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   OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 13 Wx 21/10   

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https://dejure.org/2011,14973
OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 13 Wx 21/10 (https://dejure.org/2011,14973)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.01.2011 - 13 Wx 21/10 (https://dejure.org/2011,14973)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2011 - 13 Wx 21/10 (https://dejure.org/2011,14973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung der Beratungshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerHG § 6 Abs. 2; RPflG § 11 Abs. 2 S. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Beratungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07

    Versagung von Beratungshilfe bei anderweitiger Beratungsmöglichkeit verletzt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 13 Wx 21/10
    Hinsichtlich der hier zu entscheidenden Rechtsfrage besteht bereits eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung, die durch das Bundesverfassungsgericht in verfassungsrechtlicher Hinsicht überprüft und bestätigt worden ist (vgl. BVerfG NJW-RR 2007, 1369).
  • OLG Celle, 08.06.2010 - 2 W 149/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 13 Wx 21/10
    Eine Vorlage der Erinnerung an das Rechtsmittelgericht ist ebenso wenig wie eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts möglich (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - OLG Stuttgart, JurBüro 1984, 124).
  • LG Potsdam, 12.01.2009 - 13 T 74/08

    Beratungshilfe: Rechtsmittel gegen die Zurückweisung des Bewilligungsantrags;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 13 Wx 21/10
    Der in Rechtsprechung und Literatur vereinzelt vertretenen Auffassung, dass seit der Änderung des Rechtspflegergesetzes durch das Gesetz vom 6. August 1998 nach allgemeinen Regeln die Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtspflegers gegeben sei (so etwa Landgericht Potsdam, Beschluss vom 12. Oktober 2009 -13 T 74/08 -, veröffentlicht in FamRZ 2009, 902), schließt sich der Senat nicht an (vgl. dazu bereits die Entscheidung des erkennenden Senats vom 10.11.2010, 13 Wx 3/10).
  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 15 W 105/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Amtsrichters im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 13 Wx 21/10
    5 Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass § 6 Abs. 2 BerHG nach dem Wortlaut und dem Willen des historischen Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 8/3695, Seite 9) die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters über eine - ablehnende - Entscheidung des Rechtspflegers in Beratungshilfesachen ausschließt (s. dazu nur OLG Hamm JurBüro 1984, 1746; OLG Stuttgart, RPfleger 2009, 462; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1364).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 13 Wx 3/10

    Zulässigkeit der Beschwerde in Beratungshilfesachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 13 Wx 21/10
    Der in Rechtsprechung und Literatur vereinzelt vertretenen Auffassung, dass seit der Änderung des Rechtspflegergesetzes durch das Gesetz vom 6. August 1998 nach allgemeinen Regeln die Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtspflegers gegeben sei (so etwa Landgericht Potsdam, Beschluss vom 12. Oktober 2009 -13 T 74/08 -, veröffentlicht in FamRZ 2009, 902), schließt sich der Senat nicht an (vgl. dazu bereits die Entscheidung des erkennenden Senats vom 10.11.2010, 13 Wx 3/10).
  • Drs-Bund, 02.05.1995 - BT-Drs 13/1244
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 13 Wx 21/10
    Soweit sich der Gesetzesbegründung zu § 24 a RPflG (BT-Drs. 13/1244, Seite 8) nicht ausdrücklich entnehmen lässt, der Gesetzgeber habe im Bereich der Beratungshilfe keine Änderung herbeiführen wollen, ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass die Begründung des Entwurfes hinsichtlich des Abhilferechts des Rechtspflegers auf § 11 Abs. 2 S. 2 RPflG in der Neufassung abhebt.
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