Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.03.2017 - 13 UF 181/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13506
OLG Brandenburg, 17.03.2017 - 13 UF 181/14 (https://dejure.org/2017,13506)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2017 - 13 UF 181/14 (https://dejure.org/2017,13506)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2017 - 13 UF 181/14 (https://dejure.org/2017,13506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,13506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Entschädigung wegen der Nutzung des im gemeinsamen Hausanwesen verbliebenen Ehegatten während der Trennungszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 1361b Abs. 3 S. 2; ZPO § 253 ; FamFG § 23
    Voraussetzungen des Anspruchs auf Entschädigung wegen der Nutzung des im gemeinsamen Hausanwesen verbliebenen Ehegatten während der Trennungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2017 - 13 UF 181/14
    Der uneingeschränkte Schutz der ehelichen Lebensverhältnisse, aus dem sich dieser Ansatz rechtfertigt, kann mit Ablauf des Trennungsjahres entfallen, wenn sich die Trennung bis dahin verfestigt hat und die Scheidung nur noch eine Frage der Zeit ist (vgl. BGH NJW 2008, 1946 für den Fall der Erwerbsobliegenheit bei Trennung).

    Der uneingeschränkte Schutz der ehelichen Lebensverhältnisse, aus dem sich dieser Ansatz rechtfertigt, kann mit Ablauf des Trennungsjahres entfallen, wenn sich die Trennung bis dahin verfestigt hat und die Scheidung nur noch eine Frage der Zeit ist (vgl. BGH NJW 2008, 1946 für den Fall der Erwerbsobliegenheit bei Trennung).

  • OLG Brandenburg, 08.08.2019 - 13 WF 164/19

    Einstweilige Anordnung im Unterhaltsverfahren: Keine Geltendmachung von

    Prozesserklärungen - das Gleiche gilt für Anträge in Antragsverfahren nach dem FamFG - eines Beteiligten, zielen, soweit sie auslegungsfähig sind, im Zweifel auf das, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. Musielak/Foerste, ZPO, 16. Aufl., § 253, Rn. 29 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 17. März 2017 - 13 UF 181/14 -, juris, Rn. 11).

    Zudem zielen Prozesserklärungen - das Gleiche gilt für Anträge in Antragsverfahren nach dem FamFG - eines Beteiligten, soweit sie auslegungsfähig sind, im Zweifel auf das, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. Musielak/Foerste, ZPO, 16. Aufl., § 253, Rn. 29 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 17. März 2017 - 13 UF 181/14 -, juris, Rn. 11).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht