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   OLG Brandenburg, 06.07.2020 - 15 UF 66/20   

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https://dejure.org/2020,20325
OLG Brandenburg, 06.07.2020 - 15 UF 66/20 (https://dejure.org/2020,20325)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.07.2020 - 15 UF 66/20 (https://dejure.org/2020,20325)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juli 2020 - 15 UF 66/20 (https://dejure.org/2020,20325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unbilligkeit der Teilung inländischer Anrechte eines Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 593
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 21.07.2014 - 5 UF 149/14

    Versorgungsausgleich: Ausgleichssperrre nach § 19 III VersAusglG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2020 - 15 UF 66/20
    Die angefochtene Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist deshalb gem. § 69 Abs. 1 S. 3 FamFG aufzuheben und das Verfahren zum Zwecke der weiteren Ermittlung des Ausgleichswertes beider Anrechte an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. OLG Zweibrücken, NZFam 2016, 1197; OLG Frankfurt, NZFam 2014, 1107).
  • OLG Zweibrücken, 23.12.2015 - 2 UF 163/15

    Versorgungsausgleichsverfahren: Aufklärungspflicht des Familiengerichts für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2020 - 15 UF 66/20
    Die angefochtene Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist deshalb gem. § 69 Abs. 1 S. 3 FamFG aufzuheben und das Verfahren zum Zwecke der weiteren Ermittlung des Ausgleichswertes beider Anrechte an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. OLG Zweibrücken, NZFam 2016, 1197; OLG Frankfurt, NZFam 2014, 1107).
  • OLG Koblenz, 13.01.2017 - 11 UF 635/16
    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2020 - 15 UF 66/20
    Allerdings sind solche Anrechte gem. § 224 Abs. 4 FamFG in den Gründen der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bei der Scheidung zu benennen, selbst wenn dem keine konstitutive Wirkung zukommt und das erkennende Gericht in dem Verfahren über die Ausgleichsansprüche nach der Scheidung hieran nicht gebunden ist (vgl. BT-Drs. 16/10144, 97; OLG Koblenz, AGS 2017, 475).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2023 - 13 UF 145/22
    Das Amtsgericht hat es entgegen seiner diesbezüglichen Verpflichtung (§ 26 FamFG ) unterlassen, vor der Durchführung des Versorgungsausgleichs den Wert der (Ort 01) Anwartschaften des Antragsgegners amtswegig zu ermitteln (vgl. OLG Brandenburg, 3. Senat für Familiensachen, BeckRS 2020, 17101; OLG Zweibrücken BeckRS 2016, 15166; Götsche/Rehbein/Breuers/Breuers Einleitung Rn. 38).
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