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   OLG Brandenburg, 24.11.2010 - 4 U 120/10   

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https://dejure.org/2010,16906
OLG Brandenburg, 24.11.2010 - 4 U 120/10 (https://dejure.org/2010,16906)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.11.2010 - 4 U 120/10 (https://dejure.org/2010,16906)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. November 2010 - 4 U 120/10 (https://dejure.org/2010,16906)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434
    Sachmängel eines Hausgrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine arglistige Täuschung, kein Sachmangel durch Aufschüttungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stellen Aufschüttungen von Ziegel-, Schlacke- und Betonresten einen Sachmangel dar? (IMR 2011, 74)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2010 - 4 U 120/10
    bbb) Gerade bei einem Grundstück kann die uneingeschränkte Eignung zur gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung - ebenso wie bei einem Wohnhaus - allerdings auch fehlen, wenn es um übliche Umgestaltungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen geht, mit denen nach den Anschauungen des Rechtsverkehrs bezogen auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu rechnen ist (vgl. nur: BGH Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 30/08 - Rn. 9).

    Gerade deshalb unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von der der Entscheidung des BGH (Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 30/08) zugrundeliegenden Fallkonstellation, in der es darum ging, dass mit Bohrungen an der asbestbelasteten Hausfassade eines älteren Wohnhauses auch ohne Sicherheitsvorkehrungen stets zu rechnen war.

    Zwar sind - insoweit schließt sich der Senat der überzeugenden Begründung des BGH (Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 30/08 - Rn. 11 ff.) an - Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss zumindest bei einer vorsätzlichen Verletzung einer Aufklärungspflicht durch die Verkäufer nicht durch die Regelungen der §§ 434 ff. BGB ausgeschlossen.

  • BGH, 12.07.1991 - V ZR 121/90

    Umfang des Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen der Nutzung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2010 - 4 U 120/10
    Die Eignung des Grundstücks für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung ist - anders als bei der früheren Nutzung eines Grundstücks als wilde Müllkippe (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 12.07.1991 - V ZR 121/90) - nicht schon durch das Vorhandensein der Aufschüttungen im vorderen Teil des Grundstücks mit durch Ziegel-, Schlacke- und Betonreste verunreinigtem Boden als solches - und unabhängig von den aus den konkreten Gegebenheiten des Grundstücks abzuleitenden Verwendungszwecken - gemindert.
  • OLG München, 21.04.1994 - 32 U 2088/94

    Altlasten und Fehler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2010 - 4 U 120/10
    43 Der Begriff "ökologische Altlasten" ist mit dem Landgericht dahin zu verstehen, dass damit nur Bodenverunreinigungen mit umweltgefährdenden oder gesundheitsschädlichen Stoffen gemeint sind (so sogar allgemein für den Begriff "Altlasten": OLG München Urteil vom 21.04.1994 - 32 U 2088/94 - Rn. 3).
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