Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 12 U 80/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Unwirksamkeit eines zwanzigjährigen Fernwärmelieferungsvertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVBFernwärmeV § 30; BGB § 315
Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung von Wärmelieferungsverträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 09.04.2010 - 11 O 260/09
- OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 12 U 80/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08
BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 12 U 80/10
Mit Schriftsatz vom 20.09.2010 hat die Beklagte unter Berufung auf die beiden Entscheidungen BGH NJW 2010, 2789 ergänzend ausgeführt, die vertragliche Preisanpassungsklausel sei auch deshalb unwirksam, da wegen der Nichtberücksichtigung von möglichen Kosteneinflüssen außer Lohn-, Strom- und Gaskosten die Klägerin die Möglichkeit habe, den Preis zu steigern, auch wenn ihre tatsächlichen Kosten gleich blieben oder sänken.ee) Soweit die Beklagte die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel unter Berufung auf die in NJW 2010, 2789 veröffentlichten Entscheidungen des BGH hinsichtlich des Arbeitspreises für die Lieferung von Gas beanstandet, liegt jedenfalls wiederum kein offensichtlicher Fehler vor.
- BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 8/89
Fälligkeit des Entgelts für die Lieferung von Fernwärme bei fehlender …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 12 U 80/10
Offensichtliche, zur Zahlungsverweigerung berechtigende Fehler i.S.d. § 30 AVBFernwärmeV können nur solche Fehler sein, die zu einer Zuvielforderung des Fernwärmeunternehmens führen (BGH WM 1990, 608 ; OLG Hamm WuM 1991, 431; Hempel/Franke, § 30 AVBFernwärmeV Rn 7).Der fehlerhafte Ansatz der Verbrauchseinheiten bzw. deren willkürliche Aufteilung auf den zwischen zwei Ablesungen liegenden Zeitraum berührt die Fälligkeit der Gesamtrechnung nicht, wenn die Abrechnung sich an der Parteivereinbarung und den einschlägigen gesetzlichen Regelungen orientiert, den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht und gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar ist, so dass der Abnehmer in der Lage ist, den Zahlungsanspruch nachzuprüfen (BGH WM 1990, 608 ;… Hempel/Franke, § 30 AVBFernwärmeV Rn. 5).
- BGH, 04.12.1967 - VIII ZR 178/65
Kündigung des Gasversorgungsvertrags und Wasserversorgungsvertrags - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 12 U 80/10
Unabhängig von der Frage, ob der Kündigung die vertraglich vorgesehene zwanzigjährige Laufzeit des Vertrages bis zum 31.12.2015 entgegensteht, ist die Kündigung wegen widersprüchlichen Verhaltens unwirksam, da die Beklagte in der Folgezeit weiter Fernwärme von der Klägerin bezogen hat (vgl. BGH MDR 1968, 406;… Palandt-Ellenberger, BGB , 70. Aufl., vor § 145 Rn. 27) und zudem auch selbst davon ausgegangen ist, weiter vertraglich an die Klägerin gebunden zu sein.
- LG Würzburg, 30.01.2019 - 3 S 1994/17
Abstrakter Rechtssatz, Billigkeitskontrolle, vermögenswirksame Leistungen, …
Die Kammer übersieht hierbei nicht, dass, wie die Klägerseite in wiederholtem Rekurs auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts ... (OLG ...) v. 24.03.2011 - 12 U 80/10) ausgeführt hat, bezüglich derer der Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde verworfen hat (BGH, Beschl. v. 24.04.2012 - VIII ZR 140/11 - zitiert nach juris zu OLG Brandenburg v. 24.03.2011 - 12 U 80/10 -) und deren Rechtsgrundsätze in einer nachfolgenden Entscheidung des gleichen Obergerichts fortgeschrieben worden sind (…vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 04.09.2014 - 12 U 53/13 -, juris, Rn. 59 ff.), gerade die Frage der Tauglichkeit der Heranziehung des Heizölpreises bei mangelnder Verwendung dieses Primärenergieträgers zur Abbildung der Verhältnisse auf dem Wärmemarkt im Marktelement den hier ausgeführten Annahmen entgegen stehen.