Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 09.02.2021 - 7 W 100/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,3076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 348 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ; ZPO § 568 ; GVG § 75
Voraussetzungen der Entscheidung eines nicht zum originären Einzelrichter berufenen Richters auf Probe als Einzelrichter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Entscheidung eines nicht zum originären Einzelrichter berufenen Richters auf Probe als Einzelrichter; Besetzung des Beschwerdegerichts bei einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des nicht wirksam berufenen Einzelrichters
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 05.10.2020 - 13 O 96/20
- OLG Brandenburg, 09.02.2021 - 7 W 100/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 448
- MDR 2021, 640
- FamRZ 2021, 1140
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07
Entscheidungszuständigkeit des Einzelrichters für die Beschwerde gegen die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2021 - 7 W 100/20
Eine Berufung zur Entscheidung allein durch Ablauf des ersten Zivilrichterjahres unterliefe die Entscheidungsbefugnis und Entscheidungsverantwortung der vollbesetzten Kammer: Sie hätte dem Richter auf Probe die Sache schon während dessen ersten Zivilrichterjahres übertragen müssen, wenn die Übertragungsvoraussetzungen erfüllt gewesen wären, hat davon aber abgesehen (vgl. KG, Beschl. v. 4. März 2008 - 2 W 226/07 -, BeckRS 2008, 6998, Rdnr. 24).