Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- webshoprecht.de
Wettbewerbswidrige Angabe von Filialanschriften bzw. fehlende Angabe des Unternehmenssitzes in einem Werbeprospekt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Wettbewerbswidrigkeit einer Bewerbung von Produkten ohne Angabe der Geschäftsanschrift des Unternehmens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Produkten ohne Angabe der Geschäfts-Anschrift des Unternehmens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Prospektauftritt eines Unternehmens ohne Identität und Geschäftsanschrift ist unlauter
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbeprospekt muss Unternehmensadresse enthalten
- dopatka.eu (Kurzinformation)
Firmen haben in ihren Werbeprospekten die Geschäftsadresse anzugeben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Angabe der Filialanschrift in einem Werbeprospekt nicht ausreichend
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fehlerhafte Geschäftsadresse ist abmahnfähig
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 15.02.2012 - 52 O 15/12
- OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12
Papierfundstellen
- MDR 2013, 50
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG München, 31.03.2011 - 6 U 3517/10
Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch Unterlassen von Unternehmensangaben in der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12
12 Ein abschlussfähiges Angebot in diesem Sinne ist auch in einem Werbeprospekt zu sehen, der - wie hier - die "essentialia negotii" in Gestalt des beworbenen Produkts und des Verkaufspreises bezeichnet (OLG München, Urteil vom 31.3.2011, 6 U 3517/10, WRP 2011, 1213, zitiert nach Juris; Senat, Beschluss vom 19.3.2012, 6 U 79/11, Magazindienst 2012, 591, zitiert nach Juris Rn 3 m. w. N.).Die Identifizierung einzelner Filialen ohne einen Hinweis auf das Unternehmen und seinen Firmensitz ist deshalb unzureichend (so auch OLG München, Urteil vom 31.3.2011, 6 U 3517/10, WRP 2011, 1213, zitiert nach Juris).
- OLG Hamburg, 20.10.2011 - 5 W 134/11
Wettbewerbsverstoß: Unternehmensbezogene Informationspflichten
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12
Damit soll nicht nur der Abschluss des angestrebten Kaufes ermöglicht, sondern u. a. auch verhindert werden, dass der Verbraucher im Falle einer Auseinandersetzung die exakte Identität und eine Anschrift seines Vertragspartners erst ermitteln muss, an die gegebenenfalls eine Zustellung von Schriftverkehr erfolgen kann (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 20.10.2011, 5 W 134/11, Magazindienst 2012, 55, zitiert nach Juris Rn 5). - OLG Hamm, 11.08.2011 - 4 W 66/11
Voraussetzungen der Informationspflicht gem. § 5a UWG
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12
Aus dem Gesetz ergibt sich, dass die geforderten Angaben bereits in dem Werbeträger selbst anzugeben sind und dem angesprochenen Verbraucher nicht angesonnen werden kann, die Anschrift anderweitig, etwa aus dem Internet zu recherchieren (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011, 4 W 84/11, GRURPrax 2011, 563; OLG Hamm, Beschluss vom 11.8.2011, 4 W 66/11, Magazindienst 2011, 809, jeweils zitiert nach Juris).
- OLG Hamm, 13.10.2011 - 4 W 84/11
Irreführende Prospektwerbung untersagt
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12
Aus dem Gesetz ergibt sich, dass die geforderten Angaben bereits in dem Werbeträger selbst anzugeben sind und dem angesprochenen Verbraucher nicht angesonnen werden kann, die Anschrift anderweitig, etwa aus dem Internet zu recherchieren (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011, 4 W 84/11, GRURPrax 2011, 563; OLG Hamm, Beschluss vom 11.8.2011, 4 W 66/11, Magazindienst 2011, 809, jeweils zitiert nach Juris). - OLG München, 20.10.2011 - 29 U 2357/11
Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Angabe der vollständigen Firmierung in der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12
Im Falle einer Verletzung der in § 5a Abs. 3 UWG statuierten Informationspflichten ergibt sich die Relevanz der Verletzung ausdrücklich aus dem Gesetz (…Köhler/Bornkamm, UWG 30. Aufl. 2012, § 5a Rn 57; OLG München, Urteil vom 20.10.2011, 29 U 2357/11, WRP 2012, 230, zitiert nach Juris). - OLG Brandenburg, 19.03.2012 - 6 U 79/11
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12
12 Ein abschlussfähiges Angebot in diesem Sinne ist auch in einem Werbeprospekt zu sehen, der - wie hier - die "essentialia negotii" in Gestalt des beworbenen Produkts und des Verkaufspreises bezeichnet (OLG München, Urteil vom 31.3.2011, 6 U 3517/10, WRP 2011, 1213, zitiert nach Juris; Senat, Beschluss vom 19.3.2012, 6 U 79/11, Magazindienst 2012, 591, zitiert nach Juris Rn 3 m. w. N.).
- OLG Saarbrücken, 06.03.2013 - 1 U 41/12
Unlauterer Wettbewerb: Pflicht zur Angabe von Identität und Anschrift des …
Vielmehr ist sie - wovon das Landgericht entgegen der Auffassung der Parteien auch bei Zugrundelegung des richtigen Sachverhalts ausgegangen ist - von Rechts wegen verpflichtet, ihre inländische Geschäftsanschrift i. S. d. § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG anzugeben, da nur so dem Informationsbedürfnis des Verbrauchers hinreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 26.06.2012 - 6 W 72/12).Wie das OLG Brandenburg in seinem Beschluss, mit dem es die Entscheidung des LG Potsdam aufgehoben hat (OLG Brandenburg, Urt. v. 12.04.2012 - 6 W 72/12), zutreffend ausführt, begründet § 21 ZPO nur den Gerichtsstand, in dem gegen die Beklagte geklagt werden kann, regelt jedoch nicht, dass Zustellungen und Ladungen an die Beklagte unter dieser Postanschrift vorgenommen werden können.
- OLG Schleswig, 03.07.2013 - 6 U 28/12
Unlauterer Wettbewerb: Pflicht eines Werbenden zur Angabe von Identität und …
Die Regelung verfolgt weiter den Zweck, den Verbraucher davor zu bewahren, im Falle einer Auseinandersetzung die exakte Identität und eine Anschrift seines Vertragspartners erst ermitteln zu müssen, an die ggfs. eine Zustellung von Schriftverkehr erfolgen kann (OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.06.2012, 6 W 72/12 zit. nach juris Rn. 15). - KG, 28.05.2013 - 5 U 93/12
Anforderungen an die Identitätsangaben gem. § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG
§ 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG soll mithin sicherstellen, dass der Verbraucher klare und unmissverständliche Angaben darüber erhält, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt, sodass er ohne Schwierigkeiten und ohne weiteren Ermittlungsaufwand mit dem anbietenden Unternehmen Kontakt aufnehmen kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2012, 6 W 72/12, OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2012, 20 U 223/11; OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. März 2013, 1 U 41/12;… Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG , 31. Aufl., § 5a , Rn 33).(OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2012, 6 W 72/12; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2012, 20 U 223/11; OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. März 2013, 1 U 41/12).
(vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2012, 6 W 72/12; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2012, 20 U 223/11).
- LG Hamburg, 26.04.2016 - 416 HKO 169/15
Wettbewerbsverstoß einer Bank bei der Bewerbung von Kapitalanlageprodukten: …
Die Angabe einer Filialanschrift genügt nicht, da nur durch die Angabe der inländischen Geschäftsanschrift der von § 5a Abs. 3 UWG verfolgte Zweck, es dem Verbraucher zu ermöglichen, die Identität des Unternehmers unmittelbar festzustellen, hinreichend gewährleistet wird (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.06.2012 - 6 W 72/12; OLG Saarbrücken, WRP 2013, 940; Thüringer OLG, Beschl. v. 16.07.2013 - 2 W 319/13).