Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 24.11.2010 - 4 U 120/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sachmängel eines Hausgrundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 434
Sachmängel eines Hausgrundstücks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine arglistige Täuschung, kein Sachmangel durch Aufschüttungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Stellen Aufschüttungen von Ziegel-, Schlacke- und Betonresten einen Sachmangel dar? (IMR 2011, 74)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 25.06.2010 - 4 O 283/08
- OLG Brandenburg, 24.11.2010 - 4 U 120/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08
Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2010 - 4 U 120/10
bbb) Gerade bei einem Grundstück kann die uneingeschränkte Eignung zur gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung - ebenso wie bei einem Wohnhaus - allerdings auch fehlen, wenn es um übliche Umgestaltungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen geht, mit denen nach den Anschauungen des Rechtsverkehrs bezogen auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu rechnen ist (vgl. nur: BGH Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 30/08 - Rn. 9).Gerade deshalb unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von der der Entscheidung des BGH (Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 30/08) zugrundeliegenden Fallkonstellation, in der es darum ging, dass mit Bohrungen an der asbestbelasteten Hausfassade eines älteren Wohnhauses auch ohne Sicherheitsvorkehrungen stets zu rechnen war.
Zwar sind - insoweit schließt sich der Senat der überzeugenden Begründung des BGH (Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 30/08 - Rn. 11 ff.) an - Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss zumindest bei einer vorsätzlichen Verletzung einer Aufklärungspflicht durch die Verkäufer nicht durch die Regelungen der §§ 434 ff. BGB ausgeschlossen.
- BGH, 12.07.1991 - V ZR 121/90
Umfang des Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen der Nutzung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2010 - 4 U 120/10
Die Eignung des Grundstücks für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung ist - anders als bei der früheren Nutzung eines Grundstücks als wilde Müllkippe (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 12.07.1991 - V ZR 121/90) - nicht schon durch das Vorhandensein der Aufschüttungen im vorderen Teil des Grundstücks mit durch Ziegel-, Schlacke- und Betonreste verunreinigtem Boden als solches - und unabhängig von den aus den konkreten Gegebenheiten des Grundstücks abzuleitenden Verwendungszwecken - gemindert. - OLG München, 21.04.1994 - 32 U 2088/94
Altlasten und Fehler
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2010 - 4 U 120/10
43 Der Begriff "ökologische Altlasten" ist mit dem Landgericht dahin zu verstehen, dass damit nur Bodenverunreinigungen mit umweltgefährdenden oder gesundheitsschädlichen Stoffen gemeint sind (so sogar allgemein für den Begriff "Altlasten": OLG München Urteil vom 21.04.1994 - 32 U 2088/94 - Rn. 3).