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   OLG Brandenburg, 18.09.1996 - 3 U 99/96   

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https://dejure.org/1996,4038
OLG Brandenburg, 18.09.1996 - 3 U 99/96 (https://dejure.org/1996,4038)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.1996 - 3 U 99/96 (https://dejure.org/1996,4038)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 1996 - 3 U 99/96 (https://dejure.org/1996,4038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Mietpreiszahlung bei nicht konkretisiertem Vertragsgegenstand; Konkludente Vertragsvereinbahrung über geforderte Preise; Maßgeblichkeit ortsüblicher Vergleichswerte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 164 670 675
    Vertretungsmacht des Hausverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 114/92

    Zur Annahme, daß ein Hausverwalter im Zweifel für den Grundstückseigentümer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.1996 - 3 U 99/96
    Dieser Auffassung steht auch nicht das Urteil des OLG Düsseldorf - 22 U 114/92 - vom 6. November 1992 (NJW-RR 1993, 885 f.) entgegen.
  • OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 250/93

    Bevollmächtigung durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.1996 - 3 U 99/96
    Aus dein allgemeinen Gedanken des Vertrauensschutzes folgt, dass derjenige, der einem anderen Aufgaben überträgt, deren ordnungsgemäße Erfüllung eine bestimmte Vollmacht voraussetzt, diesen als bevollmächtigt gelten lassen muss, auch wenn er tatsächlich keine oder nur eine geringere Vollmacht hatte, vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 1989, 493 ff., 495; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1501 ; Palandt/Heinrichs, BGB , 55. Aufl., § 167 BGB Rdn. 1; § 173 BGB Rdn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1989 - 6 U 97/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.1996 - 3 U 99/96
    Aus dein allgemeinen Gedanken des Vertrauensschutzes folgt, dass derjenige, der einem anderen Aufgaben überträgt, deren ordnungsgemäße Erfüllung eine bestimmte Vollmacht voraussetzt, diesen als bevollmächtigt gelten lassen muss, auch wenn er tatsächlich keine oder nur eine geringere Vollmacht hatte, vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 1989, 493 ff., 495; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1501 ; Palandt/Heinrichs, BGB , 55. Aufl., § 167 BGB Rdn. 1; § 173 BGB Rdn. 21).
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