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   OLG Brandenburg, 26.08.1999 - 9 UF 7/99   

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OLG Brandenburg, 26.08.1999 - 9 UF 7/99 (https://dejure.org/1999,6017)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.08.1999 - 9 UF 7/99 (https://dejure.org/1999,6017)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. August 1999 - 9 UF 7/99 (https://dejure.org/1999,6017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines selbstständigen Teils eines Streitgegenstands zum Erlass eines Teilurteils; Geltendmachung eines Anspruchs auf Sonderbedarf hinsichtlich eines Unterhaltsanspruchs; Anrechnung eines Wohnvorteils auf einen Unterhaltsanspruch wegen des Erwerbs eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 2 § 1613 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 301
    Zulässigkeit eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen im Unterhaltsprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.1999 - 9 UF 7/99
    Ein Teilurteil darf nur dann erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlussurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, wenn also die Teilentscheidung unabhängig davon ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, so dass die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch aufgrund einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGH, NJW 1997, 453, 454 f.; NJW-RR 1994, 379, 380; Saarländisches OLG, OLGR 1998, 303, 305; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 659 ; Zöller-Vollkommer, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 301 Rdn. 7; Thomas-Putzo, ZPO , 21. Aufl. 1998, § 301 Rdn. 3; Stein/Jonas-Leipold, ZPO , 21. Aufl. 1998, § 301 Rdn. 6).

    Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der es grundsätzlich gebietet, die Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen (BGH, NJW 1996, 395 ; NJW-RR 1994, 379, 380 m. w. N.) Von der grundsätzlich gegebenen Möglichkeit, zur Beseitigung des Verfahrensfehlers den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Streitteil an sich zu ziehen und gemäß § 540 ZPO darüber mitzuentscheiden (BGH, NJW-RR 1994, 379, 381; Saarländisches OLG, OLGR 1998, 303, 305; Zöller-Vollkommer, aaO., § 301 Rdn. 13), kann der Senat keinen Gebrauch machen, da dies nicht sachdienlich wäre.

  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZR 608/80

    Eintrittspflicht des Unterhaltsschuldners für außergewöhnlich hohe Einzelausgaben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.1999 - 9 UF 7/99
    Zwar wird der Sonderbedarf, das heißt ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf (§ 1613 Abs. 2 Ziff. 1 BGB ), nicht durch die laufende Unterhaltsrente gedeckt, vielmehr zusätzlich gezahlt (BGH, NJW 1982, 328, 329; Schellhammer, Zivilrecht nach Anspruchsgrundlagen, Familienrecht, 1998, Rdn. 1264).

    Voraussetzung dieses Anspruches ist daher, dass er der Lebensstellung des Bedürftigen entspricht (OLG Köln, FamRZ 1986, 163, 164; Staudinger-Kappe/Engler, aaO.), dass der Berechtigte insoweit bedürftig und der Pflichtige insoweit leistungsfähig ist (BGH, NJW 1982, 328, 330; OLG München, FamRZ 1996, 1411 ; KG, FamRZ 1993, 561 ; Staudinger-Kappe/Engler, aaO.; Palandt-Diederichsen, BGB , 57. Aufl. 1998, § 1613 Rdn. 10).

  • OLG Frankfurt, 29.06.1998 - 20 W 144/98

    Dingliches Vorkaufsrecht für mehrere Personen in Bruchteilsgemeinschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.1999 - 9 UF 7/99
    Ein Teilurteil darf nur dann erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlussurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, wenn also die Teilentscheidung unabhängig davon ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, so dass die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch aufgrund einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGH, NJW 1997, 453, 454 f.; NJW-RR 1994, 379, 380; Saarländisches OLG, OLGR 1998, 303, 305; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 659 ; Zöller-Vollkommer, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 301 Rdn. 7; Thomas-Putzo, ZPO , 21. Aufl. 1998, § 301 Rdn. 3; Stein/Jonas-Leipold, ZPO , 21. Aufl. 1998, § 301 Rdn. 6).

    Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der es grundsätzlich gebietet, die Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen (BGH, NJW 1996, 395 ; NJW-RR 1994, 379, 380 m. w. N.) Von der grundsätzlich gegebenen Möglichkeit, zur Beseitigung des Verfahrensfehlers den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Streitteil an sich zu ziehen und gemäß § 540 ZPO darüber mitzuentscheiden (BGH, NJW-RR 1994, 379, 381; Saarländisches OLG, OLGR 1998, 303, 305; Zöller-Vollkommer, aaO., § 301 Rdn. 13), kann der Senat keinen Gebrauch machen, da dies nicht sachdienlich wäre.

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.1999 - 9 UF 7/99
    Ein Teilurteil darf nur dann erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlussurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, wenn also die Teilentscheidung unabhängig davon ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, so dass die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch aufgrund einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGH, NJW 1997, 453, 454 f.; NJW-RR 1994, 379, 380; Saarländisches OLG, OLGR 1998, 303, 305; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 659 ; Zöller-Vollkommer, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 301 Rdn. 7; Thomas-Putzo, ZPO , 21. Aufl. 1998, § 301 Rdn. 3; Stein/Jonas-Leipold, ZPO , 21. Aufl. 1998, § 301 Rdn. 6).
  • OLG München, 16.01.1996 - 12 UF 1457/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.1999 - 9 UF 7/99
    Voraussetzung dieses Anspruches ist daher, dass er der Lebensstellung des Bedürftigen entspricht (OLG Köln, FamRZ 1986, 163, 164; Staudinger-Kappe/Engler, aaO.), dass der Berechtigte insoweit bedürftig und der Pflichtige insoweit leistungsfähig ist (BGH, NJW 1982, 328, 330; OLG München, FamRZ 1996, 1411 ; KG, FamRZ 1993, 561 ; Staudinger-Kappe/Engler, aaO.; Palandt-Diederichsen, BGB , 57. Aufl. 1998, § 1613 Rdn. 10).
  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 307/81

    Umzugskosten der unterhaltsberechtigten, geschiedenen Ehefrau als Sonderbedarf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.1999 - 9 UF 7/99
    Der Sonderbedarf gehört zum gesamten Lebensbedarf, weshalb er nach § 1610 Abs. 2 BGB von dem zu gewährenden Unterhalt umfasst wird (BGH, NJW 1983, 224 ; Staudinger-Kappe/Engler, BGB , 13. Aufl. 1997, § 1613 Rdn. 71).
  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 269/94

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei fehlender Entscheidungsreife einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.1999 - 9 UF 7/99
    Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der es grundsätzlich gebietet, die Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen (BGH, NJW 1996, 395 ; NJW-RR 1994, 379, 380 m. w. N.) Von der grundsätzlich gegebenen Möglichkeit, zur Beseitigung des Verfahrensfehlers den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Streitteil an sich zu ziehen und gemäß § 540 ZPO darüber mitzuentscheiden (BGH, NJW-RR 1994, 379, 381; Saarländisches OLG, OLGR 1998, 303, 305; Zöller-Vollkommer, aaO., § 301 Rdn. 13), kann der Senat keinen Gebrauch machen, da dies nicht sachdienlich wäre.
  • OLG Nürnberg, 16.05.1994 - 10 UF 3952/93

    Zulässigkeit eines im Rahmen einer Stufenklage gestellten Auskunftsantrag und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.1999 - 9 UF 7/99
    Ein Unterhaltsteilurteil wird regelmäßig nur für einen abgeschlossenen Zeitraum und nur für den Fall in Frage kommen, dass die für diesen Zeitraum erheblichen Umstände nicht von Feststellungen abweichen können, die erst im weiteren Verfahrensverlauf getroffen werden (OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1594 ; SchlHOLG , aaO., S. 1294; Zöller-Vollkommer, aaO.).
  • OLG Hamburg, 22.10.1998 - 2 U 9/98

    Anfechtung eines Pflichtteilserwerbs wegen Pflichtteilsunwürdigkeit; Anordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.1999 - 9 UF 7/99
    Horizontale Teilentscheidungen in Unterhaltsprozessen sind deshalb grundsätzlich unzulässig (OLG Hamburg, NJWE-FER 1999, 129 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 755, 756; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 504 ; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1215 ; SchlHOLG , FamRZ 1988, 1293, 1294; Zöller-Vollkommer, aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Prozeß zwischen Bauherr und Bauträger;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.1999 - 9 UF 7/99
    Ein Teilurteil darf nur dann erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlussurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, wenn also die Teilentscheidung unabhängig davon ist, wie der Streit über den Rest ausgeht, so dass die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch aufgrund einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGH, NJW 1997, 453, 454 f.; NJW-RR 1994, 379, 380; Saarländisches OLG, OLGR 1998, 303, 305; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 659 ; Zöller-Vollkommer, ZPO , 21. Aufl. 1999, § 301 Rdn. 7; Thomas-Putzo, ZPO , 21. Aufl. 1998, § 301 Rdn. 3; Stein/Jonas-Leipold, ZPO , 21. Aufl. 1998, § 301 Rdn. 6).
  • KG, 01.10.1992 - 16 UF 2622/92

    Bemessung; Berechnung; Unterhalt; Sonderbedarf; Zeitpunkt

  • OLG Koblenz, 22.09.1997 - 13 UF 371/97
  • OLG Schleswig, 27.06.1988 - 15 UF 45/87
  • OLG Hamm, 05.04.1993 - 6 UF 482/92

    Unterhaltsverfahren; Unzulässigkeit eines Urteils; Krankenversicherungsbeitrag;

  • OLG Brandenburg, 18.07.1996 - 9 UF 5/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Unterhaltsrechtsstreit

  • OLG Köln, 28.11.1985 - 4 WF 313/85
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