von Todeswegen nicht möglich, da sich eine solche nach § 2301 Abs. 1 BGB richtet (BGH, Urteil vom 18.05.1988 - IVa ZR 36/87,Rn. 7 ff., juris).
  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 4 U 128/17
    Nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist kann eine unzulängliche Rechtsmittelbegründung nicht mehr geheilt werden (BGH, Beschluss vom 27.1.2015 - VI ZB 40/14, Rn. 15, juris).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 4 U 128/17
    Bei einem teilbaren Streitgegenstand oder bei mehreren Streitgegenständen muss sie sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich derer eine Änderung beantragt wird (BGH, Urteil vom 05.12.2006 - VI ZR 228/05, juris; Zöller/ Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 520 Rn. 27 und 37).
  • BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 71/82

    'Alles auf Deinen Namen gegeben' - Erbauseinandersetzung, Zuwendung auf den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 4 U 128/17
    Denn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nimmt in diesen Fällen im Hinblick auf den sogenannten "Von-Selbst-Erwerb" des Begünstigten sowohl Vollziehung im Sinne von § 2301 Abs. 2 BGB als auch Heilung des Formmangels gemäß § 518 Abs. 2 BGB an (BGH, Urteil vom 19.10.1983 - IVa ZR 71/82, Rn. 8, juris).
  • BGH, 29.11.2018 - III ZB 19/18

    Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes für juristische Personen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 4 U 128/17
    Sie muss die tragenden Erwägungen des Erstgerichts angreifen und darlegen, warum diese aus Sicht des Berufungsklägers nicht zutreffen; die Begründung muss - ihre Richtigkeit unterstellt - geeignet sein, das gesamte Urteil infrage zu stellen (BGH, Beschluss vom 29.11.2018 - III ZB 19/18, juris; Beschluss vom 04.11.2015 - XII ZB 12/14, juris).
  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 414/17

    Familiensache: Anforderungen an die Rechtsmittelbegründung bei mehreren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 4 U 128/17
    Die eingangs der Berufungsbegründung erfolgende Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Begründung unzureichend (zuletzt BGH, Beschluss vom 29.11.2017 - XII ZB 414/17, Rn. 11, juris).
  • BGH, 04.11.2015 - XII ZB 12/14

    Berufungsverfahren: Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 4 U 128/17
    Sie muss die tragenden Erwägungen des Erstgerichts angreifen und darlegen, warum diese aus Sicht des Berufungsklägers nicht zutreffen; die Begründung muss - ihre Richtigkeit unterstellt - geeignet sein, das gesamte Urteil infrage zu stellen (BGH, Beschluss vom 29.11.2018 - III ZB 19/18, juris; Beschluss vom 04.11.2015 - XII ZB 12/14, juris).
  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 197/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 4 U 128/17
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.07.2007 - VII ZR 197/06 - lässt sich entgegen der Ansicht der Beklagten nichts anderes entnehmen.
  • LG Würzburg, 18.02.2020 - 42 S 2362/19

    Unzulässigkeit der Berufung wegen Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

    Auch die - nach Fristablauf - erklärte Reduzierung des ursprünglichen Berufungsantrags vermag der insgesamt unzulässigen Berufung nicht "rückwirkend" dadurch zur - nachträglichen Zulässigkeit - zu verhelfen, dass die fristgerecht eingereichte Berufungsbegründung das nachträglich und nachfristlich herabgesetzte Berufungsbegehren nunmehr ordnungsgemäß begründen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 27.01.2015 - VI ZB 40/14 -, juris, Rn. 15; OLG Brandenburg, Urt. v. 04.09.2019 - 4 U 128/17 -, juris, Rn. 22; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2010 - 4 U 141/10 Lw -, juris, Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht