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   OLG Braunschweig, 03.01.2017 - 1 WF 279/16   

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https://dejure.org/2017,8009
OLG Braunschweig, 03.01.2017 - 1 WF 279/16 (https://dejure.org/2017,8009)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03.01.2017 - 1 WF 279/16 (https://dejure.org/2017,8009)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03. Januar 2017 - 1 WF 279/16 (https://dejure.org/2017,8009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anordnung der Zahlung der Verfahrenskosten aufgrund einer Ausgleichszahlung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Zahlung der Verfahrenskosten aufgrund einer Ausgleichszahlung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1
    Anordnung der Zahlung der Verfahrenskosten aufgrund einer Ausgleichszahlung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Zahlung der Verfahrenskosten aufgrund einer Ausgleichszahlung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.01.2017 - 1 WF 279/16
    Dem steht nicht entgegen, dass das erworbene Fahrzeug, wäre es zur Zeit der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bereits vorhanden gewesen, möglicherweise als Schonvermögen gemäß § 115 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit § 90 Abs. 2 Nr. 5 SGB XII geschützt gewesen wäre (vgl. BGH FamRZ 2007, 1720 Rn. 16 f. für nachträglich angeschafftes Wohneigentum).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05

    Voraussetzungen der Änderung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.01.2017 - 1 WF 279/16
    Dass das Vermögen teilweise nicht mehr vorhanden ist, ist nur beachtlich, soweit bereits zur Zeit der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe Verbindlichkeiten bestanden, die beglichen werden musste (vgl. BGH NJW-RR 2007, 628 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2007 - 8 WF 12/07

    Prozesskostenhilfe: Zahlungsanspruch aus einem Vergleich als verwertbares

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.01.2017 - 1 WF 279/16
    Nach der Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe eingegangene Schulden haben nur dann Vorrang, wenn die Schulden zur Bestreitung eines vorrangigen Lebensbedarfs aufgenommen werden mussten (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2007, 915); anderenfalls muss sich der Beteiligte so behandeln lassen, als hätte er nachträglich erworbenes Vermögen rechtsmissbräuchlich verschleudert (Groß, Beratungshilfe - Prozesskostenhilfe - Verfahrenskostenhilfe, 13. Auflage, § 120a ZPO Rn. 10).
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