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   OLG Brandenburg, 16.05.2011 - Verg W 2/11   

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https://dejure.org/2011,14226
OLG Brandenburg, 16.05.2011 - Verg W 2/11 (https://dejure.org/2011,14226)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.05.2011 - Verg W 2/11 (https://dejure.org/2011,14226)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2011 - Verg W 2/11 (https://dejure.org/2011,14226)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 120 Abs. 2; GWB § 78
    Kostenentscheidung nach Zurücknahme der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Kostentragung bei Rücknahme der Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 19/06

    Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2011 - Verg W 2/11
    Billigkeitsgesichtspunkte, die eine abweichende Entscheidung rechtfertigen könnten, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7.11.2006, KVR 19/06, NJW-RR 2007, 616, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 20.04.2010 - 1 BvR 1670/09

    Kostenfestsetzung gem § 202 SGG, Anl 1 Nr 1220 GKG 2004, Anl 1 Nr 1640 GKG 2004

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2011 - Verg W 2/11
    Denn in einem Verfahren der sofortigen Beschwerde nach § 142a SGG, um das es sich vorliegend handelt, fallen nach dem maßgeblichen Teil 7 der Anlage 1 zum GKG keine Gebühren an, die streitwertabhängig wären (BVerfG, Beschluss vom 20.4.2010, 1 BvR 1670/09; BSG, Beschluss vom 7.9.2010, B 1 KR 1/10 D, NZBau 2010, 777; jeweils zitiert nach Juris).
  • BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D

    Sozialgerichtliches Verfahren - sofortige Beschwerde in vergaberechtlicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2011 - Verg W 2/11
    Denn in einem Verfahren der sofortigen Beschwerde nach § 142a SGG, um das es sich vorliegend handelt, fallen nach dem maßgeblichen Teil 7 der Anlage 1 zum GKG keine Gebühren an, die streitwertabhängig wären (BVerfG, Beschluss vom 20.4.2010, 1 BvR 1670/09; BSG, Beschluss vom 7.9.2010, B 1 KR 1/10 D, NZBau 2010, 777; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2010 - Verg W 2/10

    Streitwertfestsetzung: Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2011 - Verg W 2/11
    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 50 Abs. 2 GKG, der einer Herabsetzung des Streitwerts in Eilverfahren auf einen Bruchteil der Hauptsache entgegensteht (Senat, Beschluss vom 8.4.2010, Verg W 2/10, JurBüro 2010, 426, zitiert nach Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - L 1 SF 110/10
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.05.2011 - Verg W 2/11
    Soweit der Antragsteller keine Angebote abgegeben hat und auch nicht erklärt hat, auf welche Lose er sich beworben hätte, wenn ihm die Ausschreibungsbedingungen eine verlässliche Kalkulation ermöglicht hätten, schätzt der Senat den Auftragswert für zwei weitere Lose mit jeweils 50.000 EUR (5 % einer geschätzten Bruttoauftragssumme von 1.000.000 EUR pro Los, insoweit in Übereinstimmung mit dem Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 1.10.2010, L 1 SF 110/10 B Verg).
  • OLG Celle, 12.10.2021 - 13 Verg 7/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Ausschluss eines

    Derselbe Wert ist nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Vorschrift auch für das Verfahren nach § 176 GWB anzusetzen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. April 2010 - Verg W 2/10, juris Rn. 17 f., auch mit Nw. zur Gegenauffassung; Beschluss vom 16. Mai 2011 - Verg W 2/11, juris Rn. 18).
  • OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11

    Zulässiges Ziel eines Vergabenachprüfungsantrags; Abwendung der weiteren

    Den Auftragswert eines jeden Gebietsloses schätzt der Senat in Übereinstimmung mit dem Landesozialgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss v. 01.10.2010, L 1 SF 110/10) auf jeweils 1 Mio. EUR (vgl. Senat, Beschluss vom 16.05.2011, Verg W 2/11, zitiert nach juris.de).
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