Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.03.2016 - 10 UF 87/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,9815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung über die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens nach Aufhebung und Zurückverweisung; Voraussetzungen des Getrenntlebens innerhalb der Ehewohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 146; BGB § 1567
Entscheidung über die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens nach Aufhebung und Zurückverweisung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anforderung an Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderung an Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung
Verfahrensgang
- AG Strausberg, 29.05.2015 - 2.2 F 55/15
- OLG Brandenburg, 15.03.2016 - 10 UF 87/15
Papierfundstellen
- NJ 2016, 294
- FamRZ 2016, 1869
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 26.08.2010 - 7 UF 70/10
Begriff der mündlichen Verhandlung i.S. von § 137 Abs. 2 FamFG
Auszug aus OLG Brandenburg, 15.03.2016 - 10 UF 87/15
Allerdings erfolgt die Entscheidung über die Kosten des Rechtmittelverfahrens nach Aufhebung und Zurückverweisung regelmäßig durch das Gericht, an dass die Sache zurückverwiesen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.8.2010 - II-7 UF 70/10, BeckRS 2010, 23180; OLG Köln, NJW-RR 1987, 1152;… Hahne/Munzig/Gutjahr, BeckOK FamFG, Edition 18, § 69 Rn. 18).
- OLG Frankfurt, 28.03.2024 - 1 UF 160/23
Getrenntleben der Eheleute trotz gemeinsamer Wohnung
Einer "vollkommenen Trennung" bedarf es insoweit nicht, vielmehr genügt ein der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung, was zum einen danach verlangt, dass die Eheleute getrennt wohnen und schlafen, mithin das Getrenntleben auch nach außen erkennbar wird (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2016, 1869). - OLG Karlsruhe, 21.09.2023 - 5 UF 56/23
Beschwerdeverfahren und verfrühter Scheidungsantrag
Eine Ausnahme gilt indes dann, wenn das Beschwerdegericht bereits abschließend über die Kosten entscheiden kann, vor allem, wenn sie dem Beschwerdeführer nach dem Rechtsgedanken von § 97 Abs. 2 ZPO deshalb aufzuerlegen sind, weil das Trennungsjahr aufgrund bloßen Zeitablaufs erst in der Beschwerdeinstanz abgelaufen ist (…BGH vom 04.12.1996 - XII ZR 231/95, juris Rn. 15; OLG Brandenburg vom 15.03.2015 - 10 UF 87/15, juris Rn. 27;… Musielak/Borth/Frank/Borth, a.a.O., § 146 Rn. 5). - OLG Frankfurt, 12.06.2020 - 8 UF 278/19
Versorgungsausgleich als noch zur entscheidung anstehende Folgesache im Sinne von …
- OLG Koblenz, 06.06.2023 - 7 UF 172/23 Die Kostenentscheidung ist hier ebenfalls dem Amtsgericht vorzubehalten, da das Trennungsjahr somit nicht erst im Zuge des Beschwerdeverfahrens abgelaufen war (OLG Brandenburg FamRZ 2016, 1869).