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   OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19   

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https://dejure.org/2020,11693
OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19 (https://dejure.org/2020,11693)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2020 - 7 W 46/19 (https://dejure.org/2020,11693)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 7 W 46/19 (https://dejure.org/2020,11693)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung eines ausländischen Zahlungstitels

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZB 39/13

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zivilurteils: Hinderung wegen Verstößen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19
    Damit das Verbot der Nachprüfung der ausländischen Entscheidung auf ihre Gesetzmäßigkeit gewahrt bleibt, muss es sich bei diesem Verstoß um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaates als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2015 - IX ZB 39/13, ZIP 2015, 2142 Rn. 11 mwN; Urteil vom 10.09.2015 - IX ZR 304/13, WM 2015, 2248 Rn. 10 mwN zu Art. 26 EuInsVO).

    Sie ist unter anderem verletzt, wenn eine Entscheidung unter Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren zustande gekommen ist (BGH, Beschluss vom 10.09.2015, aaO Rn. 13 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZB 121/07, WM 2010, 1522 Rn. 5 f).

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 304/13

    Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19
    Damit das Verbot der Nachprüfung der ausländischen Entscheidung auf ihre Gesetzmäßigkeit gewahrt bleibt, muss es sich bei diesem Verstoß um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaates als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2015 - IX ZB 39/13, ZIP 2015, 2142 Rn. 11 mwN; Urteil vom 10.09.2015 - IX ZR 304/13, WM 2015, 2248 Rn. 10 mwN zu Art. 26 EuInsVO).
  • BVerfG, 02.03.2014 - 2 BvR 53/13

    Wiederaufnahme eines Bußgeldverfahrens wegen Nichtentrichtung von Beiträgen zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19
    Der Zugang zu dem in den Verfahrensordnungen ausgestalteten Rechtsschutz gebietet es, dass bei einer fehlenden, in der Verfahrensordnung aber vorgesehenen Rechtsmittelbelehrung die Möglichkeit bestehen muss, dem Rechtsmittelführer Wiedereinsetzung wegen einer von ihm nicht verschuldeten Fristversäumnis zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.03.2014 - 2 BvR 53/13, juris Rn. 7).
  • BGH, 29.06.2000 - IX ZB 23/97

    Anerkennung eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19
    Die Beachtung der Grundrechte gehört zum Inhalt der deutschen öffentlichen Ordnung (BGH, Urteil vom 29.06.2000 - IX ZB 23/97, BGHZ 144, 390, 392 f).
  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19
    Entsprechend ist zu verfahren, wenn eine Entscheidung mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist, diese für den Adressaten aber nicht verständlich ist und es ihm innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht gelingen kann, für eine Übersetzung Sorge zu tragen, um Rechtsmittel einzulegen (BVerfG, Beschluss vom 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91, 2 BvR 254/92, BVerfGE 86, 280; BVerfG, Beschluss vom 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94, NVwZ-RR 1996, 120).
  • BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Steuerstrafverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19
    Entsprechend ist zu verfahren, wenn eine Entscheidung mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist, diese für den Adressaten aber nicht verständlich ist und es ihm innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht gelingen kann, für eine Übersetzung Sorge zu tragen, um Rechtsmittel einzulegen (BVerfG, Beschluss vom 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91, 2 BvR 254/92, BVerfGE 86, 280; BVerfG, Beschluss vom 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94, NVwZ-RR 1996, 120).
  • BGH, 30.11.2011 - III ZB 19/11

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Konkretisierung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19
    Das Urteil ist vielmehr auszulegen und zu ergänzen, wenn sich die Kriterien hierfür nach den ausländischen Vorschriften oder ähnlichen im Inland gleichermaßen zugänglichen und sicher feststellbaren Umständen ableiten lassen (BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - IX ZB 44/12, NJW 2014, 702; Beschluss vom 30.11.2011 - III ZB 19/11, MDR 2012, 186).
  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07

    Vollstreckbarerklärung einer schweizerischen Entscheidung: Verstoß gegen den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19
    Sie ist unter anderem verletzt, wenn eine Entscheidung unter Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren zustande gekommen ist (BGH, Beschluss vom 10.09.2015, aaO Rn. 13 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZB 121/07, WM 2010, 1522 Rn. 5 f).
  • BGH, 21.11.2013 - IX ZB 44/12

    Vollstreckbarerklärung eines französischen Kassationsurteils hinsichtlich durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19
    Das Urteil ist vielmehr auszulegen und zu ergänzen, wenn sich die Kriterien hierfür nach den ausländischen Vorschriften oder ähnlichen im Inland gleichermaßen zugänglichen und sicher feststellbaren Umständen ableiten lassen (BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - IX ZB 44/12, NJW 2014, 702; Beschluss vom 30.11.2011 - III ZB 19/11, MDR 2012, 186).
  • EuGH, 04.10.1991 - C-183/90

    Van Dalfsen u.a. / Van Loon u.a.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19
    Die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung über das Kassationsverfahren ist im Interesse der Förderung des hier geführten Verfahrens nicht geboten, Art. 46 Abs. 1 EuGVVO a.F. Der Antragsgegner trägt keine Gründe für den möglichen Erfolg seiner Beschwerde vor, die er nicht bereits im Ausgangsverfahren geltend gemacht hat oder hätte geltend machen können (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 04.10.1991 - Rs C-183/90, Slg. 1991, I S. 4743).
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