Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.05.2020 - 9 UF 240/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13679
OLG Brandenburg, 14.05.2020 - 9 UF 240/19 (https://dejure.org/2020,13679)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.05.2020 - 9 UF 240/19 (https://dejure.org/2020,13679)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 9 UF 240/19 (https://dejure.org/2020,13679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,13679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.02.2015 - XII ZR 80/13

    Störung der Geschäftsgrundlage für einen Ehevertrag mit Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2020 - 9 UF 240/19
    Liegen ehebedingte Nachteile vor, steht dieser Umstand einer Begrenzung oder Befristung von Unterhaltsansprüchen grundsätzlich entgegen (BGH FamRZ 2015, 824; OLG Hamm, FamRZ 2017, 1306).

    Liegen danach im Streitfall ehebedingte Nachteile auf Seiten der Antragstellerin vor, scheidet nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Befristung des Unterhaltsanspruchs regelmäßig aus (vgl. BGH FamRZ 2015, 824 - Rdnr. 24 bei juris; FamRZ 2012, 525 - Rdnr. 50 bei juris; FamRZ 2010, 538 - Rdnr. 36 bei juris).

  • BGH, 11.07.2012 - XII ZR 72/10

    Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Angemessene Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2020 - 9 UF 240/19
    Die Darlegung muss dabei so konkret sein, dass die Entwicklungsmöglichkeiten und persönlichen Fähigkeiten vom Gericht auf Plausibilität überprüft werden können und der Widerlegung durch den Pflichtigen zugänglich sind (BGH, FamRZ 2012, 93; BGH, FamRZ 2012, 1483; OLG Hamm, a.a.O.).
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19

    Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus bei Berechnung des nachehelichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2020 - 9 UF 240/19
    Daher kann der unterhaltspflichtige Ehegatte auch nicht einwenden, dass er den Unterhaltsberechtigten während der Ehe zur Berufstätigkeit angehalten habe (BGH FamRZ 2020, 171 - Rdnr. 46 ff. bei juris; FamRZ 2014, 1007 - Rdnr. 19 ff. bei juris - jeweils mit weiteren Nachweisen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung).
  • BGH, 24.03.2010 - XII ZR 175/08

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2020 - 9 UF 240/19
    Die Möglichkeit der Herabsetzung und Befristung des Ehegattenunterhalts nach § 1578b BGB ist als rechtsvernichtende bzw. rechtsbeschränkende Einwendung bei entsprechendem Vortrag des Pflichtigen von Amts wegen zu berücksichtigen; die dem Pflichtigen obliegende Beweislast wird im Falle eines zu erbringenden Negativbeweises (Fehlen ehebedingter Nachteile) dadurch erleichtert, dass der Berechtigte substantiiert zu Umständen vorzutragen hat, die in seiner Sphäre liegen (BGH FamRZ 2014, 1276; FamRZ 2012, 93; FamRZ 2010, 875; OLG Hamm FamRZ 2019, 110).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZR 139/09

    Nachehelicher Unterhalt: Störung der Geschäftsgrundlage wegen der Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2020 - 9 UF 240/19
    Liegen danach im Streitfall ehebedingte Nachteile auf Seiten der Antragstellerin vor, scheidet nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Befristung des Unterhaltsanspruchs regelmäßig aus (vgl. BGH FamRZ 2015, 824 - Rdnr. 24 bei juris; FamRZ 2012, 525 - Rdnr. 50 bei juris; FamRZ 2010, 538 - Rdnr. 36 bei juris).
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 301/12

    Nachehelicher Unterhalt: Kürzung der Altersbezüge des Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2020 - 9 UF 240/19
    Die Möglichkeit der Herabsetzung und Befristung des Ehegattenunterhalts nach § 1578b BGB ist als rechtsvernichtende bzw. rechtsbeschränkende Einwendung bei entsprechendem Vortrag des Pflichtigen von Amts wegen zu berücksichtigen; die dem Pflichtigen obliegende Beweislast wird im Falle eines zu erbringenden Negativbeweises (Fehlen ehebedingter Nachteile) dadurch erleichtert, dass der Berechtigte substantiiert zu Umständen vorzutragen hat, die in seiner Sphäre liegen (BGH FamRZ 2014, 1276; FamRZ 2012, 93; FamRZ 2010, 875; OLG Hamm FamRZ 2019, 110).
  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 100/08

    Nachehelicher Unterhalt: Maßgeblichkeit der Feststellungen im Vorprozess zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2020 - 9 UF 240/19
    Liegen danach im Streitfall ehebedingte Nachteile auf Seiten der Antragstellerin vor, scheidet nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Befristung des Unterhaltsanspruchs regelmäßig aus (vgl. BGH FamRZ 2015, 824 - Rdnr. 24 bei juris; FamRZ 2012, 525 - Rdnr. 50 bei juris; FamRZ 2010, 538 - Rdnr. 36 bei juris).
  • BGH, 26.03.2014 - XII ZB 214/13

    Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Ehebedingter Nachteil durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2020 - 9 UF 240/19
    Daher kann der unterhaltspflichtige Ehegatte auch nicht einwenden, dass er den Unterhaltsberechtigten während der Ehe zur Berufstätigkeit angehalten habe (BGH FamRZ 2020, 171 - Rdnr. 46 ff. bei juris; FamRZ 2014, 1007 - Rdnr. 19 ff. bei juris - jeweils mit weiteren Nachweisen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung).
  • OLG Brandenburg, 07.08.2014 - 9 UF 159/13

    Nachehelichenunterhalt: Anrechnung eines fiktiven Einkommens bei einem Anspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2020 - 9 UF 240/19
    Damit scheidet eine Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf aus, weil dies schon begrifflich nur in Betracht kommen kann, wenn der angemessene Lebensbedarf niedriger als der eheliche Bedarf nach § 1578 Abs. 1 BGB ist (vgl. dazu auch erkennender Senat, Beschluss vom 7. August 2014, Az. 9 UF 159/13 - Rdnr. 57 ff bei juris).
  • OLG Hamm, 07.09.2018 - 7 UF 9/18

    Nachehelicher Unterhalt nach zwanzig Ehejahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2020 - 9 UF 240/19
    Die Möglichkeit der Herabsetzung und Befristung des Ehegattenunterhalts nach § 1578b BGB ist als rechtsvernichtende bzw. rechtsbeschränkende Einwendung bei entsprechendem Vortrag des Pflichtigen von Amts wegen zu berücksichtigen; die dem Pflichtigen obliegende Beweislast wird im Falle eines zu erbringenden Negativbeweises (Fehlen ehebedingter Nachteile) dadurch erleichtert, dass der Berechtigte substantiiert zu Umständen vorzutragen hat, die in seiner Sphäre liegen (BGH FamRZ 2014, 1276; FamRZ 2012, 93; FamRZ 2010, 875; OLG Hamm FamRZ 2019, 110).
  • OLG Hamm, 13.03.2017 - 13 UF 190/16

    Umfang des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht