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   OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 11 U 120/11   

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https://dejure.org/2012,26877
OLG Brandenburg, 28.08.2012 - 11 U 120/11 (https://dejure.org/2012,26877)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2012 - 11 U 120/11 (https://dejure.org/2012,26877)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2012 - 11 U 120/11 (https://dejure.org/2012,26877)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 398
    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erfordernis der Anzeige einer Abtretung von Rechten aus einem Lebensversicherungsvertrag hält Inhaltskontrolle stand

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 35/16

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Einwendung des Rechtsmissbrauchs bei

    Die Vorlage des Versicherungsscheins bei der Ausübung des Rechts ist aber Voraussetzung für die sogenannte Legitimations- und Liberationswirkung des Versicherungsscheins (vgl. BGH, Urt. v. 10.03.2010 - IV ZR 207/08 - VersR 2010, 936; OLG Brandenburg, ZinsO 2012, 2100; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 4 Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 28.02.2018 - 20 U 202/16

    Rückabwicklung der Leistung eines Versicherers an den (Schein-)Zessionar bei

    Allerdings trifft es zu, dass es sich bei dem Versicherungsschein um ein qualifiziertes Legitimationspapier handelt, so dass der Versicherer durch eine Leistung an den Inhaber selbst dann frei wird, wenn der Versicherungsschein tatsächlich gar nicht vorgelegt wird (Reiff/Schneider, in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 8 ALB 2012 Rn. 2; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.08.2012 - 11 U 120/11, ZInsO 2012, 2100).
  • LG Arnsberg, 07.10.2015 - 2 O 85/15

    Beweisanforderungen an den rechtzeitigen Zugang einer Abtretungsanzeige bzgl.

    Insbesondere kann darin kein Verstoß gegen §§ 307 ff. BGB gesehen werden (BGH, Urteil vom 31.10.1990, Az. IV ZR 24/90, BGHZ 112, 387; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.08.2012, Az. 11 U 120/11, ZInsO 2012, 2100).
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