Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 07.09.2011 - 13 UF 7/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwiderlegliches Scheitern einer Ehe mit Ablauf des dritten Trennungsjahres ohne vorherige persönliche Anhörung eines Ehegatten im Scheidungstermin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 07.01.2009 - 24 F 147/07
- OLG Brandenburg, 07.09.2011 - 13 UF 7/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 71
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 13/84
Unzumutbare Härte - Scheidungsunwilliger Ehegatte - Wiederherstellung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2011 - 13 UF 7/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, lässt ihre die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft ablehnende Haltung nicht ihre Berechtigung entfallen, sich auf den Härtegrund gemäß § 1568 BGB zu berufen, wohl jedoch die Feststellung einer schweren Härte nur ausnahmsweise zu (BGH NJW 85, 2531). - OLG Hamm, 16.02.1989 - 2 UF 648/86
Scheitern einer Ehe aufgrund einer nicht mehr bestehenden Lebensgemeinschaft der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2011 - 13 UF 7/09
Die Verweigerung der Scheidung muss das einzige Mittel sein, um den Ehegatten vor einer für ihn sonst entstehenden unerträglichen Lage zu bewahren (OLG Hamm FamRZ 89, 1188). - BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 20/85
Bestimmung des nachehelichen Unterhalts - Anforderung an die Begründung einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2011 - 13 UF 7/09
Diese Erklärung ist im Zusammenhang mit dem Vorbringen zur Begründung der Berufung hinreichend bestimmt, um eine Entscheidung in der Sache zu ermöglichen (vgl. BGH FamRZ 85, 631). - OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 18 UF 519/01
Ehescheidung: Abweisung des Scheidungsantrags wegen schwerer Härte auf Grund …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2011 - 13 UF 7/09
Zwar kann nach der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (NJW-RR 2002, 1443, 1444) auch eine bestehende schwere Krankheit des anderen Ehegatten im Zusammenhang mit weiteren Umständen einen Härtefall begründen.
- OLG Brandenburg, 01.11.2012 - 9 UF 127/12
Zulässigkeit der Ehescheidung bei behaupteter Unwirksamkeit einer notariellen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, rechtfertigt die Feststellung einer selbst schweren Härte nur ausnahmsweise die Aufrechterhaltung der Ehe (BGH, NJW 85, 2531; Senat, NJW-RR 2012, 71). - OLG Brandenburg, 05.11.2012 - 9 UF 127/12
Eheaufrechterhaltung wegen besonderer Härte und Scheidungsfolgenvereinbarung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, rechtfertigt die Feststellung einer selbst schweren Härte nur ausnahmsweise die Aufrechterhaltung der Ehe (BGH, NJW 85, 2531; Senat, NJW-RR 2012, 71).