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   OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05   

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https://dejure.org/2005,6603
OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05 (https://dejure.org/2005,6603)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2005 - 9 WF 29/05 (https://dejure.org/2005,6603)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 9 WF 29/05 (https://dejure.org/2005,6603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erwerbsobliegenheiten; Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem minderjährigen Kind; Voraussetzungen für die Gewährung der Prozesskostenhilfe

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2; ; BGB § 1603 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 115
    Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Antragsteller; Begriff der Mutwilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1912
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05
    Mit der positiven Bewilligung kann die Partei lediglich dann rechnen, wenn sie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der PKH in ausreichender Weise dargetan hat (BGH FamRZ 2004, 99).
  • OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03

    Zur Frage der Vollstreckbarkeit von Unterhaltszahlungen bei scheinbarer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05
    Erst recht gilt dies bei einer anwaltlich vertretenen Partei (vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2003 - 9 WF 9/03

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Prozesskostenvorschussanspruch durch die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05
    Über ihre vermögensrechtlichen Bestandteile hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 120).
  • BGH, 30.09.2009 - XII ZB 135/07

    Zurechnung fiktiver Einkünfte bei rechtsmissbräuchlicher Beantragung von

    Weil die Bedürftigkeit i.S. der §§ 114, 115 ZPO - wie im Sozialhilferecht - regelmäßig nur das Fehlen bereiter Mittel voraussetzt, braucht eine erwerbslose Partei mit dem Prozesskostenhilfeantrag grundsätzlich nicht von sich aus darzulegen, welche Erwerbsbemühungen sie im Einzelnen unternommen hat (a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 1912, 1913) .
  • OLG Nürnberg, 14.08.2007 - 7 WF 943/07

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen des Erhalts von

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  • OLG Brandenburg, 09.05.2006 - 9 WF 137/06

    Prozesskostenhilfe: Private Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr als

    Über ihre Vermögensgegenstände hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120).

    Erst recht gilt dies bei einer anwaltlich vertretenen Partei (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120; vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972).

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