Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Erwerbsobliegenheiten; Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem minderjährigen Kind; Voraussetzungen für die Gewährung der Prozesskostenhilfe
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 § 115
Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Antragsteller; Begriff der Mutwilligkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 17.12.2004 - 33 F 312/04
- OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1912
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05
Mit der positiven Bewilligung kann die Partei lediglich dann rechnen, wenn sie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der PKH in ausreichender Weise dargetan hat (BGH FamRZ 2004, 99). - OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03
Zur Frage der Vollstreckbarkeit von Unterhaltszahlungen bei scheinbarer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05
Erst recht gilt dies bei einer anwaltlich vertretenen Partei (vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972). - OLG Brandenburg, 20.01.2003 - 9 WF 9/03
Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Prozesskostenvorschussanspruch durch die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05
Über ihre vermögensrechtlichen Bestandteile hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 120).
- BGH, 30.09.2009 - XII ZB 135/07
Zurechnung fiktiver Einkünfte bei rechtsmissbräuchlicher Beantragung von …
Weil die Bedürftigkeit i.S. der §§ 114, 115 ZPO - wie im Sozialhilferecht - regelmäßig nur das Fehlen bereiter Mittel voraussetzt, braucht eine erwerbslose Partei mit dem Prozesskostenhilfeantrag grundsätzlich nicht von sich aus darzulegen, welche Erwerbsbemühungen sie im Einzelnen unternommen hat (a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 1912, 1913) . - OLG Nürnberg, 14.08.2007 - 7 WF 943/07
Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen des Erhalts von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 09.05.2006 - 9 WF 137/06
Prozesskostenhilfe: Private Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr als …
Über ihre Vermögensgegenstände hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120).Erst recht gilt dies bei einer anwaltlich vertretenen Partei (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120; vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972).
- OLG Brandenburg, 30.05.2006 - 9 WF 159/06
Prozesskostenhilfe: Vermögenslosigkeit - Pflicht zur Belegvorlage - Mutwilligkeit …
Über ihre Vermögensgegenstände hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120).Erst recht gilt dies bei einer anwaltlich vertretenen Partei (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120; vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972).
- OLG Brandenburg, 04.06.2008 - 9 WF 139/08 Der Antragsteller trägt die vollständige Darlegungslast für seine Bedürftigkeit; begründete Zweifel gehen zu seinen Lasten (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1912).
Erst recht gilt dies bei anwaltlicher Vertretung (Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 1396, 1397; 1399, 1400; NJW-RR 2005, 871, 872 [OLG Brandenburg 16.02.2005 - 9 WF 38/05]; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120; vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972).
- OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 9 WF 411/06
Prozesskostenhilfe; Kindesunterhalt: Darlegungslast hinsichtlich eigener …
Über Einkommen und Vermögen hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne besondere Aufforderung zu erklären, da für die Prozesskostenhilfe beantragende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. nur: FamRZ 2004, 120; 2005, 1912; NJW-RR 2005, 871/872; FamRZ 2006, 1399). - OLG Brandenburg, 25.02.2008 - 9 WF 39/08
Prozesskostenhilfe in Familiensachen: Bewilligung für eine Stufenklage; …
Dies legt das Bestehen eines Prozesskostenvorschussanspruches gegen den Antragsgegner derart nahe, dass die Antragsstellerin gehalten ist, hierzu weiter auszuführen (vgl. auch Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120). - OLG Brandenburg, 28.02.2011 - 9 WF 47/11
Berücksichtigung fiktiv erzielbarer Einkünfte im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe
Dies gilt für Arbeits-(Erwerbs)einkünfte (BVerfG, NJW-RR 2005, 1725, 1726 ; BGH, FamRZ 2009, 1994; OLG Köln, FamRZ 2007, 1338, 1339; OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1912, 1913 ; AG Brühl, AGS 2006, 510; Haferanke, FPR 2009, 386, 389; Rust, FamRB 2005, 27, 30 Fn. 9; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 892 ; ähnlich für Rechtsmissbrauch: OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1120 und FamRZ 2004, 664 ) jeder Art. - OLG Brandenburg, 01.09.2009 - 9 WF 257/09
Darlegung der Bedürftigkeit durch Harz-IV-Empfänger; Verwertung einer …
Dabei ist zu beachten, dass die Antragstellerin die vollständige Darlegungslast für ihre Bedürftigkeit trägt (allgemein dazu BGH, FamRZ 2007, 460, 461; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2005, 1912, 1913). - OLG Brandenburg, 31.08.2009 - 15 WF 245/08
Prozesskostenhilfe: Zurechnung eines fiktiven Einkommens im Rahmen der …
Nach anderer - strengerer - Ansicht, die sich das Amtsgericht im Ergebnis zu eigen gemacht hat, sollen fiktive Einkünfte in erzielbarer Höhe bereits dann angesetzt werden können, wenn die um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei ohne weiteres auf eine nach der Arbeitsmarktlage mögliche Erwerbstätigkeit verwiesen werden kann, sie jedoch keine Bemühungen um die Aufnahme einer solchen Tätigkeit dargelegt hat (OLG Köln, MDR 1998, 1434; FamRZ 2007, 1338; wohl auch Brandenb. OLG - 1. FamS -, FamRZ 2005, 1912; offen gelassen in BVerfG, NJW-RR 2003, 1725). - OLG Nürnberg, 14.01.2015 - 11 WF 1716/14
Rechtsbeschwerde, Glaubhaftmachung, OLG Brandenburg, Sofortige Beschwerde, …
- OLG Koblenz, 21.09.2016 - 13 WF 908/16
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Aufhebung einer …
- OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 WF 108/08
- AG Bad Dürkheim, 10.01.2006 - 1 F 197/05
Prozesskostenhilfe in Familiensachen: Versagung wegen Mutwilligkeit der …